Stellen Sie Ihre Anfrage in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Gebärdensprache   

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

05:24

Gebärdensprache Stellen Sie Ihre Anfrage in Deutscher Gebärdensprache

Hinweis: Die SQAT-Anwendung ist responsiv. Das heißt, Sie können Ihre Anfrage auch mit mobilen Endgeräten, zum Beispiel Ihrem Smartphone, aufnehmen.

Hier können Sie Ihre Anfrage aufzeichnen:

Anfrage in Gebärdensprache: externer Link (wird in einem Pop-up-Fenster geöffnet)

Mit einem Klick auf das Logo oder den Link "Gebärdensprache-Video aufzeichnen" können Sie direkt ein Video in Gebärdensprache aufnehmen und abschicken.

Um den SQAT-Service zu nutzen, benötigen die Nutzer eine Webcam und einen Breitband-Internetzugang. Mehr nicht. Der SQAT-Service ist kostenlos.

Gehörlose Menschen können in Deutscher Gebärdensprache (DGS) per Video eine Anfrage oder Nachricht an das Bundespresseamt (BPA) senden. Das Bundespresseamt betreibt die Internetseite der Bundesregierung.

So funktioniert SQAT

Grafik erklärt mit Pfeilen den Kommunikationsvorgang zwischen dem Gehörlosen Bürger, der SQAT-Service-Stelle und dem Bundespresseamt

So funktioniert der SQAT-Service

Foto: Gebärdenwerk

Fünf Schritte zu Ihrer Antwort in Deutscher Gebärdensprache

  1. Für die Aufnahme einer Anfrage klicken Sie auf das SQAT-Logo, und das Aufnahmefenster öffnet sich. Mit der Webcam zeichnen Sie Ihre Nachricht in DGS auf. Für Ihre Nachricht haben Sie bis zu zwei Minuten Zeit. Nach der Aufnahme können Sie sich Ihr Video noch einmal ansehen und es gegebenenfalls wiederholen. Vor dem Versenden müssen Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse eingeben. Dies ist notwendig, damit wir Sie informieren können, wenn die Antwort als Video für Sie vorliegt.
  2. Ihre Nachricht wird von der SQAT-Servicestelle in die deutsche Schriftsprache übersetzt. Ihr Film und die Übersetzung werden an den Bürgerservice des BPA zur Beantwortung weitergeleitet.
  3. Der Bürgerservice des BPA beantwortet die Anfrage ebenfalls schriftlich.
  4. Die SQAT-Servicestelle übersetzt diese Antwort wiederum in DGS und zeichnet sie als Video auf. Sie als gehörlose Nutzerin bzw. gehörloser Nutzer bekommen nun per E-Mail einen Link zugeschickt.
  5. Sie öffnen diesen Link und erhalten so Ihre Antwort in Form eines Videos in DGS. Der Link führt zu einer persönlichen und nur Ihnen zugänglichen Webseite (Dokumentation). Dort sehen Sie den gesamten Ablauf:

    die Anfrage in DGS,
    die Übersetzung in Schriftsprache,
    die Antwort in Schriftsprache
    die Übersetzung der Antwort in DGS.

Sonstige Hinweise

Für eine verwertbare Aufnahmequalität ist nicht die Rate beim Herunterladen (Downloadrate) entscheidend, sondern die Rate beim Hochladen (Uploadrate). Es wird eine Uploadrate von mindestens 500 Kbit/s benötigt. Sie können beispielsweise unter www.speed.io testen, ob Ihre Uploadrate ausreicht.

Datenschutz

Die Erfüllung datenschutzrechtlicher Vorgaben bei der Nutzung von SQAT ist jederzeit gewährleistet, da der komplette Kommunikationsweg innerhalb eines geschlossenen Systems stattfindet.

Die Dokumentation stehen der Nutzerin oder dem Nutzer nach dem Erhalt der Antwort drei Monate lang zur Verfügung. Zur Dokumentation gehören die Anfrage in DGS, die schriftsprachliche Übersetzung, die Antwort in Schriftsprache und die Übersetzung in DGS. Danach wird die Dokumentation aus datenschutzrechtlichen Gründen unwiderruflich gelöscht.

Haben Sie eine Anfrage oder Nachricht? Dann klicken Sie einfach auf das SQAT-Logo im Text und starten Sie Ihre Aufnahme.

Hier können Sie Ihre Anfrage aufzeichnen:

Anfrage in Gebärdensprache: externer Link (wird in einem Pop-up-Fenster geöffnet)