"Safer Internet Day 2025“
Das Bewusstsein für Deepfakes, Falschinformationen, Produktfälschungen schärfen und sie in der täglichen Informationsflut erkennen – dafür steht der Aktionstag „Safer Internet Day“. In diesem Jahr steht die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt.
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Der internationale Aktionstag legt dieses Jahr den Fokus auf die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen.
Foto: mauritius images / Maskot
Was ist der „Safer Internet Day“?
Seit 1999 gibt es den internationalen Aktionstag „Safer Internet Day“. Er ist von der Europäischen Kommission initiiert, mit dem Ziel, die Medienkompetenz der Menschen zu erhöhen und sie für die Risiken der digitalen Kommunikation zu sensibilisieren. Gerade in Zeiten des Wahlkampfs häufen sich Deepfakes und Desinformation. Diese im digitalen Raum zu erkennen, Inhalte kritisch zu hinterfragen und Quellen zu bewerten, erfordert eine gestärkte Medienkompetenz.
In Deutschland wird der „Safer Internet Day“ von der Initiative „klicksafe" initiiert. 2025 lautet das Motto „Keine Likes für Lügen! Erkenne Extremismus, Populismus und Deepfakes im Netz" und richtet sich gezielt an die Aufklärung und Befähigung von Kindern und Jugendlichen.
Gibt es besondere Vorkehrungen im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl 2025?
Insbesondere rund um Wahlen wird Desinformation eingesetzt, um das Vertrauen in die Wahl zu schwächen. Deshalb ist es wichtig, auf zuverlässige Informationen zurückzugreifen. Die Bundeswahlleiterin informiert als überparteiliche Quelle aktiv und auf verschiedenen Kanälen über die Vorbereitungen und die Regelungen rund um den Wahlablauf und die Auszählung der Stimmen.
Die Bundeswahlleiterin arbeitet außerdem mit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zusammen. Die bpb bietet ein breites Spektrum an Informationen. Gleichzeitig informiert die Bundesregierung auf diversen Kanälen über ihr Handeln – umfassend, niederschwellig und sachlich.
Hybriden Bedrohungen wie Desinformation gehören zum Aufgabenbereich des Bundesinnenministeriums, das ebenfalls umfänglich zu dem Thema informiert.
Wie funktioniert die Kontrolle?
Um die Verbreitung von Desinformationen zu bekämpfen, gilt auf europäischer Ebene ein einheitlicher Rechtsrahmen. Der sogenannte Digital Service Act (DSA) regelt die Sicherheit von digitalen Diensten. Anbieter sind dazu verpflichtet, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen und den Userinnen und Usern das Melden von strafbaren Inhalten zu ermöglichen. In Deutschland kontrolliert vor allem die Bundesnetzagentur die Einhaltung dieser Regeln. Grundlage dafür ist das Digitale Dienste-Gesetz, das seit dem 14. Mai 2024 in Kraft ist.
Große Plattformen werden von der EU-Kommission beaufsichtigt, kleinere Plattformen hingegen von den Digital Service Coordinators (DSC) auf nationaler Ebene. Innerhalb der Bundesnetzagentur ist das eine unabhängige Koordinierungsstelle, welche die Einhaltung des DSA durch Unternehmen unter deutscher Aufsicht überprüft. Sie achtet darauf, dass die Vorgaben des DSA eingehalten werden und ist für die entsprechenden Bußgeldverfahren bei Regelverstößen zuständig.
Wie kann ich gegen dubiose Inhalte im Internet vorgehen?
Alle Hostingdienste und Online-Plattformen sind verpflichtet, ein Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte anzubieten. Als „rechtswidrig“ gelten Inhalte, die nicht im Einklang mit dem europäischen Unionsrecht oder dem deutschen Recht stehen. Nach dem Grundsatz "was offline verboten ist, ist auch online verboten“ fallen in Deutschland unter diese Kategorie unter anderem Beleidigungen, Anstiftung zu Gewalt und die Verbreitung verfassungswidriger Propaganda. Begegnen Nutzerinnen und Nutzer auf einer Plattform solchen Inhalten, können sie diese über das jeweilige Beschwerdeverfahren melden.
Was bringt eine Beschwerde?
Die Dienste müssen diese Meldungen prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Sind Nutzerinnen und Nutzer mit der Reaktion eines Dienstes auf eine Meldung oder mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden, können sie online Beschwerde bei der Plattform oder dem Dienst einlegen. Auch zur Einrichtung eines Beschwerdemanagements sowie zur Begründung der getroffenen Entscheidung sind die Anbieter verpflichtet.
Wer auch mit dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens nicht einverstanden ist, kann seinen Fall bei einer Streitbeilegungsstelle einreichen. Kommt ein Dienst grundsätzlich nicht seiner Pflicht nach, zum Beispiel indem kein Meldeverfahren angeboten wird, übernehmen die nationalen Digital Service Coordinators (DSC). Im Beschwerdeportal der Bundesnetzagentur nimmt der DSC Meldungen über Verstöße der Plattformen und Dienste entgegen.