Stand: 2. April 2026
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Veröffentlichung gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes für die Mitwirkung des Bundes an der Besetzung von Gremien
Aufstellung über Aufsichts- und wesentliche Gremien sowie die Anzahl der in diesen jeweils durch den Bund zu bestimmenden Mitgliedern mit Stand 31. Dezember 2025.
1. Stiftungsrat der Stiftung Wissenschaft und Politik
Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) ist Zuwendungsempfängerin des Bundes. Dem Stiftungsrat gehören zum Stichtag insgesamt 23 Mitglieder an. Für mindestens sieben dieser Mitglieder liegt das Vorschlagsrecht bei dem Chef des Bundeskanzleramtes, der nach der Stiftungssatzung qua Amt selbst Mitglied und stellvertretender Präsident des Stiftungsrates ist. Zum Stichtag sind diese Mitgliederposten mit vier Frauen und vier Männern besetzt.
2. Rat für Nachhaltige Entwicklung
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) berät seit 2001 die Bundesregierung zur Nachhaltigkeitspolitik. Er ist in seiner Tätigkeit unabhängig. Seine Mitglieder werden alle drei Jahre vom Bundeskanzler berufen. Ihm gehören 15 Personen (neun Frauen und sechs Männer) des öffentlichen Lebens aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Politik an.
3. Stiftungsrat der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) wurde vom Bund im Jahr 2020 durch Gesetz errichtet. Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Der Stiftungsrat besteht aus 19 Mitgliedern. Ihm gehören zum Stichtag neun vom Bund zu bestimmende Mitglieder (drei Frauen und sechs Männer) an.
4. Kuratorium der Trainerakademie Köln des Deutschen Olympischen Sportbundes e. V.
Das Kuratorium steht der Trainerakademie Köln des Deutschen Olympischen Sportbundes e. V. bei der Erfüllung seiner Aufgaben beratend zur Seite. Das Kuratorium befasst sich mit Fragen der Wirtschaftsführung der Trainerakademie, insbesondere der Verwendung öffentlicher Mittel. Es setzt sich aus drei Frauen und sechs Männer zusammen. Das Bundeskanzleramt wird durch einen Mann vertreten.
5. Wissenschaftlicher Beirat des Bundesinstituts für Sportwissenschaft
Der Wissenschaftliche Beirat berät des Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) fachlich (vgl. § 4 Errichtungslass des BISp). Er wirkt bei der Aufstellung des Forschungsprogramms sowie beim Forschungsmanagement mit. Die Mitglieder, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausführen, werden vom Bundeskanzleramt jeweils für drei Jahre berufen. Der Wissenschaftliche Beirat setzt sich aus elf Mitgliedern (drei Frauen und acht Männer) zusammen.