Strafferes Klagerecht für Umweltverbände

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Effektiver Umweltschutz  Strafferes Klagerecht für Umweltverbände

Für Infrastrukturvorhaben sind schnelle Planungen und Bauverfahren wichtig. Der Entwurf der Bundesregierung für ein strafferes Klagerecht für Umweltverbände wurde in einer erweiterten Fassung vom Bundestag beschlossen. Damit wird ein effektiver Rechtsschutz in Umweltfragen geschaffen.

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Richterhammer in der Hand eines Richters.

Infrastrukturprojekte sollen in Zukunft schneller umgesetzt werden können.

Foto: Getty Images/Chris Ryan

Die Bundesregierung will Infrastrukturvorhaben künftig schneller realisieren und zugleich einen wirksamen Umweltschutz sicherstellen. Ein zentraler Hebel dafür ist die Weiterentwicklung des Umweltverbandsklagerechts. Ziel ist es, gerichtliche Verfahren in Umweltangelegenheiten zu beschleunigen. Vorhaben, die für eine funktionierende Infrastruktur dringlich sind, sollen in gebotener Zeit umgesetzt werden.

Klagerecht konkretisieren, Transparenz schaffen

Um langwierige Verfahren zu vermeiden, sollen Klagen von Umweltverbänden gegen Infrastrukturprojekte künftig auf konkrete Klägerargumente beschränkt werden. Zudem ist explizit vorgesehen, dass Klagen nicht mehr aufschiebend wirken können. Das gilt künftig für Anfechtungsklagen gegen Projekte in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation, außerdem für Vorhaben, die dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und der Ernährungssicherheit dienen, ausgenommen bleiben allerdings Tierhaltungsanlagen. 

Der Entwurf sieht fest definierte Kriterien für die Anerkennung von Umweltvereinigungen vor. So soll eine Anerkennung deutlicher auf räumliche und Inhaltliche Betroffenheit ausgerichtet sein. Auch Stiftungen sollen in Umweltbelangen ein Klagerecht erhalten. Zusätzlich gilt das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz künftig auch für klagende Einzelpersonen. Zugleich sieht die Novelle eine verschärfte Missbrauchsklausel sowie eine Mitwirkungspflicht der Umweltverbände vor. Die Anerkennungsbescheide sollen im Internet veröffentlicht werden. Das schafft Transparenz.

Zudem wird das europaweit vereinbarte Informations-, Beteiligungs- und Klagerecht von Umweltorganisationen in die Novelle aufgenommen. Damit wird ein Beschluss der Vertragsstaaten der Aarhus-Konferenz umgesetzt.  

Effektiver Umweltschutz und starker Industriestandort

Die Bundesregierung ist überzeugt: Ein ausgewogener Ausgleich zwischen effektivem Rechtsschutz in Umweltfragen und einem zügigen Umsetzen von Infrastrukturvorhaben ermöglicht wirksamen Umweltschutz. Das stärkt zugleich den Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland.

Dabei bekennt sich die Bundesregierung klar zu ihren Klimazielen. Umweltschutz soll schneller, unkomplizierter und zugleich demokratischer ausgestaltet werden. Mit den schnelleren Genehmigungsverfahren werden starke Industriestandorte geschaffen. So strebt die Bundesregierung außerdem an, das Umweltverbandsklagerecht und das Verfahrensrecht auch auf europäischer Ebene zu vereinfachen.