Reform des Schiedsverfahrensrecht

Im Kabinett Reform des Schiedsverfahrensrecht

Weniger Formalismus, mehr Offenheit für digitale Lösungen: Das Schiedsverfahrensrecht soll an die Bedürfnisse der heutigen Zeit angepasst werden, auch um die Attraktivität Deutschlands als Austragungsort für Schiedsverfahren zu stärken. Das hat die Bundesregierung beschlossen.

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Auf dem Foto zu sehen ist ein Richter, der per Video an einem Schiedsverfahren teilnimmt.

Das Schiedsverfahrensrecht soll modernisiert werden. Die neuen Regeln stellen unter anderem klar, dass mündliche Verhandlungen per Video durchgeführt werden können.

Foto: picture alliance/dpa/Marcel Kusch

Der folgende Text dokumentiert den ursprünglichen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 26. Juni 2024. Die Reform des Schiedsverfahrensrechts hat im Parlament keine Mehrheit erhalten und ist in der 20. Legislaturperiode deshalb nicht mehr zustande gekommen.

Mit dem im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird der Schiedsstandort Deutschland weiterentwickelt und an die Bedürfnisse der Zeit angepasst. 

Private Schiedsgerichte zählen zu den außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren und ergänzen die staatlichen Gerichte. Ziel ist es, einen Konflikt durch einen verbindlichen Schiedsspruch zu lösen. Diese Verfahren kommen oft schnell zu einer endgültigen Entscheidung.

Stärkere Digitalisierung

Die zunehmende Digitalisierung von Verfahren ist auch im Schiedsrecht wichtig. Die neuen Regeln stellen klar, dass mündliche Verhandlungen per Video durchgeführt werden und Gerichte ihre Entscheidungen elektronisch erlassen können.

Schiedssprüche sollen zudem einfacher veröffentlicht werden können. Bisher müssen die Parteien vorher zustimmen. Künftig soll ihre Zustimmung als erteilt gelten, wenn nicht innerhalb von drei Monaten widersprochen wird.

Internationale Herausforderungen

Die meisten Schiedsverfahren werden in englischer Sprache geführt. Dem will die Bundesregierung nun gerecht werden. Landet ein solches Verfahren später bei einem staatlichen Gericht, sollen künftig auch Dokumente in englischer Sprache berücksichtigt werden können.

Ein weiterer Punkt betrifft die so genannten Commercial Courts . Über deren Einrichtung berät gerade der Deutsche Bundestag. Bei großen Wirtschaftsstreitigkeiten sollen spezielle Wirtschaftssenate bei ausgewählten Oberlandesgerichten angerufen werden können, die sich an den prozessualen Bedürfnissen großer Wirtschaftsunternehmen orientieren. Diese Gerichte sollen ebenfalls in englischer Sprache arbeiten dürfen.