Testpflicht für Reiserückkehrer

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Einreise nach Deutschland Testpflicht für Reiserückkehrer

Weltweit ist die Corona-Infektionslage nach wie vor sehr dynamisch. Angesichts des starken Reiseverkehrs hat das Bundeskabinett daher beschlossen, die Testpflicht für Einreisende auszuweiten. Die neuen Regelungen gelten seit dem 1. August.

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Überblick zu den verschiedenen Test- bzw. Nachweispflichten. (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Überblick über die verschiedenen Test- und Nachweispflichten.

Die Grafik trägt die Überschrift: Das gilt bei Einreise nach Deutschland. Darunter ist in einer Tabelle aufgeführt: Bei der Einreise aus keinem Risikogebiet gilt: Geimpfte und Genesene: keine digitale Einreiseanmeldung, kein negativer Test, keine Quarantäne. Ungeimpfte: keine digitale Einreiseanmeldung, negativer Test, keine Quarantäne. Kinder unter 6 Jahren: keine digitale Einreiseanmeldung, kein negativer Test, keine Quarantäne. Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet gilt: Geimpfte und Genesene: digitale Einreiseanmeldung, kein negativer Test, keine Quarantäne. Ungeimpfte: digitale Einreiseanmeldung, negativer Test, 10 Tage Quarantäne (die nach 5 Tagen verkürzt werden können). Kinder unter 6 Jahren: digitale Einreiseanmeldung, kein negativer Test, 5 Tage Quarantäne. Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt: Geimpfte und Genesene: digitale Einreiseanmeldung, negativer Test, 14 Tage Quarantäne (ausgenommen, der Impfstoff schützt vor vorherrschender Virusvariante). Ungeimpfte: digitale Einreiseanmeldung, negativer Test, 14 Tage Quarantäne. Kinder unter 6 Jahren: digitale Einreiseanmeldung, kein negativer Test, 14 Tage Quarantäne.

Foto: Bundesregierung

Wer ab Sonntag, 1. August, aus dem Urlaub im Ausland zurückkehrt, muss einen negativen Corona-Test vorweisen können. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren.

„Alle nicht geimpften Einreisenden nach Deutschland müssen sich künftig testen lassen – egal ob sie mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn kommen“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Damit reduzieren wir das Risiko, dass zusätzliche Infektionen eingetragen werden.“

Für Einreisen aus einem Virusvariantengebiet gelten weiterhin besondere Regeln: Hier müssen alle Einreisenden – auch Geimpfte und Genesene – ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können.

Die weiteren neuen Regelungen im Überblick:

  • Demnächst werden nur noch zwei Arten von Risikogebieten – Hochrisiko- und Virusvariantengebiete – ausgewiesen. Regelungen, die es bisher für einfache Risikogebiete gab, entfallen.
  • Geändert wird zudem die Altersgrenze, ab der ein Nachweis über einen Test erbracht werden muss. Künftig müssen über Test-, Genesenen- oder Impfnachweis nur diejenigen verfügen, die 12 Jahre und älter sind.
  • Erleichterungen für unter 12-Jährige auch bei den Quarantäneregelungen: Sie können bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet die Quarantäne ohne Test nach fünf Tagen beenden. Wer nicht geimpft oder genesen ist und älter als 12 Jahre, kann dies wie bisher nur, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird.
  • Die in der Regel 14-tägigen Quarantänepflichten für alle Einreisenden aus Virusvariantengebieten bleiben bestehen.

Alle Informationen zu den aktuellen Einreise-Regeln finden Sie in unserem ausführlichen FAQ .