Steuerliche Verbesserungen

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Jahressteuergesetz 2024 Steuerliche Verbesserungen

Die Bundesregierung fördert bezahlbares Wohnen und entlastet Familien bei den Kinderbetreuungskosten. Diese und weiteren steuerlichen Verbesserungen sind im Jahressteuergesetz 2024 geregelt. Der Bundestag und der Bundesrat haben nun zugestimmt.

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Auf dem Foto zu sehen ist ein Textmarker, der das Wort "Steuer" markiert.

Das Jahressteuergesetz 2024 ändert mit etwa 130 Einzelmaßnahmen eine Vielzahl von Gesetzen quer durch das Steuerrecht.

Foto: picture alliance / dpa / Hase

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlicher Regelungsbedarf ergeben. Diesen setzt die Bundesregierung mit dem Jahressteuergesetz 2024 um. Es enthält viele einzelne Regelungen, die thematisch nicht miteinander verbunden und überwiegend technisch sind. Aber auch einige steuerliche Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger sind enthalten. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Künftig werden Vermieter gemeinnützig und damit steuerlich entlastet, wenn sie dauerhaft vergünstigten Wohnraum zur Verfügung stellen. Mit der Einführung dieser Wohngemeinnützigkeit unterstützt die Bundesregierung bezahlbares Wohnen und setzt eine Regelung des Koalitionsvertrages um.

Eltern können außerdem höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Künftig sind 80 Prozent – statt bisher zwei Drittel – der Kosten für die Betreuung in Kindergarten, Kinderkrippe oder bei einer Tagesmutter absetzbar. Der Höchstbetrag steigt von 4.000 auf 4.800 Euro.

Außerdem gut zu wissen: Bonuszahlungen, die gesetzliche Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten leisten, bleiben nun dauerhaft bis zu 150 Euro steuerfrei.

Hinweis: Die im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung zu Mobilitätsbudgets fand im parlamentarischen Verfahren keine Mehrheit. Eine Pauschalbesteuerung der von Arbeitgebern zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung gestellten Guthaben wird demzufolge nicht umgesetzt.

Was ist das Jahressteuergesetz?
Das Jahressteuergesetz 2024 ist ein typisches „Artikelgesetz“: Mit etwa 130 Einzelmaßnahmen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen. Es reagiert auf aktuelle Erfordernisse, setzt EU-Vorgaben und die Ergebnisse der Rechtsprechung um, regelt fachliche Fragen und korrigiert redaktionelle Fehler. Außerdem vereinfacht es steuerliche Regelungen und trägt damit zum Abbau bürokratischer Hürden bei.