Bund gleicht kalte Progression aus

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Steuerprogressionsbericht Bund gleicht kalte Progression aus

Die Auswirkungen der kalten Progression werden Bürgerinnen und Bürger 2022 und 2023 mit mehr als 41 Milliarden Euro belasten. Das geht aus dem Steuerprogressionsbericht hervor, den das Kabinett beschlossen hat. Die Ergebnisse fließen nun in das Inflationsausgleichsgesetz ein – mit diesem will die Bundesregierung die Menschen vor zusätzlichen Belastungen schützen.

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Euro-Banknoten

Lohnerhöhungen können zu einem Anstieg der durchschnittlichen Steuerbelastung führen, auch wenn nur die Inflation ausgeglichen wird – man spricht von der kalten Progression.

Foto: Arne Dedert/picture alliance/dpa

Wozu gibt es einen Steuerprogressionsbericht?

Die Bundesregierung ist vom Deutschen Bundestag seit 2012 beauftragt, alle zwei Jahre jeweils zusammen mit dem Existenzminimumbericht einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs vorzulegen – kurz: den Steuerprogressionsbericht.

Dem Bundestagsbeschluss entsprechend, hat die Bundesregierung nun den Fünften Steuerprogressionsbericht zur Schätzung der kalten Progression bei der Einkommensteuer in den Jahren 2022 und 2023 vorgelegt. Der Bericht dient dem Bundestag als Beratungsgrundlage.

Kalte Progression – was ist das?

Aufgrund des progressiv gestalteten Steuertarifs führen Lohnerhöhungen zu einem Ansteigen der durchschnittlichen Steuerbelastung. Für Bürgerinnen und Bürger erhöht sich so die Steuerbelastung auch dann, wenn durch die Lohnsteigerung lediglich die Inflation ausgeglichen wird, sie also real gar nicht mehr Geld zur Verfügung haben.

Auch Steuerzahlerinnen und -zahler, die keine Lohnerhöhung erhalten, leiden unter der kalten Progression. Bei der Besteuerung des nominal unveränderten Einkommens wird nicht berücksichtigt, dass der reale Gegenwert durch die Inflation gemindert ist. Die Steuerbelastung bleibt gleich hoch, obwohl real weniger Einkommen zur Verfügung steht.

Was besagt der Fünfte Steuerprogressionsbericht?

Im Jahr 2022 werden die Auswirkungen der kalten Progression vor dem Hintergrund einer erwarteten Inflationsrate von 7,2 Prozent auf rund 23,4 Milliarden Euro geschätzt. Aufgrund bereits beschlossener steuerlicher Entlastungsmaßnahmen reduziert sich dieses Volumen im Jahr 2022 um rund 3 Milliarden Euro auf rund 20,4 Milliarden Euro.

Für das Folgejahr 2023 werden die Auswirkungen der kalten Progression vor dem Hintergrund einer erwarteten Inflationsrate von 6,3 Prozent auf rund 21,5 Milliarden Euro geschätzt. Aufgrund bereits beschlossener steuerlicher Entlastungsmaßnahmen reduziert sich dieses Volumen im Jahr 2023 rechnerisch um rund 500 Millionen Euro auf rund 21 Milliarden Euro.

Hinweis: „Inflationsrate“ bezieht sich konkret auf die Preisentwicklung der Konsumausgaben der privaten Haushalte.

Wie soll die kalte Progression ausgeglichen werden?

Ein Ausgleich der Wirkung der kalten Progression kann auf tariflicher Ebene nur durch eine Anpassung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs erfolgen – im Umfang der entsprechenden Inflationsrate. Diesen Ausgleich soll der Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes bewirken, den die Bundesregierung am 14. September 2022 beschlossen hat. Dazu sind Tarifentlastungen in den Jahren 2023 und 2024 vorgesehen.

Allerdings liegen dem Gesetzentwurf noch die Daten der mittlerweile überholten Frühjahrsprojektion 2022 zugrunde, die die Inflationsrate für das Jahr 2022 mit 5,8 Prozent (statt jetzt 7,2 Prozent) und für 2023 mit 2,5 Prozent (statt jetzt 6,3 Prozent) auswies.

Der Fünfte Steuerprogressionsbericht wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Er dient auch als Beratungsgrundlage im parlamentarischen Verfahren zum Inflationsausgleichsgesetz.