Im Kabinett beschlossen
Wasserstoff ist essentiell, damit Deutschland bis 2045 ein klimaneutrales Industrieland wird. Dafür muss die Infrastruktur zur Erzeugung, Speicherung und zum Import von Wasserstoff entstehen. Das Kabinett hat nun das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen.
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Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz schafft die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für den schnellen Auf- und Ausbau der Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten. Ziel ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff bis 2030 erheblich zu beschleunigen. Denn Wasserstoff wird in naher Zukunft eine wichtige Rolle bei der Transformation der Industrie, im Luft-, Schiffs- und Schwerlastverkehr und beim Umbau des Energiesystems spielen.
„Eine leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur ist von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung der Industrie, die Wasserstoffleitungen werden die Lebensadern der Industriezentren sein“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nach der Kabinettsitzung. Das Gesetz beseitige Hemmnisse bei der Zulassung von Infrastrukturvorhaben, die Wasserstoff erzeugen, speichern oder importieren. Es sei ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Wasserstoffwirtschaft.
Genehmigungsverfahren vereinfachen
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vereinfacht weitere Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff: Beispielsweise werden Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungen gesetzt, der vorzeitige Maßnahmenbeginn erleichtert, Instanzenwege verkürzt, Eilverfahren beschleunigt und Prüfverfahren für Elektrolyseure vereinfacht. Zudem sollen die Wasserstoff-Infrastrukturvorhaben im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Damit kommt ihnen bei Abwägungsentscheidungen der Genehmigungsbehörden eine besondere Bedeutung zu.
„Wir nutzen Beschleunigungsmaßnahmen: Digitale Prozesse, Höchstgrenzen für Antragstellung, vorzeitigen Maßnahmenbeginn, einfache und pauschalere Antragstellung“, so Habeck. Damit habe die Bundesregierung schon den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Stromnetze und den Bau von LNG-Schiffen beschleunigt.
Reihenweise Regelungen für Wasserstoffhochlauf
Die Bundesregierung hat vor fast einem Jahr den Zeitplan und Umfang des Wasserstoffausbaus mit der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie angepasst. So hat sie das Ziel für die heimische Elektrolysekapazität zur Herstellung von Wasserstoff bis 2030 auf zehn Gigawatt verdoppelt.
Die Wasserstoff-Strategie dient vier Zielen: Verfügbarkeit von ausreichend Wasserstoff herstellen, Wasserstoffinfrastruktur ausbauen, Wasserstoffanwendungen in Industrie, Verkehr und Energieversorgung etablieren sowie gute Rahmenbedingungen schaffen. Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz dient genau diesen Zielen.
Das Gesetz reiht sich in eine Serie von Bausteinen zum Wasserstoffhochlauf ein: Die Bundesregierung hat voriges Jahr erstmals Regelungen für Planung und Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes und für seine Finanzierung geschaffen. Sie hat außerdem eine umfassende integrierte Netzentwicklungsplanung für das Erdgas- sowie das zukünftige Wasserstoff-Transportnetz vorgelegt.