Die Schwächsten zuerst schützen

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07:22

Video in Gebärdensprache Die Schwächsten zuerst schützen

Bundesgesundheitsminister Spahn präsentiert Coronavirus-Impfverordnung

Voraussichtlich am 27. Dezember beginnen die Bundesländer mit den Impfungen. Der Minister appellierte an alle, besonnen mit dieser Situation umzugehen. Denn anfangs wird nicht ausreichend Impfstoff für alle vorhanden sein, die geimpft werden wollen. Minister Spahn sagt: "Mit der Verordnung regeln wir, wem wann das Angebot zu einer Impfung gegen das Coronavirus gemacht wird."

Als erste können sich diejenigen impfen lassen, die den Schutz besonders benötigen: die Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeeinrichtungen, die über 80-Jährigen sowie diejenigen, die sich um diese Menschen kümmern, erklärte Bundesgesundheitsminister Spahn am Freitag. Sie gehören zur Gruppe mit der höchsten Priorität. "Die Schwächsten zu schützen, das ist das erste Ziel unserer Impfkampagne," so Spahn. 

Zur Gruppe mit höchster Priorität zählt auch medizinisches Personal mit sehr hohem Expositionsrisiko für das Coronavirus - insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und bei Rettungsdiensten. Auch Pfleger, deren Patienten ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, zählen zu dieser Gruppe, etwa in der Transplantationsmedizin.

Wenn die Schwächsten geschützt sind, werde das Impfangebot "Zug um Zug" verbreitert. Der Minister bat aber um Geduld. Es werde mindestens ein bis zwei Monate dauern, bis dieses erste Ziel erreicht sei. "Das heißt für uns alle: Der Winter wird noch lang. Wir werden noch längere Zeit mit diesem Virus leben müssen. Aber das heißt eben auch: Es gibt Hoffnung."

Zur zweiten Gruppe, die geimpft werden wird – die sogenannte „Kategorie mit hoher Priorität“ -  zählen laut Verordnung alle Personen die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sowie Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf - etwa Personen nach Organtransplantation, mit Trisomie 21, mit einer Demenz oder einer geistigen Behinderung. Des weiteren zählen hierzu Bereitschaftspolizisten, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit einem hohen Risiko ausgesetzt sind. Außerdem enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren sowie Menschen in Obdachlosenunterkünften oder Gemeinschaftsunterkünften zur Unterbringung etwa von Asylbewerbern.

Zur dritten Gruppe (= Kategorie erhöhte Priorität) gehören erstens Menschen ab 60 Jahren oder Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf beispielweise mit chronischen Nieren- oder Lebererkrankungen, Autoimmun- oder Krebserkrankungen, zudem Personal in Hausarztpraxen und Laboren. Auch zählen Mitarbeiter der Polizei, der Feuerwehr, im Bildungssektor und der Justiz hinzu. Darüber hinaus Beschäftigte des Einzelhandels und Menschen in prekären Arbeitsbedingungen wie Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleisch verarbeitenden Industrie.

Eine Frage der Solidarität

"Wir müssen priorisieren. Und das heißt: Wir müssen einige privilegieren", so Minister Spahn. Es sei eine Frage von Solidarität, wenn diejenigen, die zuerst geimpft werden, daraus nicht leicht den Anspruch ableiten, jetzt anders behandelt zu werden als die anderen, die, obwohl sie wollten, noch nicht geimpft werden könnten. Deshalb gelten Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske weiterhin für alle - und dass wir "gegenseitig aufeinander aufpassen".

Anspruchsberechtigt für die Corona-Schutzimpfung sind alle, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben oder in bestimmten Pflegeeinrichtungen in Deutschland arbeiten, aber nicht hier wohnen (aber im angrenzenden Nachbarland). Die Bundesregierung beschafft und finanziert alle Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen. Sie organisiert die Verteilung der COVID-19-Impfstoffe an die von den Bundesländern eingerichteten Anlieferungsstellen. Die Länder und Kommunen organisieren die Impfzentren, die mobilen Teams, die konkrete Impfung vor Ort. Sie sind für die Erstimpfung zuständig und für die Terminvergabe.

Wichtige Fragen zur COVID-19-Impfung beantwortet das Bundesgesundheitsministerium.