Stand: 31. Dezember 2022
2 Min. Lesedauer
Veröffentlichung gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes für die Mitwirkung des Bundes an der Besetzung von Gremien
Aufstellung über Aufsichts- und wesentliche Gremien sowie die Anzahl der in diesen jeweils durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder
1. Rat für Nachhaltige Entwicklung
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) berät seit 2001 die Bundesregierung zur Nachhaltigkeitspolitik. Er ist in seiner Tätigkeit unabhängig. Seine Mitglieder werden alle drei Jahre vom Bundeskanzler berufen. Ihm gehören 15 Personen (derzeit 8 Frauen und 6 Männer bei einer vakanten Stelle) des öffentlichen Lebens aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Politik an.
2. Stiftungsrat der Stiftung Wissenschaft und Politik
Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, ist Zuwendungsempfängerin des Bundes. Dem Stiftungsrat gehörten zum Stichtag insgesamt 22 Mitglieder an. Für mindestens sieben dieser Mitglieder liegt das Vorschlagsrecht bei dem Chef des Bundeskanzleramtes, der nach der Stiftungssatzung qua Amt selbst Mitglied und stellvertretender Präsident des Stiftungsrates ist. Zum Stichtag waren diese Mitgliederposten mit drei Männern und drei Frauen bei einem vakanten Posten besetzt. Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder mit Ausnahme derer aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlichem Leben, die weder dem Bundestag noch der Bundesregierung angehören, beträgt zwei Jahre und verlängert sich um jeweils weitere zwei Jahre, sofern es keinen Einspruch gibt und auch keine andere Person für den betreffenden Posten nominiert wird.
3. ExpertInnenrat zur pandemischen Lage aufgrund Covid-19
Das Bundeskanzleramt hat den ExpertInnenrat* mit der Erarbeitung von Empfehlungen auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zur COVID-19 Pandemie beauftragt. Der ExpertInnenrat nahm am 14. Dezember 2021 seine Arbeit auf. Er besteht aus 5 Expertinnen und 14 Experten unterschiedlicher Disziplinen (Stand März 2022) Die Benennung erfolgte nach deren persönlicher Expertise. Die Expertinnen und Experten sind in ihrer Tätigkeit für das Gremium unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die interdisziplinäre Zusammensetzung soll eine breite Debatte zulassen. Der ExpertInnenrat reflektiert und bewertet gemeinsam den sich ständig ändernden Wissensstand und informiert auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse über infektionsbiologische, epidemiologische, gesundheitssystemische, psychosoziale und gesellschaftliche Entwicklungen. Auf diese Art und Weise soll der ExpertInnenrat politische Entscheidungen vorbereiten und begleiten.
(*Die Namensgebung erfolgte aus dem Gremium heraus.)