Deutschland gibt illegal gehandelte Kulturgüter an Italien zurück

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Bei einer feierlichen Zeremonie in Rom wurden heute 14 Kunstobjekte an Italien zurückgegeben, die illegal aus Italien ausgeführt wurden und zum Teil aus Diebstählen oder Raubgrabungen stammen. Unter den Kulturgütern befinden sich ein antikes Trinkgefäß aus dem 6. Jahrhundert v. Chr., ein Bronzehelm aus dem 3. oder 4. Jahrhundert v. Chr. und ein venezianisches Schmuckkästchen aus dem 16. Jahrhundert. Die Kunstobjekte wurden von deutschen und italienischen Ermittlungsbehörden gezielt gesucht und anschließend in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kulturbehörden sichergestellt.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern kann nur gemeinsam gelingen – auf europäischer und internationaler Ebene. Die deutsch-italienische Zusammenarbeit ist in dieser Hinsicht ein Musterbeispiel. Dank der vertrauensvollen Zusammenarbeit konnten wir mit keinem anderen europäischen Land so viele Rückgaben erzielen wie mit Italien. Die heutige Rückgabe sichert und bewahrt nicht nur bedeutendes Kulturerbe, sie beweist zugleich auch erneut die Wirksamkeit des Kulturgutschutzgesetzes.“

Insgesamt konnten seit Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes im Jahr 2016 zahlreiche kulturhistorisch bedeutende Kunstobjekte an Herkunftsstaaten weltweit zurückgegeben werden. Im März 2022 hatte Kulturstaatsministerin Claudia Roth bereits fünf illegal in Deutschland gehandelte Kulturgüter an Italien zurückgegeben.

Ein erfolgreiches Beispiel für die Bekämpfung des illegalen Kunsthandels ist die Geschichte des heute zurückgegebenen Schmuckkästchens. Das mit Holzintarsien und Schnitzereien aus Tierknochen kunstvoll verzierte Objekt stammt aus der berühmten Werkstatt der Embriachi in Venedig und wurde im 16. Jahrhundert hergestellt. Im Jahr 2006 wurde das Schmuckkästchen aus dem Mailänder Museum Castello Sforzesco gestohlen. Anschließend wurde es über Großbritannien und Belgien nach Deutschland geschmuggelt und zum Verkauf angeboten. Dort konnte das Schmuckkästchen dann vom Bayerischen Landeskriminalamt gefunden und sichergestellt werden.