„Neues Kapitel für den deutschen Spitzensport“
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Reichstagsgebäude
Foto: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Julia Fassbender
Berlin - Der Deutsche Bundestag hat heute das von der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt vorgelegte „Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“, kurz Sportfördergesetz (SpoFöG), beschlossen.
Damit bringt die Bundesregierung den langjährigen Reformprozess zur Neuausrichtung der Spitzensportförderung in Deutschland zu einem erfolgreichen Abschluss. Sie erhält erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage. Mit dem Sportfördergesetz schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine moderne, leistungsorientierte und transparente Spitzensportförderung.
Dazu erklärt die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein: Mit dem heutigen Beschluss schlagen wir ein neues Kapitel für den deutschen Spitzensport auf. Wir schaffen damit die Voraussetzungen dafür, dass unsere Spitzensportförderung moderner, leistungsorientierter und effizienter wird. Dafür gründen wir die unabhängige Spitzensport-Agentur und legen die Förderung in die Hände von Expertinnen und Experten. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Leistungsfähigkeit des deutschen Spitzensports nachhaltig stärken – und wieder mehr Medaillen bei internationalen Wettbewerben gewinnen. Das Sportfördergesetz verbindet sportlichen Erfolg mit klaren Werten. Wir stärken die Unabhängigkeit sportfachlicher Entscheidungen, rücken den Leistungsgedanken wieder konsequent in den Mittelpunkt und geben unseren Athletinnen und Athleten eine starke Stimme. Gleichzeitig verankern wir Good Governance und den Schutz vor interpersonaler Gewalt als wesentliche Grundlagen der Spitzensportförderung. Ich bin überzeugt: Dieses neue Kapitel wird ein Erfolgskapitel für den deutschen Spitzensport.
Kern der Reform ist die Errichtung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur mit Sitz in Leipzig. Sie wird als Stiftung gegründet und bündelt künftig zentrale Aufgaben der Spitzensportförderung. Förderentscheidungen trifft sie unabhängig und auf Grundlage sportfachlicher Kriterien. Damit schafft das Sportfördergesetz klare Verantwortlichkeiten, verkürzt Entscheidungswege und stärkt die Unabhängigkeit sportfachlicher Entscheidungen. Zukünftig wird die Spitzensport-Agentur der eine zentrale Ansprechpartner für die Spitzensportverbände sein.
Das Gesetz stärkt zugleich die Rolle der Athletinnen und Athleten. Erstmals wird die Möglichkeit einer unmittelbaren individuellen Förderung gesetzlich verankert. Ihre Perspektiven werden dauerhaft in den Strukturen der Spitzensport-Agentur berücksichtigt: Die Athletinnen und Athleten erhalten sowohl im Stiftungsrat als auch im Sportfachbeirat eine Stimme und können ihre Perspektive somit umfassend einbringen.
Der Stiftungsrat als Aufsichtsgremium wird zehn Mitglieder haben. Ihm gehören künftig Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Bundestages, des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums der Finanzen, der Länder sowie des Deutschen Olympischen Sportbundes und seiner Athletenkommission an. Den Vorsitz übernimmt das Bundeskanzleramt.
Mit dem Sportfördergesetz werden darüber hinaus zentrale Leitplanken für eine verantwortungsvolle Spitzensportförderung gesetzt. Die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie des Sports wird ausdrücklich im Gesetz verankert. Good Governance, der Aufbau eines Zent-rums für Safe Sport sowie eine angemessene Vergütung für Trainerinnen und Trainern wer-den als Ziele der Spitzensportförderung festgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2029 wird der Safe Sport Code zu einer verbindlichen Fördervoraussetzung. Der freiwillige Ansatz für einen Beitritt der Spitzenverbände zum Zentrum für Safe Sport wird nach sechs Jahren evaluiert.
Der Bundesrat wird das Sportfördergesetz Ende September beraten. Anschließend tritt das Gesetz in Kraft und die Arbeiten zur Einrichtung der Spitzensportagentur beginnen.