Beschleunigter Anlagenbau bei gleichzeitig hohem Umweltschutz

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Änderung des Immissionsschutzrechtes  Beschleunigter Anlagenbau bei gleichzeitig hohem Umweltschutz

Die Bundesregierung will auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes mehr Klimaschutz erreichen: Das Gesetz wird daher um das Schutzgut „Klima“ erweitert. Dadurch soll insbesondere der noch schnellere Ausbau von Windenergieanlagen an Land ermöglicht werden. Das hat das Kabinett nun beschlossen.

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Ein Arbeiter steht auf einem Feld auf einer Hebebühne vor einem der drei Flügel eines Windrades.

Für den Klimaschutz ist der Bau von Windrädern wichtig. Ihr Bau soll weiter beschleunigt werden. 

Foto: picture-alliance/ZB/Gercke

Um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen, sind noch eine Vielzahl an Maßnahmen notwendig. Nun sollen auch Möglichkeiten des Immissionsschutzrechtes für den Klimaschutz genutzt werden. Das Kabinett hat dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Im Bundesklimaschutzgesetz ist das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 festgehalten. Es soll über verbindliche Zwischenziele erreicht werden. Bis 2030 muss so die Geschwindigkeit der Emissionsminderung verdreifacht werden: Das bedeutet, dass der Ausstoß von Treibhausgasen jährlich um 36 bis 41 Millionen Tonnen sinken muss. 

Klima als Schutzgut

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das „Klima“ als Schutzgut in das Bundesimmissionsschutzgesetz aufgenommen. Hierdurch können die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen auch Regelungen zum Schutz des Klimas enthalten.

Ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist es, Genehmigungsverfahren von Anlagen deutlich zu beschleunigen, die dem Immissionsschutzrecht unterliegen. Dies betrifft zum Beispiel Windenergieanlagen an Land und Elektrolyseuren für grünen Wasserstoff.

Zur Beschleunigung der Verfahren sind verschiedene Elemente vorgesehen. Unter anderem soll eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde nicht mehr unbeschränkt möglich sein. Auch soll Anlagenbetreibern das Nachreichen von Unterlagen im Genehmigungsverfahren erleichtert werden.

Umsetzen von EU-Recht 

Daneben dient das Vorhaben der Umsetzung einzelner Vorgaben der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU: Werden Industrieanlagen dergestalt geändert oder erweitert, dass die Schwellenwerte nach der Industrieemissions-Richtlinie überschritten werden, wird künftig die Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren stets beteiligt. 

Schließlich werden Überprüfungen und Überarbeitungen der Lärmaktionspläne, die nach bisher geltender EU-Rechtslage in diesem Jahr stattfinden sollten, verschoben und sollen nun spätestens bis zum 18. Juli 2024 stattfinden. Hiermit setzt der Entwurf Teile der Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG um. 

Was ist der Unterschied zwischen Emissionen und Immissionen?
Der Begriff Emission bezeichnet die Freisetzung von Schadstoffen, beispielsweise CO2 oder Methan, in die Atmosphäre. Immissionen hingegen beschreiben die Auswirkungen dieser Schadstoffe auf den Menschen und seine Umwelt. 
Ein Beispiel: Autos stoßen im Straßenverkehr schädliche Abgase aus (Emissionen). Diese führen zu einer schlechteren Luftqualität, welche sich wiederum auf die Gesundheit von Menschen und Tieren auswirkt (Immissionen). Das Ziel von Immissionsschutzmaßnahmen ist es, die negativen Einwirkungen von Schadstoffen auf den Menschen und seine Umwelt zu verringern.