
Die zehn wichtigsten Fakten zu Flucht und Asyl
Das Grundgesetz garantiert politisch Verfolgten Asylrecht.
Die Behandlung von Bürgerkriegsflüchtlingen richtet sich nach der Genfer Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen.
Asylbewerber kommen in eine zentrale Erstaufnahme-Einrichtung. Sie erhalten dort Essen und Kleidung.
Das Asylverfahren dauert im Schnitt fünf Monate. Es soll aber bald schneller gehen.
Nach Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung dürfen Asylbewerber in ein Flüchtlingsheim oder eine Wohnung ziehen.
Wer sehr geringe Chancen hat, in Deutschland zu bleiben, wird in einer besonderen Aufnahmeeinrichtung untergebracht.
Asylbewerber dürfen nach drei Monaten arbeiten. Allerdings nur, wenn für den Job keine Deutschen oder EU-Bürger infrage kommen. Das gilt bis zu 15 Monate.
2015 wurde fast die Hälfte der Asyl-Anträge anerkannt.
Eine Anerkennung als Flüchtling oder Asylbewerber gilt zunächst für drei Jahre.
Wer kein Recht hat zu bleiben, muss Deutschland verlassen - entweder freiwillig oder durch eine Abschiebung.
Alle Fakten und Hintergründe finden Sie auch auf unserer Sonderseite Flucht, Migration, Integration: www.bundesregierung.de/integration

Die zehn wichtigsten Fakten zu Flucht und Asyl
Das Grundgesetz garantiert politisch Verfolgten Asylrecht.
Die Behandlung von Bürgerkriegsflüchtlingen richtet sich nach der Genfer Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen.
Asylbewerber kommen in eine zentrale Erstaufnahme-Einrichtung. Sie erhalten dort Essen und Kleidung.
Das Asylverfahren dauert im Schnitt fünf Monate. Es soll aber bald schneller gehen.
Nach Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung dürfen Asylbewerber in ein Flüchtlingsheim oder eine Wohnung ziehen.
Wer sehr geringe Chancen hat, in Deutschland zu bleiben, wird in einer besonderen Aufnahmeeinrichtung untergebracht.
Asylbewerber dürfen nach drei Monaten arbeiten. Allerdings nur, wenn für den Job keine Deutschen oder EU-Bürger infrage kommen. Das gilt bis zu 15 Monate.
2015 wurde fast die Hälfte der Asyl-Anträge anerkannt.
Eine Anerkennung als Flüchtling oder Asylbewerber gilt zunächst für drei Jahre.
Wer kein Recht hat zu bleiben, muss Deutschland verlassen - entweder freiwillig oder durch eine Abschiebung.
Alle Fakten und Hintergründe finden Sie auch auf unserer Sonderseite Flucht, Migration, Integration: www.bundesregierung.de/integration