Im Kabinett beschlossen
Die Bundesregierung reformiert die Verwaltungsgerichtsbarkeit grundlegend, um sie effizienter, digitaler, moderner zu machen. Damit sollen die Gerichte entlastet und Verfahren beschleunigt werden. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
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Durch einen flexibleren Einsatz von Richterinnen und Richtern soll die Justiz entlastet werden.
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Das Kabinett hat das Siebte Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG) beschlossen. Die Änderungen sind Teil des mit den Bundesländern gemeinsam vereinbarten Paktes für den Rechtsstaat. Die Bundesregierung setzt hiermit weitere wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, um den Rechtsstaat zu modernisieren, zu digitalisieren und wehrhafter zu machen.
Eine starke Verwaltungsgerichtsbarkeit ist in Zeiten instabiler weltweiter Rechtsstaatlichkeit unverzichtbar. Sie beschützt Grundrechte und kontrolliert behördliches Handeln. Seit den Gesetzesnovellierungen von 1996 und 2001 hat sich das rechtliche und insbesondere tatsächliche Umfeld der Verwaltungsgerichte stark verändert. Eine Modernisierung ist längst überfällig. Die Verwaltungsverfahren sollen effizienter, schneller und einfacher werden. Damit will die Bundesregierung sowohl die Gerichte als auch die Bürgerinnen und Bürger entlasten und Kosten einsparen.
Entlastung der Justiz
Die Verwaltungsgerichte sollen entlastet werden: Richterinnen und Richter können flexibler und und stärker am jeweiligen Verfahren orientiert eingesetzt werden. Es sollen mehr Entscheidungen durch Einzelrichterinnen und -richter getroffen werden können. Die Sperrfrist für den Einsatz von Proberichtern als Einzelrichter an den Gerichten soll auf ein halbes Jahr verkürzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht soll in mehr erstinstanzlichen Verfahren als bisher in einer reduzierter Besetzung mit drei Richtern entscheiden können. Damit sollen die personellen Ressourcen an den Gerichten flexibler genutzt werden können.
Digitalisierung der behördlichen Verfahren
Bei behördlichen Verfahren werden Hürden abgebaut. Das spart Zeit und Geld. Es soll zukünftig möglich sein, Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt auch in einfacher elektronischer Weise (zum Beispiel per E-Mail) einlegen zu können. Auch sollen Behörden die Anordnung der sofortigen Vollziehung auf einfache elektronische Weise begründen können. Gleichzeitig sollen die Vorschriften der Rechtsbehelfsbelehrung um eine Verpflichtung zur Belehrung über die Form und das fristauslösende Ereignis erweitert werden. Das schafft Rechtsklarheit und führt zu effizienteren Verfahren.
Stärkung der Justiz gegen Rechtsmissbrauch
Die Bundesregierung stärkt die Gerichte gegen querulatorische Klagen, indem offensichtlich aussichtslose und rechtsmissbräuchliche Verfahren erst nach Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses betrieben werden können. Diese Verfahren nehmen Gerichte zeitlich stark in Anspruch. Mit der Änderung und finanziellen Hürde sollen Gerichte weiter entlastet werden.
Effektivere Durchsetzungskraft gegen Hoheitsträger
Gerichte sollen resilienter und wehrhafter werden und besser gegen den sogenannten exekutiven Ungehorsam vorgehen. Wirkt ein Hoheitsträger, also zum Beispiel eine Stadt oder ein Bundesland, bei der Vollstreckung nicht mit, soll der Höchstbetrag für das Zwangsgeld von 10.000 Euro auf 25.000 Euro erhöht werden. Außerdem soll das Zwangsgeld einem anderen nicht beteiligten öffentlichen Rechtsträger oder einer gemeinnützigen Einrichtung zufließen (Ausschluss „linke Tasche, rechte Tasche“). Dadurch werden Rechtsklarheit und klarere Regeln bei der Rechtsvollstreckung geschaffen.
Änderungen weiterer Prozessordnungen
Die neuen Regelungen für das verwaltungsgerichtliche Verfahren werden auch auf die Prozessordnungen der Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte übertragen, soweit dies geboten ist.