Energieversorgung
Bei einer drohenden Mangelsituation soll Gas bei der Stromerzeugung eingespart werden. Stein- oder Braunkohle sowie Öl sollen den Bedarf dann abdecken. Seit dem 12. Juli 2022 ist hierzu ein wichtiges Gesetz in Kraft getreten, das in Folge des russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine die Energieversorgung in Deutschland diversifiziert und damit erfolgreich gesichert hat.
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Die Bundesregierung hat am 8. Juni 2022 beschlossen, den Strommarkt mit Blick auf den Angriffskrieg in der Ukraine zu flexibilisieren: Wenn Gas knapp wird, kann Strom seitdem kurzfristig auch wieder vermehrt aus Kohle und Öl erzeugt werden. Der Deutsche Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf am 7. Juli 2022 mit Änderungen zu. Die vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen passierten bereits einen Tag darauf – am 8. Juli – auch den Bundesrat und sind am 12. Juli in Kraft getreten.
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde es kurzfristig wichtig, die Energieabhängigkeit von Russland zu verringern und die Energieversorgung auf eine breitere Basis zu stellen. Mit dem Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor soll bis 31. März 2024 eine Gasersatz-Reserve eingerichtet werden. Im Notfall sollen Öl- und Kohlekraftwerke Strom produzieren, falls die Menge der Gaslieferungen für genügend Strom aus Gas nicht ausreicht und eine sogenannte Gasmangellage vorliegt.
In Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hat die Bundesregierung die Energieabhängigkeit von Russland erfolgreich beendet – nicht nur beim Gas, sondern auch bei Kohle und Öl. Seit September 2022 wird kein russisches Erdgas mehr über Pipelines direkt nach Deutschland geliefert. Wir bekommen stattdessen erhöhte Erdgaslieferungen aus Norwegen und den Niederlanden sowie zusätzliche Flüssiggas-Importe.
Öl- und Kohlekraftwerke sollen jederzeit auf Abruf bereitstehen
Öl- und Kohlekraftwerke können so ertüchtigt werden, dass sie jederzeit auf Abruf für den Markt bereitstehen. Das gilt insbesondere für die Kohlekraftwerke, die nach den Plänen für den Kohleausstieg 2022 und 2023 normalerweise außer Betrieb gehen sollten. Kraftwerke, die bislang als Netzreserve dienten, also eigentlich zur Stabilisierung der Stromnetze, werden ebenfalls zur Produktion genutzt. Kohlekraftwerke aus der Sicherheitsbereitschaft, die bislang also nur im äußersten Notfall wieder hochgefahren werden durften, gehören seit dem 1. Oktober 2022 der neu geschaffenen Versorgungsreserve an.
Das Ziel, den Kohleausstieg in Deutschland idealerweise bis 2030 zu vollenden, sowie die Klimaziele bleiben bestehen. Die Kraftwerke sind betriebsbereit, aber noch nicht am Strommarkt aktiv, so dass nur im Notfall zusätzliche CO2-Emissionen entstehen.
Gaskraftwerke bei Bedarf schnell herunterregeln
Falls nicht genug Gas zur Verfügung steht, müssen die Gaskraftwerke schnell heruntergeregelt werden. Die Bundesregierung kann dies den Kraftwerksbetreibern anordnen. Zuvor wurde die Alarmstufe des Notfallsplans Gas ausgerufen. Es sind jedoch Ausnahmen möglich – gerade im Wärmebereich, beispielsweise, wenn die Wärmeerzeugung einer Anlage nicht ersetzt werden kann.