Verbot des Kükentötens reformiert

  • Bundesregierung | Startseite
  • Schwerpunkte der Bundesregierung  

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Tierschutz Verbot des Kükentötens reformiert

Jährlich wurden bis Ende 2021 in Deutschland etwa 40 Millionen Hühnerküken getötet. Dem setzte die Bundesregierung ein Ende: Seit dem 1. Januar 2022 ist das Töten von Eintagsküken verboten. Mit der nun beschlossenen Regelung ist ab dem 1. Januar 2024 zudem verboten, Hühnerembryonen ab dem 13. Bebrütungstag zu töten.

2 Min. Lesedauer

Mehrere frisch geschlüpfte Kücken.

Frisch geschlüpfte Legehennen: Männliche Küken sollen gar nicht erst schlüpfen. Die ab 2024 geltenden Regelungen zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei wurden nun angepasst.

Foto: Getty images/Natalie Merkulova / EyeEm

Was genau sieht die neue Regelung vor?

Nach bestehender Rechtslage ist es ab dem 1. Januar 2024 verboten, die Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem 7. Bebrütungstag per Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei abzubrechen. Der jetzige Beschluss sieht vor, dass dieses Verbot stattdessen ab dem 13. Bebrütungstag gilt.

Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein. Das ist das Ergebnis eines vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in Auftrag gegebenen Forschungsprojekts .

Warum wurden Küken bis 2022 getötet?

Jedes Jahr wurden allein in Deutschland etwa 40 Millionen Hühnerküken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Dabei handelte es sich um die männlichen Geschwister der Legehennen. Die weiblichen Küken wurden und werden zu den Legehennen für unsere Konsumeier.

Da Hähne jedoch keine Eier legen, wurden die männlichen Küken aus ökonomischen Gründen aussortiert. Denn meist eignen sich die Hähne aus diesen Zuchtlinien auch kaum als Masthähnchen, denn sie setzen langsamer und weniger Fleisch an.

2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass das routinemäßige Töten von Küken gegen das Tierschutzgesetzes verstieß. In der Folge wurde das Tierschutzgesetz 2021 geändert, und das Kükentöten explizit verboten.

Welche Alternativen wurden entwickelt?

Damit das Kükentöten rasch beendet werden konnte, förderte die Bundesregierung seit 2008 mit rund 8,8 Millionen Euro alternative Verfahren zur Bestimmung des Geschlechts von Hühnerembryonen im Brut-Ei. Der Forschung ist es gelungen, praxistaugliche Methoden zu entwickeln, mit denen bereits vor dem Schlupf des Kükens sein Geschlecht bestimmt werden kann.

Mit dem Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei werden Eier, aus denen männliche Küken schlüpfen, aussortiert und lediglich weibliche Küken ausgebrütet.

Eine weitere Alternative ist die Aufzucht, Mast und Schlachtung männlicher Küken als sogenannte Bruderhähne sowie die Verwendung von „Zweinutzungshühnern“. Das BMEL hat für entsprechende Vorhaben rund 14,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Fördersumme schließt auch drei laufende Vorhaben ein, die sich auf Zweinutzungshühner beziehen und voraussichtlich in den Jahren 2025, 2026 beziehungsweise 2028 abgeschlossen sein werden.

Was sind die Bruderhahn-Initiative und Zweitnutzungshühner?

Bei der „Bruderhahn-Initiative“ werden die Brüder der Legehennen aufgezogen und gemästet, das Fleisch wird weiterverarbeitet. Die Tiere setzen weniger Fleisch an und benötigen mehr Zeit als Masthähnchen. Die Aufzucht wird über einen Aufpreis auf die Eier mitfinanziert. Derzeit beliefern Bruderhahn-Initiativen in erster Linie den ökologischen Markt.

Unter „Zweinutzungshühnern“ versteht man eine Hühnerrasse, die sowohl zur Ei- als auch zur Fleischerzeugung genutzt werden kann. Hennen dieser Rasse legen weniger und teilweise kleinere Eier als konventionelle Legehennen. Die Hähne werden gemästet, wachsen aber langsamer und weisen einen kleineren Brustmuskel auf als konventionelle Masthühner.