5 Min. Lesedauer
Die neue EU-Kommission hat ein Investitionsprogramm für neues Wachstum und neue Arbeitsplätze in Europa angekündigt. Ein Betrag von 21 Milliarden Euro soll über die Europäische Investitionsbank (EIB) bis 2017 Investitionen von mindestens 315 Milliarden Euro auslösen. Eine Task Force hat nunmehr Projekte in ganz Europa benannt. Der Europäische Rat im Dezember wird über die konsolidierte Liste aller Projekte der Mitgliedstaaten beraten.
Die Bundesregierung hat eine Liste mit 58 Vorhaben mit einem Umfang von 89 Milliarden Euro vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um Projekte aus den Bereichen Digitale Infrastruktur, Energie, Transport, soziale Infrastruktur und Umwelt. Insbesondere geht es um Investitionen in den landesweiten Ausbau schneller Internetverbindungen, in die Windkraft sowie in den Bau von Autobahnen.
Bereits in der Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel das Investitionsprogramm im Grundsatz begrüßt. Neben einer Fortsetzung der Konsolidierung der Haushalte und Strukturreformen in den Mitgliedstaaten sind ihrer Ansicht nach Investitionen zur nachhaltigen Überwindung der Krise notwendig.
"Europa muss vor allem wieder attraktiver werden für private Investitionen. Es kommt zentral auf einen investitionsfreundlichen Rahmen an, etwa durch Bürokratieabbau, um kleinere und mittlere Unternehmen als wichtige Träger von Wachstum und Beschäftigung zu entlasten, sowie durch die notwendigen Strukturen in den Mitgliedstaaten, um Wachstumsfähigkeit und Beschäftigung zu stärken", so Merkel.
Am 8. Oktober 2014 fand in Mailand die zweite Folgekonferenz zur Förderung von Jugendbeschäftigung statt. Die EU-Staats- und Regierungschefs forderten, dass die vorhandenen EU-Mittel zügig in Arbeitsmarktprojekte abfließen. Die Jugendgarantie sieht vor, dass Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die Schule verlassen haben, eine Arbeitsstelle, einen Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz oder eine Weiterbildungsmaßnahme angeboten bekommen.
Zur Umsetzung der Jugendgarantie in Deutschland hatte die Bundesregierung bereits im April 2014 den Nationalen Implementierungsplan beschlossen.
Deutschland verfügt über ein bewährtes duales Ausbildungssystem sowie gute Beratungs- und Förderstrukturen. Viele EU-Mitgliedstaaten betrachten dieses System als Vorbild für ihre nationalen Reformen. Das Sonderprogramm MobiPro der Bundesregierung unterstützt junge EU-Bürger bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung in Deutschland. Ziel des Programms ist es, Hemmnisse der beruflichen Mobilität innerhalb der EU abzubauen und damit einen Beitrag zur Förderung von Jugendbeschäftigung zu leisten. Bis 2018 stehen dafür 560 Millionen Euro bereit.
Die Politik der Bundesregierung zielt auf Wachstum und Beschäftigung in Europa. Das Konzept „Hilfen nur gegen Strukturreformen und Haushaltskonsolidierung“ ist aufgegangen: Die wirtschaftliche Erholung gewinnt an Boden. Irland, Portugal und Spanien konnten die Hilfsprogramme planmäßig abschließen. Das zeigt, dass die Eurozone in den vergangenen Jahren erfreuliche Fortschritte gemacht hat. Wichtig sind nun mehr Investitionen und ein stabiles Wachstum.
Um die Ursachen der Finanzmarktkrise zu bekämpfen, hat die Bundesregierung die Bankenregulierung auf europäischer Ebene vorangebracht. Im Vordergrund stehen nunmehr gemeinsame Regeln für die Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen. Künftig tragen zuallererst Eigentümer und Gläubiger die Lasten, wenn Banken in Schwierigkeiten geraten. Dadurch werden Steuerzahler besser geschützt. Im Mai hat das Bundeskabinett dem Abkommen über den Europäischen Bankenabwicklungsfonds zugestimmt. Zur Umsetzung dieser Regelungen hat die Bundesregierung am 9. Juli 2014 die entsprechenden Gesetzentwürfe beschlossen. Wichtig ist auch die Reform der Einlagensicherung, deren Umsetzung das Bundeskabinett am 19. November 2014 verabschiedet hat.
Die Bundesregierung setzt die Europäische Richtlinie über Einlagensicherungssysteme um. Dadurch steigt das Schutzniveau für besonders schutzwürdige Einlagen. Für den Entschädigungsfall ist eine schnellere Auszahlung geregelt. Es ist sichergestellt, dass Anleger eine genauere Information über die Sicherung ihrer Einlagen erhalten. Die Finanzierung der Einlagensicherungssysteme ist dadurch verbessert, dass ein Mindestvermögen aufzubauen ist.
Künftig sollen in erster Linie Eigentümer und Gläubiger die Lasten tragen, wenn Banken in Schieflage geraten. Das sieht die Europäische Bankenrestrukturierungsrichtlinie vor, die auch Deutschland umsetzt. Im Rahmen des einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus wird ein gemeinsamer Fonds aufgebaut, in den die Banken aus den teilnehmenden Mitgliedstaaten einzahlen. Die Bankenabgabe wird dabei im Vergleich zum bisherigen Aufkommen in Deutschland deutlich erhöht.
Gesamtstaatlich ausgeglichener Haushalt, Schuldenquote zurückgeführt: Deutschland hat alle finanzpolitischen Vorgaben der EU erfüllt und wird dies auch in den kommenden Jahren bis 2018 erreichen.
Deutschland soll digitales Wachstumsland Nr. 1 in Europa werden. Um das zu erreichen, werden die Digitalisierung der Wirtschaft vorangebracht, junge Unternehmen gefördert und Technologien wie Cloud Computing und Big Data unterstützt.
Der Digitale Wandel bietet große Chancen, unseren Wohlstand und die Lebensqualität zu steigern und Deutschlands Zukunftsfähigkeit zu sichern. Die Bundesregierung hat am 20. August die Digitale Agenda 2014 bis 2017 beschlossen. Ziel ist es, allen Menschen in Deutschland die Teilhabe an den Chancen der Digitalisierung zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen für das Leben, Lernen, Arbeiten und Wirtschaften in der digitalen Welt zu setzen.
In der neuen Europäischen Kommission hat der deutsche Kommissar Günther Oettinger im November 2014 den Bereich „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ übernommen.
In Deutschland wichtige Themen wie Netzausbau, Netzneutralität, Vollendung des digitalen Binnenmarktes, Datenschutz, Schutz des geistigen Eigentums im Internet, ITSicherheit und die Forschungs-förderung müssen im europäischen Kontext gesehen werden. Deswegen tritt die Bundesregierung auch auf Europäischer Ebene für die Digitale Agenda ein. Damit stößt sie eine breite, strategische Debatte mit den europäischen Partnern an, auch im Hinblick auf zu-künftige Maßnahmen auf europäischer Ebene.
Anfang 2014 fiel der Startschuss für das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 der EU. Es ermöglicht die Förderung von Forschung und Innovation von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung. Horizont 2020 ist mit 77 Milliarden Euro das weltweit größte Programm dieser Art. Davon werden in den nächsten sieben Jahren auch Forschungseinrichtungen und Unternehmen in Deutschland profitieren. Für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus Deutschland ergibt sich die Chance, jährlich bis zu 1,5 Milliarden Euro aus Brüssel einzuwerben.
Die EU und die USA verhandeln über ein gemeinsames Freihandelsabkommen (TTIP). Sie wollen tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse abbauen und unterschiedliche Bestimmungen bei der Herstellung von Produkten harmonisieren. Das soll den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen den beiden größten Wirtschaftsräumen der Welt vereinfachen. Das Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission stellt klar, dass TTIP nicht zur Senkung geltender Standards der EU und ihrer Mitgliedstaaten zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Verbrauchern führen darf.
Deutschland unterstützt die EU-Kommission dabei, die Bürgerinnen und Bürger noch besser über die Vorteile von TTIP zu informieren. Die Verhandlungen sollen transparenter werden und noch deutlicher machen, dass es um mehr Arbeitsplätze und bessere Wirtschaftschancen geht.
Auch das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) soll 2015 in Kraft treten. Ziel des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Wirtschaftsräumen zu intensivieren. Zentraler Punkt ist dabei ein verbesserter Marktzugang für Industriegüter, landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen. Die Verhandlungen zu CETA wurden Mitte 2014 abgeschlossen.