So erhalten Käuferinnen und Käufer sichere Produkte in der EU

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EU-weites Logo für ökologische Produkte

Lebensmittel tragen das EU-Bio-Logo nur dann, wenn sie strenge Anforderungen erfüllen.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

In der EU werden nur gesundheitlich unbedenkliche Produkte verkauft – dazu sind alle Herstellerinnen und Hersteller, der Handel und die Importbranche verpflichtet. Um dies sicherzustellen, gibt es verschiedene Maßnahmen.

Zum Beispiel informieren unterschiedliche Gütesiegel oder Etiketten über die Qualität der Produkte und helfen Verbraucherinnen oder Verbrauchern bei der Produktauswahl. Bürgerinnen und Bürger haben auch die Möglichkeit, über verschiedene Online-Portale Produkte zu melden, bei denen ein gesundheitsgefährdender Verdacht besteht. Daneben finden selbstverständlich auch Kontrollen in den jeweils zuständigen Landesbehörden statt, die in ständigem Austausch stehen. 

Dieser Überblick hilft, einen besseren Eindruck über die verschiedenen Angebote zu erhalten.

Eine Verpackung – viele Infos

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung  regelt, dass zahlreiche Informationen auf jeder Lebensmittelverpackung stehen müssen:

  • Alle Zutaten, die das Lebensmittel enthält, müssen bis auf wenige Ausnahmen angegeben werden. Auch die wichtigsten Stoffe, die Allergien auslösen können, sowie das Mindesthaltbarkeits- oder das Verbrauchsdatum können hier geprüft werden.
  • Die Inhaltsstoffe und Nährwerte von Lebensmitteln befinden sich auf dem Etikett. Das erleichtert die Auswahl von Lebensmitteln, die gut für die Gesundheit und die Umwelt sind. Ob Kohlenhydrate, Fett oder Zucker – die Nährwertangaben sind überall einheitlich und gelten pro 100 Gramm des Produkts.
  • Die EU schützt Verbraucherinnen und Verbraucher auch vor falschen nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Denn Begriffe wie „fettarm“ oder „hoher Ballaststoffgehalt“ müssen wissenschaftlich belegt und zugelassen sein. Die Angabe des Ursprungslandes ist vorgeschrieben, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ohne diese Angabe nicht zuordnen können, woher das Produkt stammt.  

Das EU-Bio-Logo dürfen nur Produkte tragen, die strenge Regeln zum Tierschutz und zum Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln einhalten. 

Nicht essbare Produkte benötigen vor dem Verkauf eine CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne). Das CE-Zeichen zeigt an, dass der Hersteller oder die Herstellerin das Produkt geprüft hat. Damit wird belegt, dass alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt sind: Für alle Produkte, die weltweit hergestellt werden und in der EU vermarktet werden, ist sie verpflichtend.

Insekten: Sichere und gesunde Lebensmittel

Insekten als Lebensmittel? Insekten sind mit ihrem hohen Gehalt an Fett, Eiweiß, Vitaminen sowie Ballast- und Mineralstoffen eine immer beliebtere Quelle für gesunde und nahrhafte Lebensmittel. Zum Beispiel Insektenmehl für den Brotteig.

Doch bevor solche Lebensmittel in die Regale des Supermarkts gelangen, prüft die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit , ob sie sicher für den Verzehr sind. Erst dann dürfen sie in der EU verkauft werden. Um Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu verwirren, müssen neuartige Lebensmittel als solche gekennzeichnet werden.

Immer rechtzeitig informiert

Trotz strenger Vorschriften gelangen gelegentlich Produkte in den Handel, die nicht den Standards entsprechen. Wird ein Verstoß bekannt, tritt das EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) in Kraft. Es vernetzt nationale und europäische Behörden sowie die EU-Kommission. So ist ein schneller und unkomplizierter Austausch über bestehende Gefahren gewährleistet. 

Dringende Meldungen werden rund um die Uhr gesendet, empfangen und beantwortet. So können alle Länder gemeinsam reagieren und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützen. Zum Beispiel bei Pestizidrückständen in Lebensmitteln.

In Deutschland arbeitet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eng mit dem RASFF zusammen. Über das RASFF-Verbraucherportal  können Bürgerinnen und Bürger aktuelle Informationen zu Lebensmittelwarnungen in der EU abrufen.

Austausch rund um die Uhr

Wenn bei nicht-essbaren Produkten – zum Beispiel bei einer behördlichen Kontrolle oder auch durch Verbraucherinnen und Verbraucher – ein Gesundheitsrisiko beanstandet wird, tritt RAPEX auf den Plan. Zum Beispiel, wenn Stoffe festgelegte Grenzwerte überschreiten.

Über das Online-Schnellwarnsystem „Safety GateRAPEX“ tauschen sich die zuständigen nationalen Behörden rund um die Uhr aus. Ist das Produkt gesundheitsgefährdend, warnen sie Verbraucherinnen und Verbraucher und ziehen es gegebenenfalls aus dem Verkauf. Interessierte finden auf dem RAPEX-Portal Safety Gate  die neuesten Warnungen.

Anlaufstellen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen

Unternehmen können über das Portal Product Safety Business Alert Gateway schnell und effizient ein Produkt melden, das sie selbst auf den Markt gebracht haben und das möglicherweise nicht sicher ist.

Verbraucherinnen und Verbraucher können Produkte, die sie für gefährlich oder unsicher halten, über das „Internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem für die pan-europäische Marktüberwachung“ – kurz ICSMS-System  – melden.

Diese deutschen Behörden bieten Informationen zur Produktsicherheit:

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert über das Portal www.lebensmittelwarnung.de zentral über Rückrufe und Warnungen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet eine Datenbank über „Gefährliche Produkte in Deutschland “.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet Produktrisiken und gibt Empfehlungen zur Produktsicherheit .

Auf dem Portal www.reach-info.de können Interessierte Auskunft über besonders besorgniserregende Chemikalien in den Produkten erhalten.

Die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes erreichen Sie unter www.kba-online.de .

Was macht die EU eigentlich für mich? Ob Austausch-Programme für junge Menschen, Finanzierung von Radwegen, strenge Vorgaben für hohe Lebensmittelstandards oder großzügige Rückgaberechte für Kundinnen und Kunden. In unserer Serie „Das tut die EU für mich“ lernen Sie ganz konkrete Beispiele kennen: