Zwischenbilanz nach zwei Jahren

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Corona-Hilfen für den Kulturbereich Zwischenbilanz nach zwei Jahren

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für viele Künstlerinnen, Künstler und Kreative ebenso wie für Veranstalterinnen und Veranstalter verheerend und teils existenzbedrohend. Um diese Notlagen abzufedern und zu verhindern, dass der Kulturbetrieb langfristig Schaden nimmt, hat der Bund eine ganze Reihe von Maßnahmen beschlossen und Unterstützungsprogramme aufgelegt. Dass die Hilfen dort ankommen, wo sie gebraucht werden, zeigt die Zwischenbilanz zum Jahresende 2021.

4 Min. Lesedauer

Aufführung mit dem Orchester der Staatsoper Stuttgart unter Corona-Bedingungen.

Musikgenuss während der Corona-Pandemie: Aufführung in der Staatsoper Stuttgart

Foto: Staatsoper Stuttgart

Mit NEUSTART KULTUR, dem ersten Hilfsprogramm des Bundes, das sich ganz gezielt an den Kulturbereich richtet, dem 2021 aufgelegten Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sowie weiteren Wirtschaftshilfen und Maßnahmen zur sozialen Absicherung hat der Bund für die Kultur in den vergangenen zwei Jahren ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt. Die Zahlen belegen, dass die Programme erfolgreich laufen und passgenau unterstützen.

NEUSTART KULTUR

Das Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR, für das der Bund zwei Milliarden an Fördermitteln zur Verfügung gestellt hat, umfasst aktuell 74 spartenspezifische Einzelprogramme. Sie wurden in Abstimmung mit den Ländern und in enger Zusammenarbeit mit rund 40 Kulturverbänden, -fonds und weiteren Partnern entwickelt. Auch die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Mittel erfolgt in der Regel durch die Verbände und Partner.

Bis Ende 2021 konnten diesen mittelausreichenden Stellen rund 1,5 Milliarden Euro zur Bewilligung zur Verfügung gestellt werden. Mittel in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro waren bereits bewilligt. Davon wurden rund 800 Millionen Euro abgerufen und in Form von Investitions- und Projektförderungen oder Stipendien ausgezahlt. Insgesamt wurden mehr als 100.000 Anträge gestellt, von denen inzwischen über die Hälfte bewilligt ist. 

Aus der Zusammenarbeit mit den Kulturverbänden und -fonds hat sich ein tragfähiges Netzwerk aus politischen und administrativen Akteuren sowie zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft entwickelt. 2022 werden viele erfolgreiche Einzelprogramme neu ausgeschrieben und damit zusätzliche Unterstützung ermöglichen. Hierzu zählen unter anderem Programme, die sich an Musikveranstalterinnen und Musikveranstalter oder an den Bereich Kinder- und Jugendtheater richten, die Weiterführung des Ausfallfonds für die Filmwirtschaft und eine Neuauflage der spartenübergreifenden Stipendien der Akademie der Künste.

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen unterstützt mit bis zu 2,5 Milliarden Euro die Wiederaufnahme und Planbarkeit des kulturellen Lebens. Er richtet sich bundesweit an Kulturveranstalter aller Sparten und ermöglicht beispielsweise eine wirtschaftliche Durchführung von Konzerten, Festivals, Filmvorführungen oder Bühnenprogrammen unter den aktuellen erschwerten Bedingungen. Der Sonderfonds trägt damit dazu bei, dass Künstlerinnen und Künstler wieder bezahlte Auftrittsmöglichkeiten wahrnehmen können oder bei pandemiebedingten Absagen faire Ausfallgagen erhalten.

Der Sonderfonds besteht aus zwei zentralen Modulen. Eine Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt bei kleineren Veranstaltungen, die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalter zudem mit einer integrierten Ausfallabsicherung bei coronabedingten Absagen oder Verschiebungen ab.

Der Sonderfonds ist zum 1. Juli 2021 gestartet und stößt auf große Resonanz bei Veranstalterinnen und Veranstaltern, wie aus den Registrierungen ersichtlich ist. Für die Wirtschaftlichkeitshilfe wurden bislang (Stichtag: 14. Februar 2022) rund 26.000 Veranstaltungen registriert, für die sich ein maximal mögliches Fördervolumen von rund 934 Millionen Euro ergibt. Für die Ausfallabsicherung wurden bislang etwa 2.400 Veranstaltungen registriert, mit aktuell einem maximal möglichen Fördervolumen (im Falle von Absage oder Teilausfall) von rund 1 Milliarde Euro. Für beide Module wurden bereits Förderungen in Höhe von insgesamt rund 97 Millionen Euro für circa 5.500 Veranstaltungen beantragt, hiervon rund 53 Millionen Euro für etwa 3.000 Veranstaltungen ausgezahlt.

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wird vom BMF und federführend von BKM verantwortet. Die administrative Umsetzung des Bundesprogramms liegt bei den Kulturministerien der Länder. Die Freie und Hansestadt Hamburg verwaltet für alle Länder die bundesweit einheitliche IT-Infrastruktur zur Beantragung der Finanzhilfen. Zum Zweck der Beratung steht eine Telefon-Hotline zur Verfügung, die das Land Nordrhein-Westfalen koordiniert.

Wirtschaftshilfen und Maßnahmen zur soziale Absicherung

Auch weitere Wirtschaftshilfen und Maßnahmen des Bundes zur sozialen Absicherung kamen Künstlerinnen, Künstlern und im Kulturbereich Beschäftigten zugute.

Im Rahmen der Überbrückungshilfe, die mehrmals verlängert wurde und aktuell als Überbrückungshilfe IV noch bis Ende Juni 2022 läuft, können Unternehmen der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft - als Sonderregelung - auch Ausfall- und Vorbereitungskosten für Veranstaltungen geltend machen.

Explizit an Soloselbständige richtet sich bis heute die Neustarthilfe. Auf Initiative der BKM wurde das Programm auch für Beschäftigte in den Darstellenden Künsten zugänglich, die kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen ausüben, sowie für unständig Beschäftigte mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen von unter einer Woche. Im Jahr 2021 wurden 417.286 Anträge auf Neustarthilfe gestellt und mehr als 2 Milliarden Euro ausgezahlt.

Wie Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche haben auch solche im Kulturbereich vom Kurzarbeitergeld profitiert. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (SGB II) stand - und steht auch weiter - Künstlerinnen, Künstlern und sonstigen Beschäftigten in der Kultur- und Kreativwirtschaft offen.

Durch Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), die die Mindesteinkommensgrenze sowie die Zuverdienstgrenze bei nicht-künstlerischer selbständiger Tätigkeit betreffen, war es möglich, den Versicherungsschutz durch die Künstlersozialkasse zu erhalten.