Keine generelle Impfempfehlung für Minderjährige

Impfung Kinder und Jugendliche Keine generelle Impfempfehlung für Minderjährige

Die Ständige Impfkommission gibt keine generelle Empfehlung für eine Corona-Schutzimpfung von Minderjährigen. Eine Impfung legt sie nur Vorerkrankten nahe sowie denen, die Kontakt zu Personen haben, die schwer erkranken können.

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Foto zeigt ein Kind bei der Impfung

Eine Impfung für Kinder wird bei gewissen Vorerkrankungen nahegelegt – dazu gehören etwa Fettleibigkeit, Herz- und Lungenerkrankungen oder Krebsleiden.

Foto: picture alliance / Laci Perenyi

Seit Mitte Mai ist der Corona-Impfstoff von BionTech/Pfizer auch für 12- bis 15-Jährige zugelassen. Damit dürfen Kinder und Jugendliche auch geimpft werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat nun entschieden, keine generelle Empfehlung für eine Corona-Schutzimpfung von Minderjährigen zu geben.

Eine Impfung wird allerdings bei gewissen Vorerkrankungen nahegelegt – dazu gehören etwa Fettleibigkeit, Herz- und Lungenerkrankungen oder Krebsleiden. Das Bulletin des Robert-Koch-Instituts listet eine Reihe von Krankheiten auf, bei deren Vorliegen eine Corona-Schutzimpfung Minderjähriger empfohlen wird.

Nutzen-Risiko-Abwägung

Die STIKO empfiehlt eine Impfung auch für Kinder und Jugendliche, in deren Umfeld es Personen gibt, die durch Impfungen nicht oder nicht gut geschützt werden – bei Patienten nach einer Krebserkrankung oder Transplantation zum Beispiel. Diese generelle Impfempfehlung gilt nun auch für 16- und 17-Jährige, für die der BionTech/Pfizer-Impfstoff schon länger zugelassen war.

Gleichwohl können alle Kinder und Jugendliche eine Impfung bekommen, wenn es expliziter Wunsch der Kinder oder der Eltern ist – nach ärztlicher Aufklärung und Akzeptanz möglicher Risiken.

Die STIKO wägt bei ihrer Entscheidung die individuellen Risiken bei einer Impfung gegen deren Nutzen ab. Da Kinder meist weniger schwer an Covid-19 erkranken, ist der Nutzen tendenziell geringer als bei Erwachsenen.

Keine Nachteile für Ungeimpfte

Ein sicherer Schulbetrieb wird für alle unabhängig von einer Impfung garantiert – zum Beispiel durch Tests. Gleiches gilt für Urlaubsreisen oder andere Aktivitäten, für die besondere Zugangsregeln gelten. Eine Impfpflicht gibt es nicht.