Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche

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Sexuelle Gewalt Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche müssen besonders vor sexueller Gewalt und Ausbeutung geschützt werden. Dazu hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen: So wird das Amt des Missbrauchsbeauftragten gesetzlich verankert und die Prävention weiter verbessert.

3 Min. Lesedauer

Eine Jugendiche sitzt auf einer Bank und stützt ihr Gesicht auf ihre Hände.

Die Bundesregierung stärkt die Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern.

Foto: Getty Images/Elva Etienne

Gewaltfreies und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist ein besonders hohes Gut. Daher zählt es zu den grundlegenden Aufgaben des Staates und der Gesellschaft, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, sexueller Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung zu schützen. 

Seit Jahren sind die Anzeigen von sexuellem Kindesmissbrauch auf konstant hohem Niveau und das Dunkelfeld ist weitaus größer. „Deswegen ist es geboten, dass wir handeln, dass wir die Prävention noch einmal verbessern, weil Kindesmissbrauch vor allem im Nahfeld passiert – in der Familie, in der Nachbarschaft, in der Freizeit“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus. 

Mit dem nun vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt verbessert die Bundesregierung daher den Schutz von Kindern und Jugendlichen und unterstützt betroffene Menschen bei der Aufarbeitung des Erlebten. Zudem sollen Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz gestärkt werden.

Warum dieser Gesetzentwurf?

Bereits 2010 wurde das Amt der Unabhängigen Beauftragten  für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) eingerichtet. Damals waren zahlreiche Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch öffentlich geworden. Seitdem hat die Unabhängige Beauftragte dazu beigetragen, dass in der Öffentlichkeit das Sprechen über sexuelle Gewalt und Ausbeutung an Kindern und Jugendlichen möglich wurde. Gesetzlich verankert war das Amt der Unabhängigen Beauftragten bis jetzt allerdings noch nicht. Das will der Gesetzesentwurf nun ändern: Das Amt soll dauerhaft eingerichtet und die Aufgaben festgeschrieben werden.

Für die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus ist das Gesetz wichtig: „Mit diesem Bundesgesetz werden auch erstmals Maßstäbe für Anforderungen an die individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Aufarbeitung geschaffen.“

Das gleiche gilt für den Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission, die es ebenfalls seit mehreren Jahren gibt. Auch sie werden künftig gesetzlich verankert. Damit werden wichtige Strukturen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gestärkt. 

Welche Ziele hat der Gesetzentwurf konkret?

Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, die Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu stärken. So soll dies erreicht werden:

  • Als zentralen Punkt will die Bundesregierung das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gesetzlich verankern. Zudem soll die Unabhängige Bundesbeauftragte regelmäßig einen forschungsbasierten Lagebericht zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorlegen. Der Bericht soll dabei helfen, wirkungsvolle Ansätze zur Prävention und Intervention zu identifizieren. Außerdem soll er die Forschung und Aufarbeitung erleichtern.
  • Der bereits existierende Betroffenenrat  soll weitergeführt werden, um die Belange von Betroffenen stärker zu beachten.
  • Auch die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs soll ihre Arbeit fortführen. Sie hat die Aufgabe, die Aufarbeitung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR seit 1949 zu fördern und zu begleiten.
  • Zusätzlich stellt der Bund für Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erfahren oder erfahren haben, dauerhaft ein Beratungssystem bereit. Dieses soll bei der individuellen Aufarbeitung des Erlebten helfen. 2,5 Millionen sind hierfür jährlich vorgesehen. 
  • Eine wichtige Rolle bei der Stärkung von Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz soll uch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung übernehmen. Sie wird unter anderem Einrichtungen dabei unterstützen, Schutzkonzepte zu entwickeln und anzuwenden.
  • Betroffene erhalten mit dem neuen Gesetz zudem einen Anspruch, ihre Akten einzusehen– beispielsweise beim Jugendamt. Somit können sie notwendige Informationen bekommen, um das erlittene Unrecht aufzuarbeiten.