Polizisten und Rettungskräfte werden künftig besser geschützt und die Strafen für Angreifer verschärft. Denn ein Angriff auf Vollstreckungsbeamte im Dienst richtet sich gegen Repräsentanten der staatlichen Gewalt. Das entsprechende Gesetz ist am 30. Mai 2017 in Kraft getreten.
Künftig soll es den selbständigen Straftatbestand des "tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte" geben.
Foto: Photothek/Trutschel