Im Kabinett
Die breite Mehrheit entlasten, verfügbare Einkommen stärken und Subventionen mit Augenmaß abbauen: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen.
Die Einkommensteuerreform soll vor allem Familien mit Kindern und Menschen mit geringen und mittleren Einkommen entlasten.
Foto: mauritius images/Johnér
Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 eine Reform der Einkommensteuer beschlossen. Damit sollen insbesondere Familien und Menschen mit geringen und mittleren Einkommen entlastet werden. Vorgesehen sind die Erhöhung des Kindergeldes sowie Verbesserungen beim Grund- und Kinderfreibetrag und beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Der Steuertarif wird im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro Einkommen etwas abgeflacht. Die Maßnahmen sollen ab 2027 greifen und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.
Entlastungen ab 2027
Die Entlastung erfolgt in zwei Schritten – der erste 2027, die volle Entlastung dann ab 2028. Das heißt: Die Maßnahmen werden ab 2027 bereits spürbar sein und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.
Ab 2028 kann etwa eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich steuerlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen beträgt circa zehn Milliarden Euro pro Jahr.
Gegenfinanzierung geplant
Die Gegenfinanzierung wird unter anderem durch Veränderung des Reichensteuersatzes ermöglicht. Auf diese Weise lässt sich das Steuersystem gerechter gestalten.
Gleichzeitig werden Subventionen mit Augenmaß abgebaut und gezielt Arbeitsanreize gesetzt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Das Kindergeld steigt von 259 Euro auf 267 Euro (2027) und dann 272 Euro (2028) je Kind und Monat.
- Die Kinderfreibeträge steigen auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028).
- Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028).
- Der maximal zulässige Stundenlohn bei (steuerlich begünstigten) Sonn- und Feiertagszuschlägen wird von 50 auf 75 Euro angehoben.
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt auf 1430 Euro.
- Die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Handwerkerleistungen wird von 20 auf 15 Prozent reduziert und der Höchstbetrag von 1200 auf 900 Euro gesenkt.
- Der einheitliche Pauschsteuersatz bei Mini-Jobs wird von 2 auf 5 Prozent erhöht.