Mietpreisbremse soll verlängert  werden 

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Ein Wohnhaus in Berlin.

Wohnungen in Berlin: Die Mitepreisbremse soll auch für Wohnungen gelten, die zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 erstmals vermietet wurden.

Foto: Jochen Eckel

Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn beschlossen. Damit soll die sogenannte Mietpreisbremse, die den Mietenanstieg verlangsamt, bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden. 

Länder können Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmen

Den Landesregierungen wird so ermöglicht, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt auch über den 31. Dezember 2025 hinaus durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Das bedeutet, dass in den so festgelegten Gebieten die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete regelmäßig höchstens um 10 Prozent übersteigen darf.

Zudem soll die Mietpreisbremse auch auf Wohnungen angewendet werden, die nach dem 1. Oktober 2014 und bis zum 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet wurden.

Weitere Informationen zur Mietpreisbremse und wie die Regelungen in den Bundesländern umgesetzt werden, finden Sie hier beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung .