Meilensteine der Umweltpolitik

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50 Jahre Umweltprogramm Meilensteine der Umweltpolitik

Vor 50 Jahren verabschiedete die damalige Bundesregierung das erste Umweltprogramm. Wir blicken zurück auf ein historisches Ereignis, das seit 1971 wirkt.

2 Min. Lesedauer

Umweltprogramm

Ein Jubiläum, das Verantwortung sichtbar macht: 50 Jahre Umweltprogramm

Foto: Getty Images

„Das Umweltprogramm war ein Meilenstein für die Umweltpolitik, für die Umweltwissenschaft, für das Entstehen einer Umweltverwaltung“, sagte Svenja Schulze, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, bei einer Diskussionsveranstaltung  anlässlich des 50. Jubiläums des Umweltprogramms

Angesichts der sichtbaren und spürbaren Umweltprobleme im Osten und im Westen Deutschlands, wie einer vermüllten Landschaft, verschmutzter Gewässer und schlechter Luft, fiel die Verabschiedung des Umweltprogramms auf fruchtbaren Boden und zog weitere Schritte nach sich:

  • 1972: Abfallbeseitigungsgesetz
  • 1974: Bundesimmissionsgesetz
  • 1974: Gründung des Umweltbundesamt (UBA)
  • 1976: Bundesnaturschutzgesetz
  • 1986: Gründung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
  • 1990: Einführung des Grünen Punkts
  • 1989/ 1990: Das grüne Band: 4,5 Prozent der Fläche der DDR werden zum Schutzgebiet erklärt.
  • 1994: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
  • 1994: Umweltinformationsgesetz
  • 1997: Umweltschutz als Staatsziel in der Verfassung
  • 2001: Gründung des Rats für Nachhaltige Entwicklung
  • 2002: Deutsche Strategie für Nachhaltige Entwicklung
  • 2008: Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel
  • 2012: Deutsches Ressourceneffizienzprogramm
  • 2015: Pariser Klimaabkommen
  • 2020: Beschluss über den Ausstieg aus der Kohleverstromung
  • 2021: Novellierung des Klimaschutzgesetzes mit Treibhausgasneutralität bis 2045

Die Leitlinien der Umweltpolitik wurden bereits im Umweltprogramm verankert und gelten bis heute: Mit dem Vorsorgeprinzip soll verhindert werden, dass Gefahren für die Umwelt überhaupt erst entstehen. Frühzeitig und  vorausschauend sollen Belastungen der Umwelt vermieden und Ressourcen geschont werden. Mit dem Verursacherprinzip wird sichergestellt, dass die Kosten umweltrechtlicher Maßnahmen dem Verursacher angelastet werden. Das Kooperationsprinzip verdeutlicht, dass die Pflege der Umwelt eine Gemeinschaftsaufgabe von Staat, Bürgern und Wirtschaft ist.

Die Bundesregierung setzt sich zudem in zahlreichen multilateralen Abkommen für den Schutz der Umwelt ein: für den Artenschutz (Washingtoner Artenschutzabkommen CITES), den Klimaschutz (Weltklimarat IPCC und Pariser Klimaabkommen), den Schutz der Biodiversität (Biodiversitätskonvention CBD und Weltbiodiversitätsrat IPBES) und die Nachhaltigkeit (Agenda 2030 mit den Nachhaltigkeitszielen). Zudem engagiert sich die Bundesregierung in der Zusammenarbeit in internationalen Institutionen wie dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), der Europäischen Umweltagentur (EEA) und selbstverständlich auch innerhalb der G7 und G20 für umfassenden grenzenübergeifenden Umweltschutz.

„Heute, 50 Jahre später, haben wir im Umweltschutz natürlich einiges erreicht, aber es gibt auch noch eine Menge offener Baustellen“, sagte Bundesumweltministerin Schulze. Und weiter: „Wir haben nicht nur das, was jeder persönlich tun kann, wir haben Gesetze, Verordnungen, Förderprogramme, Investitionen, Ordnungsrecht, Marktmechanismen, den Green Deal auf der europäischen Ebene – wir haben einen Instrumentenkoffer mit dem man arbeiten kann. Und jetzt geht es darum, diesen Koffer auch wirklich intelligent zu nutzen um voranzukommen.“