Organspende – die wichtigsten Fragen und Antworten

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Neues Organspende-Register online Organspende – die wichtigsten Fragen und Antworten

Seit dem 18. März ist das neue Organspende-Register online. Ein guter Grund, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Kann ich mir vorstellen, Organe zu spenden? Gilt der bisherige Organspendeausweis weiterhin? Und sind meine Daten in dem neuen Register sicher?

4 Min. Lesedauer

Organspendeausweise liegen beim Tag der Organspende aus.

Organspendeausweise bei einer Infoveranstaltung: 2023 steht der Tag der Organspende unter dem Motto „Zeit, Zeichen zu setzen“.

Foto: picture alliance/dpa

Das neue Organspende-Register ist seit dem 18. März 2024 online. Bürgerinnen und Bürger können in dem zentralen Verzeichnis ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende digital festhalten. Fragen und Antworten zur Organspende und zum neuen Register lesen Sie hier.

Warum ist es wichtig, dass sich möglichst viele Menschen für eine Organspende entscheiden?

Wenn wichtige Organfunktionen verloren gehen, kann eine Organtransplantation Lebensqualität zurückgeben oder sogar Leben retten. Für viele Menschen, die auf eine Organspende warten, ist die Transplantation die letzte Hoffnung.

Allerdings werden weniger Organe gespendet als benötigt. Daher werden Patientinnen und Patienten, die aus medizinischen Gründen eine Transplantation brauchen, in Wartelisten aufgenommen. Derzeit stehen in Deutschland etwa 8.500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan (Stand 1. Januar 2023) – die meisten von ihnen warten auf eine Spenderniere.

Können alle Menschen ihre Organe spenden?

Es gibt nur wenige Erkrankungen, die eine Organspende nach dem Tod ausschließen. Und es gibt kein Höchstalter, bis zu dem eine Spende möglich ist.

Damit Organe gespendet werden können, muss eine Zustimmung zur Organspende vorliegen. Außerdem muss bei der verstorbenen Person der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen, der Hirntod, festgestellt worden sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall, ob sich Organe für eine Transplantation eignen.

Lebendorganspende: Neben der Organspende nach dem Tod ist auch eine Lebendorganspende möglich. Hier werden Organe oder Organteile von lebenden Menschen übertragen. Derzeit werden in Deutschland vor allem Nieren und Teile der Leber auf diese Art und Weise transplantiert. Dies ist unter anderem nur dann zulässig, wenn sich die spendende und die empfangende Person nahestehen.

Warum ist es wichtig, zu dokumentieren, ob man seine Organe spenden möchte?

Organe dürfen nur entnommen werden, wenn der verstorbene Mensch vor seinem Tod einer Organspende zugestimmt hatte – zum Beispiel durch die Eintragung im Organspende-Register, durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Wenn dies nicht vorliegt, werden die Angehörigen gefragt. Sie treffen dann eine Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen.

Diese Entscheidung ist für die Angehörigen schwierig und geschieht in einer emotional sehr belastenden Situation. Daher sollte jeder noch zu Lebzeiten eine persönliche Entscheidung zur Organspende treffen. Diese Entscheidung sollte dokumentiert sein. Und sie sollte auch mit den  Angehörigen besprochen werden – das schafft Klarheit im Ernstfall.

Was ist das Organspende-Register, weshalb wird es zusätzlich eingeführt, und ist es sicher?

Ab dem 18. März 2024 können Bürgerinnen und Bürger einer Organspende auch digital zustimmen. Das neue Organspende-Register speichert die Entscheidung für oder gegen eine Spende in einem zentralen elektronischen Verzeichnis. Es ist eine neue digitale Möglichkeit, die Entscheidung zur Organspende rechtlich verbindlich zu dokumentieren – neben dem bisherigen Organspendeausweis und der Patientenverfügung.

Alle Bürger und Bürgerinnen ab 16 Jahren können sich kostenlos eintragen. Organspendeausweis und Patientenverfügungen bleiben weiterhin gültig.

Beim Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) können Sie sich digital registrieren. Um sich im Organspende-Register eintragen zu können, muss die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert sein. Das dient der Sicherheit. Wie das Organspende-Register genau funktioniert, erklären ein Video und FAQs .

Das Organspende-Register ermöglicht einen Zugriff jederzeit und von überall. Dadurch können sich Ärztinnen und Ärzte im Notfall schnell und sicher über eine Zustimmung informieren. Die Zustimmung kann nicht „verloren gehen“. Das Register stellt sicher, dass Ihre persönliche Entscheidung berücksichtigt wird.

Das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt das Organspende-Register. Es speichert die persönlichen Daten geschützt. Das Organspende-Register ist nicht öffentlich einsehbar. Zugreifen können nur autorisierte Stellen wie Transplantationsbeauftragte in Krankenhäusern. Außerdem können Bürger und Bürgerinnen ihre Zustimmung jederzeit wieder digital zurücknehmen.

Bis zum 01. Januar 2025 sollen alle zuständigen Stellen auf das Register zugreifen können. In der Übergangszeit können Sie die Entscheidung zusätzlich weiterhin schriftlich zum Beispiel im Spenderausweis dokumentieren. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Wille im Ernstfall auch während des Übergangszeitraums berücksichtigt wird.

Reicht ein Organspende-Ausweis weiterhin aus? 

Ja, nach wie vor können Sie Ihre Entscheidung für eine Organspende mit dem bisherigen Organspendeausweis dokumentieren.

Hier können Sie einen Organspendeausweis online ausfüllen und ausdrucken, sie können aber auch zum Beispiel eine Plastikkarte für Ihre Geldbörse bestellen.

Voraussetzung für die Organspende ist der sogenannte Hirntod – was hat es damit auf sich?

Grundvoraussetzung für eine Organspende ist der Hirntod – der endgültige, unumkehrbare Ausfall des gesamten Gehirns. Zwei Fachärzte müssen unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Diese sogenannte Hirntoddiagnostik folgt klaren Regeln, die in einer Richtlinie der Bundesärztekammer definiert sind. Zum Beispiel müssen die Untersuchungen mit einem zeitlichen Abstand wiederholt werden, um den Hirntod sicher festzustellen.

Hier finden Sie nähere Informationen zur Hirntoddiagnostik .

Der Hirntod kommt nur selten vor, so dass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende in Frage kommen. Eine kurze Zeit lang ist es möglich, das Herz-Kreislauf-System der oder des Verstorbenen künstlich aufrechtzuerhalten. In dieser Zeit können die Organe weiterhin durchblutet und dann transplantiert werden.

Zum Ablauf einer Organspende und Transplantation lesen Sie mehr bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung .

Ich kann mich nicht entscheiden – wer hilft mir weiter?

Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt es ein Infotelefon speziell zum Thema Organspende. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 90 40 400 können Sie montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr all Ihre Fragen loswerden.

Hier finden Sie Erfahrungsberichte  von Menschen, die mit der Organspende in Berührung gekommen sind.

Weitere Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums  und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung .