Verordnung zum Bürokratieentlastungsgesetz
Der Abbau von überflüssiger Bürokratie ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Daher wurde im Kabinett nun eine Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung beschlossen.
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Ziel der Verordnung zum Bürokratieentlastungsgesetz ist es, bürokratische Lasten dauerhaft zu reduzieren und gleichzeitig Impulse für das Wirtschaftswachstum zu setzen. Die Verordnung wird die Wirtschaft jährlich um weitere rund 420 Millionen Euro entlasten.
Schriftform nicht mehr erforderlich
Der größte Anteil mit rund 400 Millionen Euro Entlastung kommt den Steuerberaterinnen und Steuerberatern zugute. Hier soll die Schriftformerfordernis bei Vergütungsberechnungen abgeschafft werden. Konkret können die Mandantinnen und Mandanten künftig ihre Zustimmung zur Rechnung auch in Textform erklären. Das entlastet deutlich, denn eine Unterschrift ist nicht mehr erforderlich.
Einfacher Datenaustausch
Auch werden mehr Bürgerinnen und Bürger von den Änderungen profitieren: Künftig können beispielsweise Straßenverkehrsbehörden Daten des Fahrzeugscheins aus dem zentralen Fahrzeugregister abrufen. Das ist nötig, um einen Anwohnerparkausweis auszustellen. Das Scannen und Hochladen, das bisher erforderlich war, wird entfallen.
Meseberger Entlastungspaket
„Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe“, so Bundesjustizminister Marco Buschmann. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und ergänzt das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. „Damit nehmen wir 3,5 Milliarden Euro an Belastung von den Schultern unserer Wirtschaft.“ Erst vor zwei Wochen hat der Bundestag mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV eine Maßnahme aus dem Meseberger Entlastungspaket beschlossen.