Verschärfte Haftung bei Unfällen mit E-Scootern

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Im Kabinett beschlossen Verschärfte Haftung bei Unfällen mit E-Scootern

Die Zahl der Unfallbeteiligten mit Elektro-Rollern hat stark zugenommen. Die Bundesregierung will es den Unfallopfern deshalb erleichtern, Schadensersatz zu bekommen. Dafür hat Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. 

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E-Scooter parken am Straßenrand.

Die Zahl der Unfälle mit Elektro-Rollern hat stark zugenommen. Deshalb hat die Bundesregierung die Regelungen angepasst.

Foto: picture alliance / imageBROKER

Die Bundesregierung will es Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern erleichtern, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zudem sind auch mehr Konsequenzen für die Halter von Elektro-Scootern vorgesehen. Künftig sollen diese haften und zudem verschärfte Haftungsregeln für Fahrerinnen und Fahrer gelten. Dazu will die Bundesregierung das Straßenverkehrsgesetz ändern. Sie hat deshalb auf Vorschlag der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. 

E-Scooter: In Deutschland sind im Jahr 2023 laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft rund 990.000 versicherte E-Scooter gemeldet gewesen; 2020 noch waren es 180.000. Ähnlich schnell wie diese Zahl steigt die Anzahl der Unfälle mit E-Scootern: Im Jahr 2024 betrug die Zahl der Unfallbeteiligten mit Elektro-Rollern etwa 12.000 – im Jahr 2020 waren es noch weniger als 6.000

Vermieter von E-Scootern werden in die Pflicht genommen

Bei vielen Unfällen, an denen E-Scooter beteiligt sind, handelt es sich um Mietfahrzeuge. Deren jeweilige Fahrerin oder Fahrer sind deshalb häufig schwer zu ermitteln. Die Halter sind überwiegend Sharing-Anbieter, die E-Scooter vermieten. Daher wird – wie bei anderen Kraftfahrzeugen – eine Gefährdungshaftung für den Halter von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen eingeführt. So wird verhindert, dass die Geschädigten leer ausgehen. 

Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos. Ziel ist ein gutes und besonnenes Miteinander im Straßenverkehr.