Schneller unterwegs dank besserer Daten

Mobilitätsdatengesetz Schneller unterwegs dank besserer Daten

Wer von A nach B möchte, kann neben dem eigenen Auto den ÖPNV, das Taxi, Carsharing oder eine Kombination verschiedener Angebote nutzen. Das soll künftig noch einfacher und nahtloser möglich sein. Dafür hat die Bundesregierung das Mobilitätsdatengesetz beschlossen.

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Eine Frau steht mit ihrem Handy in der Hand vor einem Carsharing-Auto.

Durch das Mobilitätsdatengesetz soll die Reiseroutenplanung einfacher werden.

Foto: picture alliance/Westend61

Der folgende Text dokumentiert den ursprünglichen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum Mobilitätsdatengesetz vom 2. Oktober 2024. Diese Neuregelungen haben im Parlament keine Mehrheit erhalten und wurden nicht beschlossen.

Verkehrsdaten sind eine wertvolle Informationsquelle. Auf ihrer Grundlage ist es möglich, Fahrpläne zu optimieren, schnellere Routen zu berechnen oder die Nachfrage nach Sharing-Diensten wie beispielsweise Leihrädern effizienter zu bedienen.

Mit dem Mobilitätsdatengesetz will die Bundesregierung sicherstellen, dass Verkehrsdaten frei und in höherer Qualität als heute verfügbar sind. Also zum Beispiel Fahrpläne, Verspätungen, aktuelle Verkehrshindernisse oder das Vorhandensein von Ladeinfrastruktur. Auf Basis dieser Daten können Mobilitätsangebote besser ineinandergreifen.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing dazu: „Angesichts der Prognosen, dass der Verkehr in unserem Land weiter zunehmen wird, müssen wir Daten klug nutzen, um Verkehre zu optimieren und unsere bestehenden Infrastrukturen so effizient wie möglich zu nutzen“. Die Neuerungen durch das Mobilitätsdatengesetz würden die Verkehrsplanung verbessern und zu einer umweltfreundlicheren Mobilität beitragen.

Klarer Rechtsrahmen für Datenqualität

Eine Koordinierungsstelle für Mobilitätsdaten soll künftig die Datenqualität überwachen. Sie soll technische Vorgaben machen, wie Dateninhaber die Daten bereitstellen müssen und wie sie abgerufen werden können. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität erhält Sanktionsmöglichkeiten für den Fall, dass Dateninhaber gegen ihre Pflichten zur Bereitstellung verstoßen.

Die bisher gesammelten Verkehrsdaten liegen oft nicht in ausreichender Qualität vor. Sie sind für potentielle Datennutzer uneinheitlich und teils schwer zugänglich. Mit dem Gesetz schafft die Bundesregierung einen klaren Rechtsrahmen, um Daten über die Verkehrsträger hinweg in einheitlichem Format verfügbar zu machen und so Hürden für die Datennutzung abzubauen.

Echtzeitinformationen für die Reise

Verkehrsdaten sind die Voraussetzung für Innovationen und neue Geschäftsmodelle im Bereich Mobilität – damit zum Beispiel das Bahnticket, der Leihwagen und der E-Roller künftig anbieterübergreifend digital gebucht und bezahlt werden können. Das ist einfacher und spart Zeit. Außerdem müssen Mobilitätsdaten in hoher Qualität verfügbar sein, damit Bürgerinnen und Bürger über ihre entsprechenden Apps aktuelle und verlässliche Echtzeit-Informationen zu ihrer Reise erhalten – für eine optimale Routenplanung.