Ein Plus für Umwelt und Gesundheit

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StVO-Novelle Ein Plus für Umwelt und Gesundheit

Die Bundesregierung will Ländern und Kommunen mehr Spielraum für die Verkehrsplanung geben. Der Schutz von Umwelt, Klima und Gesundheit sowie Vorteile für den Städtebau sollen stärker berücksichtigt werden. Diese und weitere Änderungen im Verkehrsrecht hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht – eine Übersicht.  

3 Min. Lesedauer

Fahrradfahrer nutzen auf der Straße den ausgezeichneten Bereich für Fahrräder.

Den Kommunen soll es unter anderem erleichtert werden, angemessene Flächen für den Fahrrad- und Fußverkehr bereitzustellen.

Foto: imago images/teamwork

Der Bundestag hat einer geplanten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes am 20. Oktober zugestimmt. Der Bundesrat verweigerte am 24. November seine Zustimmung und stoppte damit die Reform. Damit entfällt die Grundlage für eine Neuregelung der Straßenverkehrsordnung. Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Straßenverkehrsgesetz zu verhandeln. Der folgende Text gibt die Inhalte der ursprünglich von der Bundesregierung angestoßenen Novelle wieder.

Er soll sicher sein und er soll fließen – das sind bisher die wichtigsten Leitplanken zur Regelung des Straßenverkehrs. Die Bundesregierung will erreichen, dass sich die Planung künftig an weiteren Zielen ausrichtet: Der Schutz von Klima, Umwelt und Gesundheit sowie die städtebauliche Entwicklung sollen im Verkehrsrecht stärker zur Geltung kommen. Davon profitieren Verkehrsteilnehmer, Anwohner und Kommunen.

Mehr Flexibilität für Länder und Kommunen

Die vorgesehene Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eröffnet insbesondere neue Handlungsspielräume für Länder und Kommunen. Lokale Entscheidungsträger erhalten mehr Möglichkeiten, um Tempo 30, Bewohnerparken und Sonderfahrspuren anzuordnen oder um Flächen für den Rad- und Fußverkehr bereitzustellen. Die Regelungen im Einzelnen:

Einheitliches Verkehrszeichen „Ladezone“

Daneben soll künftig ein einheitliches Verkehrszeichen für Ladezonen eingeführt werden. Die derzeit bestehenden unterschiedlichen Möglichkeiten zur Ausweisung von Zonen zum Be- und Entladen von Fahrzeugen haben sich in der Praxis nicht in vollem Umfang bewährt. Klar gekennzeichnete, gesonderte Parkflächen für das Be- und Entladen sollen Abhilfe schaffen und gerade das Halten und Parken in zweiter Reihe eindämmen.

Abschaltverbot von Notbremsassistenten

Die Verordnung führt zudem ein Abschaltverbot von Notbremsassistenten für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen ab einer Geschwindigkeit von über 30 Kilometer pro Stunde ein. Mit dieser technischen Hilfe kann die Anzahl und Schwere von Auffahrunfällen deutlich verringert werden. Das Ausschalten des Systems birgt eine hohe Gefahr für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.