Stand: 31. Dezember 2024
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Veröffentlichung gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes für die Mitwirkung des Bundes an der Besetzung von Gremien
Aufstellung über Aufsichts- und wesentliche Gremien sowie die Anzahl der in diesen jeweils durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder
1. Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation
Die Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation gGmbH wurde im September 2024 in Halle (Saale) gegründet. Das Zukunftszentrum betreibt unter einem Dach wissenschaftliche Forschung zu gegenwärtigen und zukünftigen Transformationsherausforderungen auf der Grundlage der Erfahrungen in Ostdeutschland in den 1989/1990 nachfolgenden Jahren. Relevante Erkenntnisse vermittelt es durch bürgerschaftlichen Dialog und Kultur. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch den Bund als alleinigem Gesellschafter berufen. Zum Stichtag gehören dem Aufsichtsrat acht Mitglieder (vier Frauen und vier Männer) an.
2. Rat für Nachhaltige Entwicklung
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) berät seit 2001 die Bundesregierung zur Nachhaltigkeitspolitik. Er ist in seiner Tätigkeit unabhängig. Seine Mitglieder werden alle drei Jahre vom Bundeskanzler berufen. Ihm gehören 15 Personen (derzeit neun Frauen und sechs Männer) des öffentlichen Lebens aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Politik an.
3. Stiftungsrat der Stiftung Wissenschaft und Politik
Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, ist Zuwendungsempfängerin des Bundes. Dem Stiftungsrat gehörten zum Stichtag insgesamt 22 Mitglieder an. Für mindestens sieben dieser Mitglieder liegt das Vorschlagsrecht bei dem Chef des Bundeskanzleramtes, der nach der Stiftungssatzung qua Amt selbst Mitglied und stellvertretender Präsident des Stiftungsrates ist. Zum Stichtag waren diese Mitgliederposten mit fünf Frauen und drei Männern besetzt. Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder mit Ausnahme derer aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlichem Leben, die weder dem Bundestag noch der Bundesregierung angehören, beträgt zwei Jahre und verlängert sich um jeweils weitere zwei Jahre, sofern es keinen Einspruch gibt und auch keine andere Person für den betreffenden Posten nominiert wird.