Die Bundesregierung setzt bei der Umsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes auf größtmögliche Transparenz und Erfolgskontrolle. Für alle Sektoren sind jährliche Budgets für den Ausstoß von Treibhausgasen gesetzlich festgeschrieben. Werden die Budgets nicht eingehalten, steuert die Bundesregierung umgehend nach.
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Klimaschutz ist Gesetz
Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung das Ziel der Treibhausgasneutralität erstmals gesetzlich festgeschrieben. Mit der Novelle des Gesetzes will sie dieses Ziel bereits bis zum Jahr 2045 erreichen. Ebenfalls Teil des Klimaschutzgesetzes sind ein konkreter Minderungspfad, die jährliche Überprüfung und – falls erforderlich – schnelle Anpassung des Erreichten.
Die Bundesregierung ermittelt jährlich zum 15. März, wie viele Treibhausgase im Vorjahr in Deutschland insgesamt und in den Sektoren ausgestoßen wurden. Der mit Fachleuten besetzte Expertenrat für Klimafragen überprüft die Daten und begleitet die Bundesregierung beim schnellstmöglichen Beschluss von Sofortprogrammen, falls eine Nachsteuerung notwendig ist. Erstmals ab 2022 soll er alle zwei Jahre ein Gutachten vorlegen über die bisher erreichten Ziele, Maßnahmen und Trends.
Der Rat prüft auch die Annahmen, die den Abschätzungen zur Minderungswirkungen einzelner Maßnahmen zugrunde liegen. Zudem nimmt er Stellung zu neuen Klimaschutzprogrammen, zur Fortschreibung der deutschen Langfriststrategie, des Klimaschutzplans 2050, sowie zu den unter bestimmten Voraussetzungen möglichen Änderungen der jährlichen Budgets der Sektoren. Schließlich können Bundestag und Bundesregierung den Expertenrat mit Sondergutachten beauftragen.