Im Kabinett
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts werden Strafbarkeitslücken geschlossen, Opferrechte gestärkt und die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und Urteile verbessert.
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Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine hat das Völkerstrafrecht dramatische Aktualität erlangt.
Foto: IMAGO/NurPhoto
Krieg findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täterinnen und Täter von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Deutschland nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs vor über 20 Jahren wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des Täters. Mit dem jetzt von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf wird das Völkerstrafrecht fortentwickelt.
Bundesjustizminister Marco Buschmann, der den Gesetzentwurf vorgelegt hat, beschreibt die Zielstellung des Gesetzvorhabens der Bundesregierung: „Das Völkerstrafrecht hat seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine dramatische Aktualität erlangt. Jetzt gilt es umso mehr, das internationale und deutsche Völkerstrafrecht mit Leben zu füllen.“
Was wird konkret geregelt?
Der Gesetzentwurf schließt Strafbarkeitslücken im Völkerstrafgesetzbuch: Das betrifft beispielsweise bestimmte Waffen, die bisher nicht erfasst waren, wie etwa dauerhaft blindmachende Laserwaffen und Verbrechen wie sexuelle Übergriffe, sexuelle Sklaverei und erzwungenen Schwangerschaftsabbruch.
Auch die Opferrechte werden gestärkt: Bestimmte Verbrechen, unter anderem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen Personen, werden in den Katalog der Straftaten aufgenommen, die zur Nebenklage berechtigen. Damit können sich die Opfer dieser Delikte als Nebenkläger anschließen.
Die Aufnahme in Ton und Bild von Prozessen nach dem Völkerstrafgesetzbuch wird erleichtert: Bei Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung, insb. völkerstrafrechtliche Verfahren, können zukünftig Ton- und Filmaufnahmen zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken gefertigt werden.
Weitere Informationen zum Völkerstrafrecht und zum Gesetzentwurf finden Sie auf der Themenseite des Bundesministeriums der Justiz.