Kampf gegen Menschenhandel stärken

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Im Kabinett beschlossen Kampf gegen Menschenhandel stärken

Menschenhandel ist in jeglicher Form verachtenswert. Täter kommen allzu oft ohne Strafen davon. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung beschlossen.

2 Min. Lesedauer

Justitia vor blauem Himmel

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft ziehen.

Foto: Getty Images

Menschen­handel ist verboten, doch er gehört längst nicht der Vergangen­heit an. Auch in unserer Zeit ist diese Form verachtenswerter, menschlicher Ausbeutung in unterschiedlicher Ausprägung immer noch vorhanden.

Unter Menschenhandel versteht im Allgemeinen das Anwerben, Befördern, Weitergeben, Beherbergen oder Aufnehmen von Menschen durch Gewalt oder ähnliche Mittel oder durch Ausnutzung einer bestimmten Schwächesituation mit dem Ziel, diese Menschen für eigene Zwecke auszubeuten. Dabei werden Notlagen, widrige Lebensumstände oder die Arglosigkeit der Betroffenen häufig in besonders niederträchtiger Art und Weise ausgenutzt. Menschenhandel kann unterschiedlichen Formen der Ausbeutung dienen. Häufig geht es um sexuelle Ausbeutung – etwa durch Zwangsprostitution – oder um Arbeitsausbeutung – etwa bei körperlich besonders belastenden Tätigkeiten im Niedriglohnsektor.

Die Bundesregierung setzt nun mit ihrem Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung ein deutliches Signal zur Bekämpfung dieser „modernen Sklaverei“ und wird die strafrechtlichen Tatbestände inhaltlich und systematisch grundlegend überarbeiten. 

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland zu stärken und Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen. Die Bundesregierung setzt damit die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer in nationales Recht um. 

Erweiterung der Strafbarkeit auf weitere Ausbeutungsformen

Zukünftig sollen auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat erfasst sein. Damit wird der kontinuierlich steigenden Anzahl und Relevanz von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel Rechnung getragen, die zu anderen Zwecken als der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung von Arbeitskräften begangen werden.

Erstmalige Kriminalisierung der Nachfrageseite

Der Gesetzentwurf sieht erstmals eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf alle Ausbeutungsformen des Menschenhandels vor. Bislang kennt das deutsche Strafrecht eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf Menschenhandel nur, soweit es um die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen geht, also wenn es sich um ein Opfer von Zwangsprostitution oder anderer sexueller Ausbeutung handelt.

Künftig soll sich aber auch strafbar machen, wer andere Dienste von Personen in dem Wissen in Anspruch nimmt, dass diese Personen Opfer von Ausbeutungen sind, beispielsweise im Rahmen eines Bauvorhabens.

Effektiver Schutz von Kindern und Jugendlichen

Auch Kinder und Jugendliche werden von Tätern ins Visier genommen, mit falschen Versprechungen gelockt und ausgebeutet. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor der Ausbeutung bei sexuellen Handlungen gegen Entgelt soll durch neue Tatbestände verbessert werden.

Die Straftatbestände zur Veranlassung, Ausbeutung und Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen werden neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt.

Straffreiheit für erzwungene Straftaten

Betroffene von Menschenhandel werden in Zusammenhang mit ihrer Ausbeutungssituation häufig dazu gebracht, andere Straftaten zu begehen. Um diese Zwangslage deutlicher hervorzuheben, wird eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, das Strafverfahren gegen diese Betroffenen einzustellen.