Künftiger Kraftstoff wird klimafreundlicher

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Im Kabinett beschlossen Künftiger Kraftstoff wird klimafreundlicher

Die Treibhausgas-Emissionen sollen auch im Verkehrssektor substantiell geringer werden, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral werden kann. Dafür hat das Kabinett die Gesetzesnovelle zur Treibhausgas-Minderungsquote beschlossen.

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Das Bild zeigt den Buchstaben "H" und die Ziffer "2" in grünem Blattmuster.

Diese Gesetzes-Novelle macht das Tanken Schritt für Schritt klimafreundlicher.

Foto: Getty Images/iStockphoto/Petmal

Nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz müssen bis 2045 die Treibhausgas-Emissionen so weit gemindert werden, dass Deutschland netto betrachtet klimaneutral werden kann. Um dies zu erreichen, müssen auch im Kraftstoffbereich die Emissionen signifikant verringert werden. 

Kraftstoffanbieter sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bereits seit Jahren verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe um einen gewissen Prozentsatz zu mindern. Mit dem neuen Gesetz soll diese Minderung nun verstärkt werden – etwa durch die Beimischung nachhaltiger Biokraftstoffe, durch den Einsatz von grünem Wasserstoff in Raffinerien oder durch die Bereitstellung von Strom für Elektrofahrzeuge.

Weniger Treibhausgase durch Verkehr

Dafür werden die Vorgaben der EU-Richtlinie zu erneuerbaren Energien sowie der EU-Verordnung zur verstärkten Nutzung nachhaltiger Flugkraftstoffe ReFuelEU Aviation in nationales Recht umgesetzt. Das Kabinett hat dafür den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgas- (THG) -Minderungsquote beschlossen.

Ziel ist es, dieses zentrale Instrument zur Förderung von erneuerbaren Energien im Verkehrsbereich zu stärken und damit Rechts- und Planungssicherheit für die beteiligten Akteure zu schaffen. Der Klimaschutz soll damit auch im Verkehrssektor gestärkt und der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland unterstützt werden.

Zudem werden die Vorgaben zum nationalen Vollzug der EU-weit einheitlichen Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe im Bundesimmissionsschutzgesetz umgesetzt.

Minderungsquote steigt schrittweise an

Im Einzelnen wird dazu die nationale THG-Minderungsquote bis 2040 fortgeschrieben, sie steigt von derzeit 10,6 Prozent schrittweise auf 59 Prozent. Die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Reststoffen wird angehoben, eine neue Unterquote für grünen Wasserstoff und Folgeprodukte eingeführt und es werden Maßnahmen zur Betrugsprävention ergriffen.