Mehr Transparenz für Tierwohl 

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Eckpunkte für Tierhaltungskennzeichnung Mehr Transparenz für Tierwohl 

Eine fünfstufige Skala für tierische Lebensmittel soll Auskunft über die Tierhaltung geben. Das hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir mit den Eckpunkten für eine verbindliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung bekannt gegeben. Wichtige Fragen und Antworten zur neuen Kennzeichnung.

3 Min. Lesedauer

Die Grafik zeigt fünf Haltungsformen für Schweine, Stallhaltung unter Mindestvoraussetzungen, Stallhaltung mit Platz, Haltungsform Frischluftstall, Haltungsfporm mit Auslauf bzw. Freiland und Bio-Haltung nach EU-Verordnung.

Eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ist elementarer Bestandteil einer zukunftsfesten Tierhaltung.

Foto: Bundesregierung

„Ich will, dass auch in Zukunft noch gutes Fleisch aus Deutschland auf den Tisch kommt. Unsere tierhaltenden Betriebe brauchen dringend eine verlässliche und langfristige Perspektive, damit sich Investitionen in Tierwohl und Klimaschutz lohnen“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Mit den Eckpunkten für eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung lege er einen zentralen Baustein.

Welche Elemente enthält das Gesamtkonzept für eine zukunftsfeste Tierhaltung?

Es umfasst vier zentrale Bausteine:

  • eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung,
  • ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe inklusive einer langfristigen Perspektive für die Betriebe,
  • bessere Regelungen im Tierschutzrecht,
  • Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht.

In einem ersten Schritt legt das Bundeslandwirtschaftsministerium nun Eckpunkte für eine verpflichtende, staatliche Tierhaltungskennzeichnung vor.

Welche Kernelemente wird das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz enthalten?

Es schafft die gesetzliche Verpflichtung, Lebensmittel tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde. Es regelt zudem die Pflichten der Marktteilnehmer, also der Landwirtinnen und Landwirte und derjenigen, die das Lebensmittel verkaufen.

Die Verpflichtung zur Kennzeichnung besteht bei in Deutschland gehaltenen Tieren, die dort an Endverbraucherinnen und Endverbraucher verkauft werden – unter anderem im Einzelhandel, bei der Bedientheke, im Onlinehandel oder auf dem Wochenmarkt.

Maßgeblich für die Kennzeichnung ist die Haltungsform der Tiere während des produktiven Lebensabschnittes, bei Fleisch also die Mast.

Welche zu kennzeichnende Haltungsformen gibt es künftig?

Es wird fünf Haltungsformen geben:

  • Haltungsform Stall
  • Haltungsform Stall + Platz
  • Haltungsform Frischluftstall
  • Haltungsform Auslauf/Freiland
  • Haltungsform Bio

Mit welcher Tierart startet die Haltungskennzeichnung?

Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung wird schrittweise eingeführt, beginnend mit frischem Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt. Sie informiert Verbraucher anhand der folgenden fünf Haltungsformen für Schweine. 

Für Schweine bedeutet das konkret, dass die „Haltungsform Stall“ den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. Die nächsthöheren Stufen sehen zunehmend mehr Platz, mehr Frischluft und Auslauf für die Schweine vor. Bei der „Haltungsform Bio“ gelten die Anforderungen der EU-Ökoverordnung (EU) 2018/848. Das bedeutet eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall gegenüber anderen Haltungsformen.

Wie sind die Produkte zu kennzeichnen?

Die Kennzeichnung der Haltungsform ist auf den Lebensmitteln gut sichtbar und gut lesbar anzubringen.

Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln ist die Kennzeichnung der Haltungsform in der Nähe des Lebensmittels so bereitzustellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sie vor dem Kauf sehen können.

Im Fernabsatz, zum Beispiel im Onlinehandel, muss die Kennzeichnung der Haltungsform vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein.

Wie erfolgen Umsetzung und Kontrolle?

Innerhalb der Lebensmittelkette müssen die Informationen zur Haltungsform wahrheitsgemäß weitergegeben und rückverfolgt werden können.

Die Landwirtinnen und Landwirte zeigen der zuständigen Behörde die Haltungsformen an, in der die Tiere in ihrem Betrieb gehalten werden. Änderungen sind der Behörde unverzüglich mitzuteilen. Diese legt für jede angezeigte Haltungseinrichtung eine Kennnummer fest, aus der die Haltungsform erkennbar ist und führt darüber ein Register.

Der landwirtschaftliche Betrieb muss Aufzeichnungen über die angezeigten Haltungsformen und die darin gehaltenen Tiere führen. Bei Verstößen kann ein Bußgeld verhängt werden.

Wie will die Bundesregierung die Landwirte unterstützen?

Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ställe für mehr Tierschutz umbauen, will die Bundesregierung langfristig unterstützen. Im Bundeshaushalt ist bereits eine Milliarde Euro für die Startphase des Umbaus eingeplant. Der Bundeslandwirtschaftsminister ist mit den Koalitionspartnern im engen Austausch darüber, wie die weitere Finanzierung sichergestellt werden kann. Dafür hat das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung – die so genannte Borchert Kommission – bereits Vorschläge unterbreitet.

Wie geht es jetzt weiter?

Mit der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung auf nationaler Ebene geht die Bundesregierung innerhalb des Europäischen Binnenmarkts voran. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause zwischen den Ressorts abgestimmt werden. Nach der Verabschiedung im Kabinett ist er von der Europäischen Kommission zu notifizieren, denn Produkte aus anderen EU-Ländern dürfen nicht diskriminiert werden.