Bessere Dokumentation von Strafverfahren

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Gesetzgebungsverfahren Bessere Dokumentation von Strafverfahren

Die hohe Qualität von Strafverfahren soll weiter verbessert werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundesrat gebilligt. Ziel ist es, Prozesse vor Land- und Oberlandesgerichten durch Tonaufnahmen stärker zu dokumentieren.

1 Min. Lesedauer

Blick in einen Gerichtssaal

Mit Tonaufzeichnungen soll zukünftig ein objektives Protokoll von Strafverfahren erstellt werden.

Foto: imago images/Jan Huebner

Die Dokumentation von Strafverfahren soll künftig durch eine Tonaufzeichnung erfolgen. Die Tonaufnahme wird anschließend automatisiert in ein elektronisches Textdokument übertragen. Zusätzlich können die Landesregierungen für ihren Bereich bestimmen, dass die Hauptverhandlung auch durch eine Bildaufzeichnung dokumentiert wird. Der Bundesrat hat dafür das Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung gebilligt.

Alle Beteiligten profitieren

Bisher gibt es nur ein so genanntes Formalprotokoll, das den äußeren Ablauf und die Förmlichkeiten der Hauptverhandlung festhält. Künftig soll der Prozess durch eine Tonaufzeichnung digital dokumentiert werden. Davon profitieren alle Verfahrensbeteiligten: Zusätzlich zu ihren eigenen Notizen, etwa der Aussage von Zeugen, steht ihnen dann ein objektives Protokoll zur Verfügung.

Weitergehende Regelungen sind möglich

Jedes Bundesland kann darüber bestimmen, dass die Hauptverhandlung zusätzlich durch eine Bildaufzeichnung dokumentiert wird. In jedem Fall ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte von zentraler Bedeutung: So dürfen die Aussagen von Zeuginnen und Zeugen nur verpixelt dokumentiert werden und eine Stimmverzerrung ist vorgeschrieben. Zudem wird streng reglementiert, wer Zugriff auf die Dokumentation erhält. Eine Verbreitung oder Veröffentlichung der Aufzeichnungen wird unter Strafe gestellt.

Andere Staaten als Beispiel

In mehreren europäischen Staaten ist eine vergleichbare Dokumentation bereits gängige Praxis. Von Schweden im Norden bis Spanien im Süden ist die Aufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung schon jetzt in zehn Staaten Pflicht.