Finanzierung sichern
Wie kann die soziale Pflegeversicherung auch in Zukunft Pflegebedürftige angemessen unterstützen? Und wie kann sie finanziert werden? Ein neuer Bericht, über den das Kabinett beraten hat, stellt hierzu verschiedene Szenarien vor.
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Gut 5,2 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland erhalten Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Die Leistungen können sehr unterschiedlich sein, je nach Schwere und Art der Pflegebedürftigkeit. Manchen reicht ein wenig Hilfe im Haushalt, andere brauchen rund um die Uhr Unterstützung. Die meisten – rund 84 Prozent – leben zu Hause, gut 700.000 Menschen werden stationär betreut. Die Zahlen spiegeln den Wunsch wider, weiter im eigenen Zuhause leben zu können.
Hier finden Sie Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick.
Die Gesamtausgaben der sozialen Pflegeversicherung lagen im Jahr 2023 bei rund 59,2 Milliarden Euro. Für die ambulanten Leistungen wurden etwa 36,2 Milliarden Euro ausgegeben, für stationäre Leistungen waren es rund 19,7 Milliarden Euro.
Angesichts der demografischen Entwicklung ist es wahrscheinlich, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen auch in Zukunft steigt.
Datenbasierte Grundlage für weitere Beratungen
Wie geht es weiter mit der sozialen Pflegeversicherung? Wie kann sie langfristig finanziert werden und weiterhin das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern? Diesen Fragen widmet sich ein Bericht der Bundesregierung: Er trägt den Namen „Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung – Darstellung von Szenarien und Stellschrauben möglicher Reformen“
Der Bericht enthält zum einen eine Bestandsaufnahme. Zum anderen werden verschiedene Modelle beschrieben, wie künftig eine Pflegeversicherung aussehen kann. Beschrieben wird, welche Folgen sich ergeben, je nachdem, wie Versichertenbeiträge, Geld vom Steuerzahler und privaten Eigenleistungen gewichtet werden. Damit verbunden werden Langfristprojektionen zum Finanzierungsbedarf bis zum Jahr 2060 und mögliche Stellschrauben auf der Ausgaben- und Einnahmenseite.
Der Bericht liefert eine gute, datenbasierte Grundlage für die weiteren Beratungen. Erarbeitet hat ihn eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums. Beteiligt waren auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer. Zudem waren Experten und die Wissenschaft einbezogen. Nun wird der Bericht dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.