Für bessere Bedingungen in der
Medizin-Forschung

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Medizinforschungsgesetz Für bessere Bedingungen in der
Medizin-Forschung

Ein wichtiges Signal für die medizinische Forschung am Standort Deutschland: Ein neues Medizinforschungsgesetz wird Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen oder Zulassungsverfahren von Arzneimitteln beschleunigen und vereinfachen – ohne Einbußen für die Sicherheit.

2 Min. Lesedauer

Foto zeigt eine Medizinforscherin im Labor.

Der Standort Deutschland soll noch attraktiver für medizinische Forschung werden.

Foto: SZ Photo/Rupert Oberhaeuser

Der Bundesrat  hat heute das Medizinforschungsgesetz  gebilligt. Erarbeitet wurde es von den Bundesministerien für Gesundheit und für Umwelt. Der Deutsche Bundestag hatte es Anfang Juli 2024 verabschiedet. Worum geht es in dem Gesetz?

Verfahren vereinfachen und beschleunigen

Es geht im Kern darum, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten signifikant zu verbessern. Dies geschieht mit vereinfachten und beschleunigten Verfahren, zum Beispiel bei der Genehmigung von klinischen Prüfungen von Arzneimitteln.

Damit wird der Standort Deutschland attraktiver für medizinische Forschung. „Mit dem Medizinforschungsgesetz setzen wir wesentliche Ziele der Pharmastrategie der Bundesregierung in die Tat um. Wir geben Forschenden und Unternehmen die nötige Planungssicherheit, entbürokratisieren und beschleunigen die Verfahren und stärken die Versorgung der Patientinnen und Patienten, gerade auch mit innovativen Arzneimitteln“, so Bundesgesundheitsminister Lauterbach.  

Hohe Sicherheits-Standards bleiben

Wichtig dabei: Trotz beschleunigter Verfahren sollen hohe Standards für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten gewahrt bleiben. So betonte Bundesumweltministerin Lemke: „Im Bereich des Strahlenschutzes sichern wir einen gleichbleibend hohen Schutz des Menschen vor ionisierender Strahlung und bauen gleichzeitig zielgenau unnötige Bürokratie ab.“ 

Arzneimittelpreise dämpfen

Die Verhandlungsspielräume für Arzneimittelpreise werden vergrößert. Ziel ist, sie zu senken. Derzeit sind die Preise, die die gesetzlichen Krankenkassen für neue, patentgeschützte Medikamente mit der Pharmaindustrie vereinbaren, frei einsehbar. Diese Kenntnisse können daher andere bei ihren Preisverhandlungen nutzen. Künftig können die Erstattungsbeträge bei patentgeschützten neuen Arzneimitteln vertraulich bleiben – müssen sie aber nicht. Diese Regelung gilt erstmal befristet bis Ende Juni 2028. Denn es wird geprüft, ob sie sich bewährt. 

Das Medizinforschungsgesetz ist zentral für die Umsetzung der sogenannten Pharma-Strategie , die das Kabinett im Dezember beschlossen hatte. Die Strategie umfasst mehr als 40 Einzelmaßnahmen: Zum Beispiel sollen Zulassungen von klinischen Prüfungen vereinfacht und beschleunigt werden. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll vorangetrieben werden, und die Pharma-Industrie soll Gesundheitsdaten besser nutzen können. Es soll Anreize geben, Arzneimittel-Produktionsstätten in Deutschland bzw. der EU anzusiedeln, z.B. für Antibiotika oder Krebsmedikamente.