Link kopieren
Der Link wurde in Ihrer Zwischenablage gespeichert

Das gilt beim Umweltbonus

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Elektromobilität Das gilt beim Umweltbonus

Die Bundesregierung will der Elektromobilität weiteren Schub verleihen. Sie hat die Förderung zudem stärker auf Klimaschutz ausgerichtet. Mit dem  Umweltbonus werden seit Januar 2023 nur noch reine Elektrofahrzeuge gefördert. Ab dem 1. September können nur noch private Käufer den Umweltbonus beantragen.

1 Min. Lesedauer

Elektrofahrzeug

Die Bundesregierung fördert den Kauf eines Elektrofahrzeuges auch 2023 mit bis zu 4.500 Euro.

Foto: Getty Images/istockphoto/acilo

Die Bundesregierung hat das Ziel von 15 Millionen vollelektrischen Pkw bis 2030 gesetzt. Mit dem Umweltbonus fördert sie deshalb den Erwerb rein elektrischer Fahrzeuge über den 1. Januar 2023 hinaus. Der Fokus ist auf einen nachweislich positiven Klimaschutzeffekt gesetzt.

Ab 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.

Was sieht die neue Förderrichtlinie für den Umweltbonus vor?

Mit der reformierten Förderrichtlinie hat die Bundesregierung die Förderung degressiv ausgestaltet. Die Förderbeträge werden ab dem 1.1.2024 sinken. Die neue Förderrichtlinie für den Umweltbonus wurde am 9. Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Gefördert werden seit dem 1. Januar 2023 neu zugelassene und junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge.

Außerdem gefördert werden Fahrzeuge gleich welchen Antriebs, die keine lokalen CO2-Emissionen vorweisen. Diese sind reinen Batterieelektrofahrzeugen im Sinne dieser Förderrichtlinie gleichgestellt.

Plug-In-Hybridfahrzeuge werden nicht mehr mit dem Umweltbonus gefördert.

Wie hoch sind die Fördersätze?

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Bundesanteil beim Umweltbonus 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro.

Ab dem 1. Januar 2024 sinkt der Bundesanteil dann auf 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells.

Werden Leasingfahrzeuge weiterhin gefördert?

Ja, wie beim Fahrzeugkauf erhöhte sich die Mindesthaltedauer beim Leasing ab dem 1. Januar 2023 auf zwölf Monate. Es sind also ausschließlich Leasingfahrzeuge förderfähig, deren Leasingvertragslaufzeiten zwölf oder mehr Monate betragen. Bei Leasingverträgen über 23 Monate beträgt die Mindesthaltedauer 24 Monate.

Wo kann der Umweltbonus beantragt werden?

Der Antrag auf Gewährung des Umweltbonus ist ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Den Antrag zur neuen Richtlinie und weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier .