Im Kabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat die Einführung einer Zuckergetränkesteuer auf den Weg gebracht, um den Zuckerkonsum und die dadurch verursachten Erkrankungen einzudämmen. So sollen auch die Kosten im Gesundheitssystem sinken, was allen zugute kommt, die Beiträge zahlen.
Die Bundesregierung will insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene vor den Folgen hohen Zuckerkonsums schützen.
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Mit der Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke folgt die Bundesregierung einer Empfehlung der „FinanzKommission Gesundheit“, einem unabhängigen Expertengremium aus den Bereichen Wirtschaft, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Gesundheitsvorsorge. Die Zuckergetränkesteuer dient insbesondere dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen. Die Steuer soll ab Juli 2027 wirken. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Hoher Zuckerkonsum erhöht das Risiko für Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Karies und Diabetes. Die Bundesregierung will insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, davor schützen. Die Steuer soll ein Anreiz für Hersteller sein, den Gesamtzuckergehalt in Getränken zu verringern. Insgesamt geht es darum, dass weniger Zucker konsumiert wird. So sollen längerfristig die Kosten im Gesundheitssystem gesenkt werden, die durch den erhöhten Zuckerverbrauch und die dafür typischen Krankheitsbilder entstehen.
Die Versorgungskosten im Gesundheitssystem, die durch den erhöhten Konsum von gezuckerten Getränken verursacht werden, belasten die Allgemeinheit mit über zwei Milliarden Euro pro Jahr. Die Steuer soll einen gesünderen Umgang mit zuckerhaltigen Getränken fördern. Werden weniger Menschen krank, senkt das die Kosten für die Versorgung und stabilisiert die gesetzliche Krankenversicherung. Das kommt allen zugute, die Beiträge zahlen.
Die Steuereinnahmen ermöglichen es, eine zuvor vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zu verringern. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen die Mittel, die sie benötigen, um die Leistungen für ihre Versicherten zu finanzieren. Die Steuereinnahmen sollen dazu verwendet werden, die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten.
Hersteller, Großhändler und Verkaufsstellen sind grundsätzlich frei in ihrer Preisgestaltung. Die Zuckergetränkesteuer ist allerdings als Verbrauchsteuer so angelegt, dass die steuerliche Belastung auf die Endkunden übertragen wird. Insofern ist mit Preissteigerungen für Getränke mit einem gewissen Zuckergehalt im zweistelligen Cent-Bereich zu rechnen.
Die Zuckergetränkesteuer betrifft Getränke ab einem bestimmten Gesamtzuckergehalt, zum Beispiel Limonaden, Eistees, Energydrinks oder Fruchtnektar. Sie soll auch zuckerhaltigen Sirup und entsprechende Konzentrate, mit denen Getränken zubereitet werden können, erfassen.
Die Steuer gilt nicht für alkoholhaltige Getränke, weil diese in der Regel bereits anderweitig besteuert werden. Auch entsprechende alkoholfreie Alternativen sollen ausgenommen werden, ebenso Mischgetränke auf dieser Basis. Milch, Hafer- und Reisdrinks sowie entsprechende Mischgetränke, reine Frucht- und Gemüsesäfte, reines Frucht- und Gemüsesaftkonzentrat sowie entsprechende ungesüßte Schorlen sollen ebenfalls von der Steuer ausgenommen werden. Das soll auch für Getränke gelten, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind.