Kitas und Schulen können künftig Schnelltests nutzen

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Nach vorheriger Schulung Kitas und Schulen können künftig Schnelltests nutzen

Das Bundesgesundheitsministerium hat die rechtlichen Möglichkeiten für den Einsatz von Schnelltests erweitert – sie können nun auch an Kitas und Schulen eingesetzt werden. Wo und wie die Tests genutzt werden, entscheiden die Bundesländer.

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Das Bild zeigt Schüler mit Maske in einer Schulklasse.

Erweiteterte Möglichkeiten: Schulen können künftig grundsätzlich Schnelltests bestellen.

Foto: picture alliance/dpa/Matthias Balk

Kitas und Schulen können zukünftig grundsätzlich eigenständig Schnelltests beziehen und nutzen. Grundlage ist die am Freitag in Kraft getretene Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung. „Lehrer werden sich selbst testen dürfen. Und die Schulträger können bei Bedarf mit geschultem Personal Tests vor Ort durchführen“, betont Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Damit gebe es eine weitere alltagstaugliche Option, um Kindern auch während der Corona-Pandemie den Kita- oder Schulbesuch zu ermöglichen, so Spahn.

Länder regeln die konkrete Ausgestaltung

Der Bund setzt hier aber nur den rechtlichen Rahmen. Die Details, also die konkrete Organisation und Ausgestaltung der Testung des Personals und der Kinder von Gemeinschaftseinrichtungen, liegt in der Zuständigkeit der Länder.  Nach dem Beschluss von Bund und Ländern vom 25. November soll nach Auftreten eines Falls in einer Schulklasse die jeweilige Gruppe (meist die Schulklasse) für fünf Tage in Quarantäne geschickt werden. An Tag fünf soll ein Schnelltest erfolgen. Kinder, die negativ getestet wurden, können dann in die Schule zurückkehren.

Es handelt sich hierbei ausdrücklich um Schnell- und nicht um Selbsttests. Die Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung bedeutet lediglich, dass eine Apotheke PoC-Antigentests auch an Schulen und Kitas abgegeben dürfen. Der gesamte Testablauf (etwa Schutzkleidung, Einweisung) muss im Detail von den Ländern vorgegeben werden. Das Bundesgesundheitsministerium wird zeitnah mit den Testkoordinatoren der Länder dazu Gespräche führen.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium .