Sport
Die Sportverbände sind die wesentlichen Träger des Spitzensports in Deutschland. Sie verantworten die Aufstellung der Nationalmannschaften und deren Entsendung zu internationalen Wettkämpfen. Außerdem organisieren sie das Training und bereiten ihre Kaderathletinnen und Kaderathleten auf Wettkämpfe vor.
Förderung der Sportverbände
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Bundessportfachverbände
Das Bundeskanzleramt fördert die Bundessportfachverbände auf der Basis ihrer Jahres- und Strukturpläne. Unterstützung wird gewährt für:
- zentrale Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen
- die gezielte Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe im In- und Ausland
- die Teilnahme an Olympischen Spielen und World Games, an internationalen Wettkämpfen, insbesondere Welt- und Europameisterschaften sowie herausragenden internationalen Spielen (z. B. Special Olympics World Games 2023 in Berlin)
- die Vergütung des Leistungssportpersonals (z. B. Bundestrainerinnen und -trainer)
- die Durchführung von bedeutenden nationalen und internationalen Sportgroßveranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland
- die Pflege internationaler Sportbeziehungen
Das Bundeskanzleramt fördert 35 Bundessportfachverbände mit olympischen Sportarten, darunter 28 Sommer- und sieben Wintersportfachverbände, sowie 19 Bundessportfachverbände mit nicht olympischen Sportarten (NOV). Die 5 NOV, die nur vorübergehend zum olympischen Programm gehören, erhalten temporär eine erweiterte Förderung.
Förderung der Spitzensportverbände 2013 - 2023 (Ist-Zahlen) PDF, 408 KB, nicht barrierefrei
Zuwendungen des Bundes zur Förderung der Bundessportfachverbände (2021- 2024)
Olympisch Sommer sowie vorübergehend Olympisch PDF, 143 KB, barrierefrei
Nicht-Olympisch sowie Nicht-Olympische Disziplinen Olympischer Verbände PDF, 155 KB, barrierefrei
Förderung der Spitzensportverbände 2025 – 2026
Häufig nachgefragt
Förderentscheidungen der olympische Wintersportverbände 2027 – 2030
Das Bundeskanzleramt (BKAmt) fördert die Bundessportfachverbände, um potenzialreichen Athletinnen und Athleten optimale Trainings- und Wettkampfbedingungen zu bieten. Ziel ist es, der Bundesrepublik Deutschland eine Spitzenposition im internationalen Sport zu sichern.
Im September 2026 erfolgten die Entscheidungen zur Förderung des Leistungssportpersonals (Gesamtförderhöhe von 14 Millionen Euro) und der Jahresplanung (Gesamtförderhöhe von 9,4 Millionen Euro).
Das BKAmt fördert die Bundessportfachverbände auf der Basis ihrer Jahres- und Strukturpläne. Unterstützung wird gewährt für:
- zentrale Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen,
- die gezielte Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe im In- und Ausland,
- die Teilnahme an Olympischen Spielen und World Games, an internationalen Wettkämpfen, insbesondere Welt- und Europameisterschaften sowie herausragenden internationalen Spielen.
Die Förderentscheidung vom 28.09.2026 bezieht sich auf die Jahresplanung der Bundessportfachverbände für ihre jeweiligen Disziplinen. Grundlegende Regelungen zur Förderfähigkeit der genannten Bereiche sind in der Förderrichtlinie Verbände vom 10. Oktober 2005 [zuletzt geändert durch Rundschreiben vom 06. Juli 2026] enthalten: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMI/bundessportfachverbaende-bund.html
Vergütung des Leistungssportpersonals (z. B. Bundestrainerinnen und -trainer): Das BKAmt bezuschusst das Leistungssportpersonal der Verbände. Als Arbeitgeber haben die Verbände die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse und die Gehälter des Leistungssportpersonals in der Hand. Die Verbände können damit viele relevante Faktoren, die die Qualität des konkreten Arbeitsplatzes ausmachen, selbst beeinflussen. Die Förderentscheidung zum Leistungssportpersonal bezieht sich – im Sinne der Planungssicherheit für die Verbände – auf einen Zeitraum von vier Jahren.
- Für das Leistungssportpersonal der Verbände, also Trainerinnen und Trainer sowie das Management, werden für den Zeitraum 2027 bis 2030 jährlich rund 14 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Trainerinnen- und Traineroffensive wurden die Bundesmittel um rund. 1,8 Millionen Euro jährlich auf 14 Millionen Euro erhöht. Die zusätzlichen Mittel dienen der Anhebung der Gehälter von Trainerinnen und Trainern sowie von weiterem Leistungssportpersonal. Dadurch können Trainerinnen und Trainer künftig noch wettbewerbsfähiger vergütet und die Attraktivität von Trainerstellen nachhaltig gestärkt werden. Durch Kombination aus zusätzlichen Bundesmitteln und der in 2026 um 35% angehoben Förderhöchstgrenzen, werden die finanziellen Handlungsspieleräume der Verbände deutlich erweitert und eine professionelle Betreuung aller Bundeskader des olympischen Wintersports bis 2030 gewährleistet.
Pressemitteilung des BKAmt zur Anhebung der Förderhöchstgrenzen:
Grundlage für die Förderentscheidung waren der Abschlussbericht 2026 der Potenzialanalyse-Kommission (PotAS-Kommission) sowie die Strukturgespräche zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den olympischen Bundessportfachverbänden des Wintersports.
Strukturgespräche
Zur Ermittlung der Bedarfe wurden unter Federführung des DOSB im Sommer 2026 mit den Bundessportfachverbänden - unter Einbeziehung des Bundeskanzleramtes, des Bundesverwaltungsamtes, der Länder, der Landessportbünde sowie der Partner aus den Bereichen Service und Wissenschaft – sogenannte Strukturgespräche geführt. Diese finden alle vier Jahre für alle olympischen Disziplinen statt. Sie dienen dem DOSB vorrangig zur Erarbeitung von Zielvereinbarungen, indem Struktur, Potenziale und Zielstellungen der nächsten Olympischen Spiele durch die Verbände dargestellt und durch den DOSB sportfachlich bewertet werden. Zudem wird der für die dargelegte Zielstellung notwendige finanzielle Bedarf aufgrund der sportlichen Planung des kommenden Olympiazyklus sportfachlich vom DOSB bewertet. Als Grundlage für die Gespräche müssen die Bundessportfachverbände gegenüber dem DOSB komplexe Angaben unter anderem zum Weltstand, Leistungsparametern in den Sportarten und ihren vorhandenen Strukturen machen. Nach Abschluss der Strukturgespräche werten BKAmt und DOSB gemeinsam die von DOSB sportfachlich votierten und von BKAmt auf Plausibilität geprüften Bedarfe aller Bundessportfachverbände aus.
PotAS Abschlussbericht
Die PotAS-Kommission analysiert die Potenziale der Disziplinen nach objektiven, transparenten, sportfachlichen und sportwissenschaftlichen Bewertungskriterien. Der PotAS-Bericht bietet eine maßgebliche Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln unter Berücksichtigung der sportlichen Erfolge und Potenziale der olympischen Wintersportfachverbände und ihrer Disziplinen.
Weitere Informationen zu PotAS entnehmen sie bitte folgenden Verlinkungen:
Die Förderkommission bestehend aus BKAmt und DOSB trifft auf Basis der ermittelten Bedarfe der Bundessportfachverbände und des PotAS Abschlussberichts eine Empfehlung über die Höhe der Förderung der Jahresplanung. Die Empfehlung bezieht sich auf die Förderung der einzelnen olympischen Disziplinen der Bundessportfachverbände im bevorstehenden Olympiazyklus und erfolgt auf Basis einer Berechnungsformel. Aufbauend auf der Förderempfehlung entscheidet das BKAmt abschließend über die Förderung der Jahresplanung.
Grundlage der Berechnungsformel sind die in den Strukturgesprächen 2026 zwischen dem DOSB und den olympischen Wintersportfachverbänden für das Jahr 2027 ermittelten disziplinspezifischen anerkannten Bedarfe.
Die Berechnungsformel besteht aus zwei Komponenten:
Die erste Komponente umfasst die Sicherstellung des Anschlussbereichs im langfristigen Leistungsaufbau und damit einhergehend die Sicherstellung eines Mindestmaßes an langfristiger Leistungsentwicklung. Diese Mindestförderung beträgt 23 % der im Rahmen der Strukturgespräche anerkannten Bedarfe.
Die zweite Komponente der Berechnungsformel ist die potenzialorientierte Verteilung der Bundesmittel anhand der Ergebnisse der PotAS-Analyse 2026. Hier fließen die Ergebnisse der Erfolgs- und Perspektivattribute gleichwertig in die Berechnungsformel ein.
Die konkrete Entscheidung über die Mittelverteilung bezog sich auf einen Zeitraum von vier Jahren Sie erfolgte auf der Basis eines Vergleichs der Mittel, die dem Verband in den letzten Olympiazyklen für sein Leistungssportpersonal gewährt wurde mit den in den Strukturgesprächen ermittelten Bedarfen. Dazu wurden auch die bestehenden Funktionen (Management sowie Trainerinnen und Trainer) bestätigt. Im Falle zusätzlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel werden die Mittel für das Leistungssportpersonal potenzialorientiert vergeben.
Allgemein gilt der Grundgedanke bei der Verteilung der Fördermittel, die Sportarten/Disziplingruppen mit den größten Erfolgspotenzialen (Top 1-8 Platzierungen) bei den Olympischen Spielen 2030 in den französischen Alpen bevorzugt zu berücksichtigen.
Die Mindestförderung soll den Verbänden ermöglichen, Trainings- und Wettkampfmaßnahmen von perspektivreichen Athletinnen und Athleten für die übernächsten Olympischen Spiele 2034 in Utah/USA abzusichern, sodass die langfristige Leistungsentwicklung im Anschlussbereich gewährleitstet ist.
Im WVL werden wissenschaftlichen Unterstützungs- und Beratungs-Leistungen (WUL) über die Olympiastützpunkten (OSP), das Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) und das Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E-Projekte) am IAT und FES gefördert. Die insgesamt 7,2 Mio. € werden jährlich bereitgestellt und sind expliziert für Leistungen und Projekte für den Wintersport. Neben diesen werden über die genannten Institutionen auch für den Sommersport entspreche WUL angeboten und F&E-Projekte durchgeführt, wofür die Institutionen weitere finanzielle Mittel vom Bund für die Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten.
Spitzensportverbände für Menschen mit Behinderungen
Weitere Informationen zur Förderung des Spitzensports der Menschen mit Behinderungen finden Sie hier.
- Deutscher Behindertensportverband e.V. (DBS) sowie paralympische Sportarten, die in den Strukturen der Bundessportfachverbände verortet sind
- Deutscher Gehörlosen-Sportverband e.V. (DGSV)
- Special Olympics Deutschland e.V. (SOD)
- Deutsche Blinden- und Sehbehindertenschachbund e.V. (DBSB)
Verbände mit besonderen Aufgaben (VmbA)
Weitere Informationen zu den Verbänden mit besonderen Aufgaben (VmbA) finden Sie hier.
- Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh)
- Christlicher Verein Junger Menschen (CVJM)
- Deutsche Jugendkraft (DJK)
- Makkabi Deutschland e.V.
- Deutsches Polizeisportkuratorium (DPSK)
- Rad- und Kraftfahrerbund Solidarität Deutschland von 1896 e.V. (RKB).
Antrag auf Förderung
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an einen der oben genannten Sportverbände, oder den zuständigen Bundessportverbands im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).
Eine direkte Förderung einzelner Maßnahmen von Vereinen oder Initiativen durch das Bundeskanzleramt ist nicht möglich.