Mehr Windenergie auf See

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Beschleunigter Ausbau Mehr Windenergie auf See

Mit dem Windenergie-auf See-Gesetz schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen, um den Ausbau der Offshore-Windenergie voranzubringen. Bis zum Jahr 2030 soll die installierte Leistung von Offshore-Windenergie auf mindestens 30 Gigawatt und bis 2045 auf mindestens 70 Gigawatt steigen. Das Windenergie-auf-See-Gesetz ist zum 1. Januar in Kraft getreten.

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Foto zeigt Offshore-Windkraftanlagen

Vom Aufbau einer Offshore-Windenergieindustrie können die strukturschwachen Küstenregionen über die maritime Wirtschaft hinaus profitieren.

Foto: Ulrich Baumgarten/Getty Images

Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll sich bis zum Jahr 2030 fast verdoppeln und danach kontinuierlich weiter steigen. Für das Gelingen dieses Ziels ist die Offshore-Windenergie ein wesentlicher Baustein. Dafür werden die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen massiv angehoben. Das Ausbauziel für Windenergie auf See steigt bis 2030 auf mindestens 30 Gigawatt (GW). Bis 2035 sollen mindestens 40 GW und bis 2045 mindestens 70 Gigawatt installierte Leistung erreicht werden.

Konkret sieht das Windenergie-auf-See-Gesetzes vor:

  • Bei zentral voruntersuchten Flächen entfällt das Planfeststellungsverfahren und wird durch ein zügigeres Plangenehmigungsverfahren ersetzt.
  • Vorgaben zur Dauer von Verfahren zur Planfeststellung und Plangenehmigung werden erlassen.
  • Umweltprüfungen und Beteiligungsrechte werden stärker gebündelt.
  • Die Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wird für alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem WindSeeG beim BMWK gebündelt.
  • Die Offshore-Netzanbindung kann künftig direkt nach Aufnahme der Fläche in den Flächenentwicklungsplan vergeben werden und beschleunigt die Auftragsvergabe um mehrere Jahre.
  • Auch kleinere Flächen für Anlagen ab 500 MW Leistung können ausgeschrieben werden.

Die Europäische Kommission hat am 21. Dezember 2022 die beihilferechtliche Genehmigung für das neue EEG und das Windenergie-an-Land-Geset z erteilt. Damit konnten die Ausschreibungen nach den neuen Regelungen ab 2023 starten.

Neue Offshore-Vereinbarung getroffen

Das BMWK hat das neue Ausbauziel für 2030 mit den Küstenländern und den Übertragungsnetzbetreibern in einer Offshore-Realisierungsvereinbarung  geregelt. Konkret beinhaltet die Vereinbarung Schritte zur Flächenausweisung auf See, zum naturverträglichen Ausbau, zu konkreten Zeitplänen und Meilensteinen, zur Querung des Küstenmeers und zur erforderlichen Koordination und den für die Beschleunigung der Prozesse notwendigen Ressourcen.

Chancen für strukturschwache Küstenregionen
Vom Aufbau einer Offshore-Windenergieindustrie können die strukturschwachen Küstenregionen über die maritime Wirtschaft hinaus profitieren. Die Hafenstandorte an Nord- und Ostsee dienen als Basis für den Zubau der Windenergie auf hoher See.

Technische Herausforderungen und großes Know-How

Bei der Umsetzung der Offshore-Ziele müssen der Natur- und Umweltschutz sowie das Landschaftsbild an den Küsten von Nord- und Ostsee berücksichtigt werden. Daher findet der Offshore-Ausbau in Deutschland in einer Entfernung von mehr als 30 bis 40 Kilometern vor der Küste in Wassertiefen von bis zu 40 Metern statt. Daraus ergeben sich besondere technische Herausforderungen – sei es bei der Verankerung der Anlagen in den großen Wassertiefen per Fundament oder der Anbindung der Windparks an das Stromnetz am Festland.

Die deutsche Windenergie-Industrie präsentiert bereits erhebliches technisches Know-How auch im Offshore-Bereich. Es ergeben sich weitere große Potenziale bei der technischen Entwicklung und durch die komplexeren technischen Herausforderungen aufgrund größerer Küstenentfernungen. Dies gilt ebenso für den Netzanschluss.