KfW-Programm
Seit dem 21. April können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau Anträge für die Neubauförderung „Effizienzhaus 40“ nur mit Nachweis eines Nachhaltigkeits-Siegels gestellt werden. Diese Förderung läuft bis zum 31.12.2022. Für Januar 2023 bereitet die Bundesregierung ein neues umfassendes Programm vor.
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Bis 31.12.2022: Förderung „EH40“ mit Nachhaltigkeitssiegel
Seit dem 21.04.2022 können wieder Anträge für die Neubauförderung gestellt werden. Die Antragsmöglichkeit beschränkt sich auf die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse/Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Das QNG-Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Es ist nun verpflichtend für die Förderung. Damit wird ein klares Signal für die Neuausrichtung hin zu nachhaltigem Bauen gesetzt.
Die Förderung nach diesem Verfahren ist bis zum 31.12.2022 befristet.
Die Fördermittel für die am 20. April wieder gestartete Neubauförderung „Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40“ (EH40) waren innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft. Die Förderung war auf eine Millarde Euro begrenzt. Weitere Anträge dafür können daher nicht mehr gestellt werden, teilte die KfW mit.
Weitere Informationen finden sie auf der Website der KfW
Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ ab 2023
Zum Januar 2023 bereitet das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium ein neues umfassendes Programm „Klimafreundliches Bauen“ vor. Das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen soll weiterentwickelt und die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus von Gebäuden noch stärker in den Fokus gestellt werden.
Lösung für Altanträge und Gebäudesanierung
Zum 24. Januar 2022 musste die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zunächst vorläufig gestoppt werden. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55-Neubauförderung hatte die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen. Die Bundesregierung stellte sicher, dass alle förderfähigen Altanträge, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 24. Januar eingegangen waren, genehmigt werden können.
Anträge für die Sanierung von Gebäuden nach BEG können bereits seit dem 22. Februar wieder gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.