Nitrat im Grundwasser
Mit Nitrat belastete Gebiete werden künftig von den Ländern nach einheitlichen Standards und im Einklang mit der EU-Nitratrichtlinie ausgewiesen. Die deutsche Landwirtschaft erhält so einen verlässlichen Handlungsrahmen. Dies sieht eine Verwaltungsvorschrift vor, die am 17. August 2022 in Kraft getreten ist.
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Die Neufassung der so genannten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung ändert das Verfahren zur Ausweisung der belasteten Gebiete durch die Länder – der so genannten „roten Gebiete“ – und vereinheitlicht dieses bundesweit. Denn in diesen Gebieten gelten strengere Vorschriften für den Gewässerschutz. Grundlage ist die Düngeverordnung, die zum Ziel hat, die Nitratbelastung der Umwelt zu verringern.
Mehr Fairness und Nachvollziehbarkeit
Die Änderungen waren notwendig geworden, nachdem die EU-Kommission im vergangenen Jahr Bedenken bezüglich der vorherigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift geäußert hatte. Die bundeseinheitlichen Kriterien sind ein wichtiger Beitrag für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit. Das ist entscheidend, um unser Grundwasser sauber zu halten.
Neues Ausweisungsverfahren und mehr Messstellen
Die bisherige Binnendifferenzierung und die emissionsbasierte Modellierung fallen nun weg. Sie ließen die Berücksichtigung unterschiedlicher Einflüsse zu, so dass manche Gegend trotz überhöhter Werte auflagenfrei war.
Künftig gibt es ein neues geostatistisches Ausweisungsverfahren, das ab 2028 umgesetzt werden soll. Grundlage dafür soll ein von den Ländern bis 2024 deutlich zu verdichtendes Messtellensystem sein. Bis dahin dürfen auch andere Verfahren genutzt werden.
Als Grundlage für das neue Ausweisungsverfahren sollen die Länder bis zum 30. November 2022 ihre Düngeverordnungen anpassen und die belasteten Gebiete neu ausweisen.