Im Kabinett beschlossen
Mehr Wohnungsbau und saubere Luft: Die Bundesregierung sorgt dafür, dass Städte und Gemeinden einfacher Wohnungen bauen können und auch in Zukunft lebenswert bleiben. Das Kabinett hat die Novelle des Baugesetzbuchs und Raumordnungsgesetzes beschlossen.
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Durch den Vorrang für Wohnungsbau soll der angespannte Wohnungsmarkt entlastet werden.
Foto: Shutterstock/UsamaManzoor
Mit der Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts sollen Planen und Bauen in Deutschland einfacher, digitaler und schneller werden. Ziel ist es, Kommunen zu entlasten, Wohnraum schneller zu bauen und Städte besser auf die anstehenden Herausforderungen vorzubereiten.
Denn Städte und Gemeinden müssen große Herausforderungen bewältigen: Sie sollen mehr Wohnraum schaffen und müssen dabei viele Interessen, Nutzungszwecke und Bedürfnisse in Einklang bringen, ohne Lebensqualität und Umwelt zu beeinträchtigen. Zudem müssen sie sich besser an die Folgen des Klimawandels anpassen. Planungsprozesse dauern oft zu lange, denn die bestehenden Regelungen sind kompliziert und die Verfahren oft undurchsichtig. Das bedeutet hohen Aufwand für alle. Zudem fehlen den Kommunen wirkungsvolle und zeitgemäße Instrumente, die Digitalisierung hängt hinterher.
Schneller Planen, mehr Wohnen und lebenswerte Städte
Daher schafft die Bundesregierung mit der Novelle von Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz moderne und praxistaugliche Werkzeuge, um die Kommunen und Städte handlungsfähiger zu machen – ob beim dringend benötigten Wohnungsbau, beim Kampf gegen Schrottimmobilien, bei der Anpassung an den Klimawandel oder der nachhaltigen Stadtentwicklung. Das Kabinett hat die Novelle des Baugesetzbuchs und Raumordnungsgesetzes beschlossen.
Mit der Novelle des Bau- und Raumordnungsgesetzes setzt die Bundesregierung zentrale Regelungsaufträge der Föderalen Modernisierungsagenda und des Bund-Länder-Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung um.
Vorrang für Wohnungsbau ermöglichen
- In Städten und Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann zukünftig ein überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau bei der Aufstellung der Bebauungspläne geltend gemacht werden. Dadurch genießt der Wohnungsbau rechtlich Priorität.
- Erstmals wird zudem ein Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt in das Raumordnungsrecht aufgenommen. Künftig soll ein Ausgleich zwischen Gebieten mit Engpässen und Gebieten mit geeigneten Flächenpotenzialen geschaffen werden.
- Die Umweltprüfung wird beschleunigt, indem vertiefte Umweltprüfungen künftig nur noch dort durchgeführt werden, wo sie auch tatsächlich erforderlich sind. Ist eine vertiefte Umweltprüfung nötig, soll sie erst im Zulassungsverfahren erfolgen. Auch das beschleunigt die Prozesse.
Bauen transparent und digital planen
- Das Bauleitplanverfahren wird gestrafft und vollständig digitalisiert. Der einheitliche Standard „XPlanung“ soll künftig in allen Verwaltungen für den medienbruchfreien Datenaustausch angewendet werden.
- Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Zukunft digital statt und kann einstufig durchgeführt werden. Bürgerinnen und Bürger sollen sich künftig über eine Verfahrensampel laufend über den Stand des Verfahrens informieren können.
Schrottimmobilien wirksamer bekämpfen
- Kommunen bekommen mehr Möglichkeiten, um gegen Schrottimmobilien vorzugehen. Dazu wird das Vorkaufsrecht der Gemeinde erleichtert. Künftig können sie zum Beispiel auch einzelne Wohnungen oder Wohnungspakete in einer Schrottimmobilie durch ihr Vorkaufsrecht erwerben.
- Gemeinden können außerdem künftig einfacher ein Instandsetzungsgebot aussprechen, also den Eigentümer zur Beseitigung der baulichen Mängel verpflichten.
- Bei extremem Missbrauch gibt es künftig die Möglichkeit zur Enteignung.
Mehr Stadtgrün schützt bei Hitze
- Auch Städte in Deutschland müssen sich zunehmend vor Hitzewellen und Starkregen schützen. Durchgrünung mit Bäumen und Sträuchern kühlt die Luft und schützt vor Hitze, daher wird es den Kommunen ermöglicht, im gesamten Stadtgebiet mehr Grün zu schaffen.
- Darüber hinaus werden mehr natürliche Auffangflächen möglich gemacht, um Schäden durch Überflutungen zu verhindern.
Mehr Platz für Feuerwehr, Rettungskräfte und Bevölkerungsschutz
- Einrichtungen der Feuerwehren und Rettungsdienste auszubauen, ist in bestehenden Siedlungen oft nur schwer möglich und im Außenbereich nur ausnahmsweise zulässig. Das wird nun im Planungsrecht geändert: Die Kommunen sollen künftig einfacher bestimmen können, wo der optimale Standort für Feuer- und Rettungswachen ist.
- Die Raumplanung muss künftig außerdem den gestiegenen Anforderungen an Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz Rechnung tragen.
Damit Städte und Gemeinden auch in Zukunft lebenswert bleiben, braucht es Regeln – festgehalten im Raumordnungsgesetz (ROG) und Baugesetzbuch (BauGB). Das ROG schafft die übergeordnete Strategie: Es sorgt dafür, dass Regionen ausgewogen wachsen – mit sinnvoll verteilten und aufeinander abgestimmten Flächen sowie dem Schutz von Natur und Landschaft. Das BauGB liefert das konkrete Handwerkszeug für die Kommunen: Es regelt, wo und wie gebaut werden darf und wie Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen fair gelöst werden.