Regierungspressekonferenz vom 16. August 2023

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 16. August 2023

Themen: Termine des Bundeskanzlers (Besuch des Windkraftparks in Simmerath/Hürtgenwald, Besuch des Unternehmens Neapco Europe GmbH, Austausch zum Strukturwandel in der Region mit Vertreterinnen und Vertreter der Anrainerkommunen im Rheinischen Revier, Kabinettssitzung, Gespräch mit der Vorständin im Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Vorstand bei der Stiftung Warentest, Besuch des Tiefengeothermieprojekts des kanadischen Unternehmens Eavor in Geretsried, Besuch einer DLRG-Wasserrettungsstation in München), Reise der Bundesentwicklungsministerin nach Nigeria, Netzentgelte, Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Photovoltaik, Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung zukunftssichernder Investitionen, Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Einführung einer Mindestbesteuerung in nationales Recht, Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof, Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften, Entwurf des Cannabisgesetzes, Gesetz zur flächendeckenden Wärmeplanung), Absage einer Pressekonferenz des Bundesfinanzministers zum Wachstumschancengesetz und Zukunftsfinanzierungsgesetz/Leitungsvorbehalt der Bundesfamilienministerin gegen den Entwurf des Wachstumschancengesetzes, Kindergrundsicherung, Anwesenheit von Ministerinnen und Minister in der heutigen Kabinettssitzung, Treffen des Bundeskanzlers mit der dänischen Ministerpräsidentin/Koranverbrennungen, Medienberichte über mutmaßliche Vergiftung einer russischen Exil-Journalistin, Medienberichte über ein Prüfverfahren gegen einen Abteilungsleiter im Bundesverkehrsministerium, Lage in Niger, Abbruch der Reise der Bundesaußenministerin nach Australien aufgrund eines mechanischen Problems am Luftfahrzeug der Flugbereitschaft, mögliche Lieferung von 30 Leopard-1-Panzern von Rheinmetall in die Ukraine, mögliche Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 16. August 2023

Sprecher: SRS’in Hoffmann, Schöneck (BMZ), Baron (BMWK), Nimindé-Dundadengar (BMF), Routsi (BMVg), Steffen (BMWSB), Schäfer (BMFSFJ), Kall (BMI), Pauly (BMDV), Deschauer (AA)

Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’in Hoffmann sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS’in Hoffmann: Guten Tag! Ich muss Sie warnen, dass wir hier mit einer kleinen Vorlesestunde beginnen, aber danach wird dann sicherlich noch Zeit für die Fragen von Ihnen sein.

Der Wochenausblick für die Termine des Bundeskanzlers in der kommenden Woche: Er wird sich am Dienstag, den 22. August, ab etwa 10.30 Uhr beim Besuch des Windkraftparks in Simmerath/Hürtgenwald über den Ausbau der Windenergie informiert. Es wird auch darum gehen, wie sich die Akzeptanz vor Ort für Erneuerbare-Energien-Vorhaben sichern lässt. Zunächst wird der Bundeskanzler mit Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde über ihre Erfahrungen mit der Windkraftanlage sprechen. Danach wird der Bundeskanzler mit dem NRW-Ministerpräsidenten, Hendrick Wüst, dem Bürgermeister von Simmerath, Bernd Goffartt, dem Städteregionsrat, Tim Grüttemeier, dem Windparkbetreiber, der Stadtwerke Aachen AG, und Forstleuten ein Fachgespräch zum „Ausbau Windenergie, Wind im Wald und Bürgerwindpark“ führen.

Im Anschluss daran wird es ein Statement des Bundeskanzlers und des Ministerpräsidenten Wüst geben. Danach wird sich der Bundeskanzler in das Goldene Buch der Stadt Simmerath eintragen.

Im Anschluss wird der Bundeskanzler ab 12.30 Uhr das Unternehmen Neapco Europe GmbH in Düren besuchen. Das Unternehmen arbeitet an innovativen Antriebslösungen für die Automobilindustrie. Es hat bereits 2018 die Herstellung von Elektronutzfahrzeugen wie zum Beispiel leichten E-Transportern integriert, erst in Kooperation mit Streetscooter, jetzt mit B-ON. Damit unterstützt Neapco den Wandel der Automobilindustrie vom Verbrenner zum Elektroantrieb. Das Unternehmen leistet damit auch seinen Beitrag, Industriearbeitsplätze in der Region zu erhalten und neue zu schaffen. Es ist daher ein wichtiger Partner, damit der Strukturwandel im Rheinischen Revier gelingt. Neue Arbeitsplätze müssen geschaffen werden, bevor die Arbeitsplätze durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung wegfallen. Der Bundeskanzler wird sich über die Produktionsabläufe informieren und wird anschließend ein Pressestatement abgeben. Danach wird er die Gelegenheit wahrnehmen, mit Mitarbeitenden des Unternehmens zu sprechen.

Danach wird Bundeskanzler Scholz ab 14 Uhr Vertreterinnen und Vertreter der Anrainerkommunen im Rheinischen Revier zu einem gemeinsamen Austausch im Dürener Rathaus zum Strukturwandel in der Region treffen. Für das Rheinische Revier gibt es die Einigung, den Ausstieg aus der Kohleverstromung auf 2030 vorzuziehen. Mit Vorziehen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung sollte auch der Strukturwandel beschleunigt vorangetrieben werden. Nach dem Gespräch wird sich Bundeskanzler Scholz in das Goldene Buch der Stadt Düren eintragen.

Am Mittwoch, den 23. August, tagt um 11 Uhr das Kabinett unter Leitung des Bundeskanzlers.

Um 14 Uhr wird er sich zu einem Gespräch mit Frau Ramona Pop, Vorständin im Verbraucherzentrale Bundesverband, und Herrn Hubertus Primus, Vorstand bei der Stiftung Warentest, treffen. Es handelt sich um ein Treffen zum Kennenlernen und allgemeinen Austausch, insbesondere über die vielfältigen Themen des Verbraucherschutzes.

Am Donnerstag, den 24. August, wird sich der Bundeskanzler zusammen mit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger und weiteren politischen Entscheidungsträgern sowie Politikern der kanadischen Regierung über das innovative Tiefengeothermieprojekt von Eavor in Geretsried informieren.

Das kanadische Unternehmen realisiert mit der Anlage in Geretsried nach einer Pilotanlage in Kanada erstmals ein kommerzielles Geothermiekraftwerk mit der neuartigen Eavor-Loop-Technologie. Diese ähnelt in ihrer Funktionsweise einem unterirdischen Wärmetauscher. Als Wärmemedium zirkuliert Wasser, das einmal bei Inbetriebnahme eingefüllt und dann in einem geschlossenen Kreislauf geführt wird. Weil man somit nicht auf Thermalwasser mit bestimmten Eigenschaften angewiesen ist, können standortunabhängig tiefengeothermische Kraftwerke entstehen. Das Projekt wird wertvolle Erkenntnisse erbringen, welchen Beitrag die innovative Technologie zur Energiewende leisten kann. Der Bundeskanzler wird die Gelegenheit wahrnehmen, mit Mitarbeitenden des Unternehmens zu sprechen. Zum Abschluss des Besuchs wird er eine Rede halten.

Am Abend des Donnerstags wird der Bundeskanzler um 19 Uhr die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, DLRG, München Mitte auf deren Wasserrettungsstation am Fasaneriesee besuchen. Der Bundeskanzler möchte die Gelegenheit nutzen, sich ein Bild über die Arbeit der Ehrenamtlichen der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft zu machen. Vorgesehen ist unter anderem die Demonstration einer Rettungsaktion auf dem See und die Vorführung der DLRG-Ausrüstung durch Ehrenamtliche der DLRG. Der Bundeskanzler wird anschließend ein Pressestatement abgeben.

So weit erst einmal zu den Terminen.

Schöneck: Ein Hinweis von mir: Entwicklungsministerin Svenja Schulze reist heute nach Nigeria. Dort wird die Ministerin vor allem politische Gespräche mit der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten, ECOWAS, führen. Nigeria ist der Sitzstaat der ECOWAS und hat aktuell den ECOWAS-Vorsitz für ein Jahr inne. Mit ECOWAS wird sich die Ministerin darüber austauschen, wie Deutschland die Bemühungen von ECOWAS für eine friedliche Lösung der Krise in Niger unterstützen kann.

Die Gespräche in Nigeria mit der ECOWAS schließen sich an einen zweitägigen Aufenthalt der Ministerin in Mauretanien an. Dort hat sie neben der aktuellen politischen Lage in der Region vor allem auch Gespräche über gemeinsame Prioritäten der Zusammenarbeit in der Sahelregion geführt.

Ministerin Schulze ist neben ihrer Rolle als Entwicklungsministerin auch erstmals in ihrer neuen Rolle als Vorsitzende des Geberzusammenschlusses für die Sahelregion, der Sahel-Allianz, in der Region. Den Vorsitz hat sie im Juli übernommen.

Frage: Gibt es bei dem Termin mit Herrn Söder auch eine gemeinsame Pressekonferenz wie bei dem Termin mit Herrn Wüst?

SRS’in Hoffmann: Wenn ich das nicht vorgelesen habe, dann würde ich davon ausgehen, dass es die auch nicht gibt. Aber das können wir noch einmal nachreichen.

Frage: Frau Hoffmann, Sie hatten gesagt, dass sich der Kanzler auch darüber informieren wird, wie quasi die Zustimmung vor Ort gesichert werden kann. Das ist ja auch Teil der Debatte, die im Moment um die Netzentgelte geführt wird. Ich hätte ganz gerne an Sie oder an Frau Baron die Frage gestellt, wie denn die Bundesregierung zu den Forderungen steht, dass man das Verfahren, das in dem Gesetzentwurf vorgesehen wird, der jetzt im Bundestag liegt, noch einmal ändert, das ja vorsieht, dass man der Bundesnetzagentur eine Lösung überträgt. Aus der Union gibt es ja Kritik, dass das ein hochpolitisches Verfahren sei und dass deswegen die Bundesregierung einen politischen Weg wählen sollte. Ist das im Sinne der Bundesregierung, oder warum soll das die Netzagentur machen?

SRS’in Hoffmann: Das Bundeswirtschaftsministerium hatte sich ja in der letzten RegPK dazu eingelassen. Ich würde das Wort auch gerne noch einmal dahin abgeben.

Baron: Ich nehme gerne noch einmal Stellung. Ich hatte am Montag darauf hingewiesen, dass beim Thema der Netzentgelte der Gesetzentwurf, der gerade im parlamentarischen Verfahren ist, ja genau eine verfahrensrechtliche Frage klärt, nämlich eine Art Ermächtigungsgrundlage für die Bundesnetzagentur zu schaffen. Er trifft keine Entscheidung in der Sache. Das möchte ich noch einmal voranstellen.

Warum gibt es diesen Gesetzentwurf? Das vielleicht auch noch einmal eingeordnet und erläutert: Der Gesetzentwurf, der aktuell im Bundestag ist, setzt ein EuGH-Urteil um, das umzusetzen die Bundesregierung verpflichtet ist. Dieses sieht eben vor, dass die Festlegung der Netzentgelte durch die unabhängige Regulierungsbehörde erfolgen muss, und die unabhängige Regulierungsbehörde in Deutschland ist eben die Bundesnetzagentur. Das tut dieser Gesetzentwurf. Das heißt, er schafft eine Art von Ermächtigungsgrundlage dafür, dass die Bundesnetzagentur die Netzentgeltsystematik eben regulierend festlegen kann. Dieser Entwurf befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren.

Zusatzfrage: Der bayerische Wirtschaftsminister hat ja gestern gesagt, er finde es eigentlich gut, dass das geändert wird, auch die Regelung für die Windregionen. Er hat zwei Lösungswege vorgeschlagen, nämlich dass die höheren Netzentgelte für die Windenergieregionen entweder auf ganz Deutschland umgeschlagen werden oder dass der Bund einspringt. Welches wäre denn Ihre bevorzugte Version?

Baron: In der Sache kann ich mich dazu nicht verhalten. Die Bundesregierung hat immer das Ziel formuliert, und das Ziel ist klar, dass es so sein muss, dass die mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien in Zusammenhang stehenden Netzausbaukosten fair zwischen den Regionen verteilt werden. Aber Sinn des Gesetzentwurfs in Umsetzung des EuGH-Urteils ist es ja gerade, zu sagen: Der Gesetzgeber, die Bundesregierung, schafft die Ermächtigungsgrundlage, und die Ausgestaltung erfolgt in einem dann aufzusetzenden Verfahren durch die Bundesnetzagentur.

SRS’in Hoffmann: Ich würde gerne noch einmal auf die Frage von dem Kollegen eingehen, weil ich natürlich auch ahne, was dahinter steckt. Die beiden Abläufe unterscheiden sich im Grunde nicht. Mit Herrn Wüst wird es Statements des Bundeskanzlers und des Ministerpräsidenten Wüst geben, und bei Herrn Söder wird es kurze Reden der kanadischen Ministerin, von Ministerpräsident Söder und Bundeskanzler Scholz und anderen geben. Da ist also eine Reihe kurze Reden geplant, während bei dem anderen Termin Statements geplant sind. Ich glaube nicht, dass man daraus jetzt irgendeine unterschiedliche Behandlung herauslesen kann.

Vorsitzender Feldhoff: Dann kommen wir zur heutigen Kabinettsliste, die, glaube ich, umfänglich ist. Bitte, Frau Hoffmann!

SRS’in Hoffmann: So ist es, die ist sehr umfänglich, und ich hoffe, dass meine Stimme trägt.

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Gesetzentwurf zum Ausbau der Photovoltaik - das sogenannte Solarpaket I - beschlossen. Wir haben uns vorgenommen, als eine der ersten Industrienationen, bis 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Damit wir dieses Ziel erreichen, muss der Stromsektor bereits bis 2035 weitgehend ohne Treibhausgasemissionen auskommen. Daher soll bis zum Jahr 2030 der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent ansteigen. Im vergangenen Jahr 2022 waren es bereits 46,2 Prozent.

Die gute Botschaft ist: Der Zubau neuer Photovoltaikanlagen wächst kontinuierlich. Im ersten Halbjahr 2023 wurde mit insgesamt fast 6000 Megawatt Zubau an Leistung mehr gebaut als in den bisherigen Rekordjahren 2010 bis 2012. Damit ließen sich 3,5 Millionen Haushalte pro Jahr mit Solarstrom versorgen. Ab 2026 soll dann sogar mehr als dreimal so viel zugebaut werden, also 22 Gigawatt. Der Zubau soll sich etwa zur Hälfte aus Freiflächen und zur anderen Hälfte aus Dachanlagen ergeben.

Unser Strombedarf wird in Zukunft immer mehr steigen, denn wir brauchen Strom aus Erneuerbaren unter anderem für das Heizen und für unsere Elektrofahrzeuge. In einem ersten wichtigen Schritt hat die Bundesregierung das EEG novelliert und den erneuerbaren Energien gesetzlichen Vorrang gegeben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfolgt nun der zweite Schritt, und es werden weitere Maßnahmen ergriffen, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und die im EEG 2023 gesetzten Ziele zu erreichen. Der Gesetzentwurf beinhaltet das Solarpaket l, das einen ersten Schritt der Umsetzung der Photovoltaikstrategie darstellt. Ziele sind dabei, PV auf Dächern und Freiflächen schneller auszubauen sowie das Gesamtsystem der Energieversorgung zu optimieren.

Um dies zu erreichen, sollen Verwaltungsprozesse wie zum Beispiel die Anmeldung und Inbetriebnahme von PV-Balkonanlagen für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und schneller werden. Hierzu hat unter anderem das neue Instrument des „Praxis Check“ geführt. Mit diesem können bei der Arbeit an Gesetzen bürokratische Hemmnisse identifiziert und dann gezielt abgebaut werden. Die neuen Regelungen verbessern insgesamt die Bedingungen für den Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und an Gebäuden. Beispielsweise wird die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes wie Mietshäusern und Mehrfamilienhäusern erleichtert. Auch die Nutzung der Balkon-PV-Anlagen wird einfacher. Hierfür sollen zukünftig Modelle mit handelsüblichem Stecker eine höhere Leistung erbringen dürfen. Ihre Inbetriebnahme soll damit möglichst unkompliziert werden. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber soll entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden.

Das Paket sorgt auch für einen nachhaltigen Gebrauch von PV. Besonders gefördert wird die kombinierte, gleichzeitige Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Module, die sogenannte Agri-PV. Gleiches gilt für die Nutzung von Flächen als Parkplatz und PV-Standort. Für beide Formen wird es zukünftig ein eigenes Ausschreibungssegment geben. Daneben soll künftig der Ausbau von Freiflächenanlagen gestärkt werden, indem bisher benachteiligte Gebiete grundsätzlich für die EEG-Förderung freigegeben werden. Die Länder können hiervon teilweise durch Verordnung abweichen. Selbstverständlich bleiben weiterhin strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz davon ausgenommen.

Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf wird es zukünftig für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer, Photovoltaik auf dem Dach oder in der Fläche zu installieren, ein wichtiger Schritt für das Gelingen der Energiewende.

Dann komme ich zum Zukunftsfinanzierungsgesetz. Damit Deutschland auch in Zukunft gut aufgestellt und wettbewerbsfähig ist, will die Bundesregierung mehr privates Kapital für Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und Digitalisierung mobilisieren. Gleichzeitig wollen wir den Finanzplatz Deutschland attraktiver und wettbewerbsfähiger machen. Dazu hat die Bundesregierung heute einen Gesetzentwurf zur Finanzierung zukunftssichernder Investitionen beschlossen. Damit soll unter anderem Start-ups und Wachstumsunternehmen der Gang an die Börse und der Zugang zu Eigenkapital erleichtert werden. So wird beispielsweise die E-Aktie eingeführt sowie die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden vereinfacht.

Des Weiteren sollen zum Beispiel offene Immobilienfonds und Infrastrukturfonds künftig auch Grundstücke mit ausschließlich Anlagen für erneuerbare Energien erwerben und diese Anlagen betreiben können. Außerdem wird der Finanzmarkt transparenter, indem unter anderem eine Vergleichswebsite für Kontoentgelte bei der BaFin eingerichtet wird, die der europäischen Zahlungskontenrichtlinie entspricht. Die Verschwiegenheitspflichten in den Finanzaufsichtsgesetzen werden angepasst. So wird die Zusammenarbeit zwischen Finanzaufsicht und Steuerbehörden verbessert.

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen gefördert werden, indem der steuerfreie Höchstbetrag auf 5000 Euro jährlich angehoben wird. Außerdem werden die steuerrechtlichen Regelungen so verändert, dass diese Form des Beteiligungserwerbs attraktiver wird. Deutsche Start-Ups sollen es dadurch im internationalen Wettbewerb um Talente leichter haben. – So weit dazu.

Dann geht es um die globale Mindestbesteuerung. Mehr als 130 Staaten haben sich unter dem Dach von OECD und G20 darauf verständigt, eine globale Mindestbesteuerung einzuführen. In der EU wird die Mindestbesteuerung durch eine EU-Richtlinie sichergestellt. Die Richtlinie ist bis Jahresende in nationales Recht umzusetzen, und diese Umsetzung hat das Kabinett heute beschlossen.

Die globale Mindestbesteuerung ist ein steuerpolitischer Meilenstein im Kampf gegen aggressive Steuergestaltungen und Gewinnverschiebungen in Niedrigsteuerländer. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur internationalen Steuerfairness. Nachversteuerungsregelungen sollen eine globale Mindestbesteuerung sicherstellen und schädlichem Steuerwettbewerb entgegenwirken.

Des Weiteren hat das Bundeskabinett heute den Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Dieser Gesetzentwurf ist die am 5. Juli 2023 angekündigte Ergänzung zum Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und zum Finanzplan bis 2027.

Darüber hinaus hat das Kabinett heute den Entwurf für das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit beschlossen.

In Zeiten von globalem Warenverkehr kommt es gerade bei einem exportstarken Standort wie Deutschland häufig zu grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, die auf eine schnelle und professionelle Klärung angewiesen sind. Um die Attraktivität des Gerichts- und Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken, erleichtert der Entwurf die Durchführung solcher großen Wirtschaftsstreitigkeiten. Konkret ermöglicht der Entwurf den Ländern, Commercial Courts zu errichten. Das bedeutet: Überschreitet der Streitwert die Schwelle von 1 Million Euro, kann so direkt in erster Instanz ein spezieller Wirtschaftssenat bei ausgewählten Oberlandesgerichten angerufen werden, der sich an den prozessualen Bedürfnissen großer Wirtschaftsunternehmen orientiert. Die privatrechtlichen Verfahren zwischen Unternehmen können zudem künftig vollständig in englischer Sprache geführt werden. Schließlich trägt das Gesetz dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen Rechnung. Geheimhaltungsbedürftige Informationen dürfen außerhalb des gerichtlichen Verfahrens nicht genutzt oder offengelegt werden. Der Gerichtsstandort Deutschland gewinnt dadurch auch international an Anerkennung und Sichtbarkeit. Durch die Neuregelungen wird die Wirtschaft insgesamt um rund 1,3 Millionen Euro entlastet.

Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Justiz. Das Gesetz gibt dem Bundesgerichtshof die Möglichkeit, bei Revisionen in zivilrechtlichen Massenverfahren - beispielsweise bei Klagen wegen Fluggastentschädigungen - grundsätzliche Rechtsfragen zu entscheiden. Dies kann der Bundesgerichtshof mit diesem Gesetz im sogenannten Leitentscheidungsverfahren tun, auch wenn das zivilrechtliche Massenverfahren ohne Urteil beendet wurde, weil zum Beispiel die Parteien ihre Klage zurückgenommen haben. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einem Leitentscheidungsverfahren ergeht daher in jedem Fall. Die Leitentscheidung dient den Instanzgerichten und der Öffentlichkeit als Orientierung und Richtschnur. Die Bürgerinnen und Bürger werden geschätzt in Höhe von 38,3 Millionen Euro und von zeitlichem Aufwand in Höhe von 66 667 Stunden jährlich entlastet. Die Wirtschaft wird geschätzt in Höhe 42,7 Millionen Euro jährlich entlastet.

Jetzt komme ich zur Änderung des Soldatengesetzes. Gemäß ihrem Eid verpflichten sich Soldatinnen und Soldaten, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Die große Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten steht fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Der Koalitionsvertrag hält dazu fest: „Alle Angehörigen der Bundeswehr müssen unzweifelhaft auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.“ Wir treten extremistischen Bestrebungen aller Art entschieden entgegen.

Das Bundeskabinett hat deshalb den vom Verteidigungsminister vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit wird ein neuer Entlassungstatbestand für Soldatinnen und Soldaten geschaffen, die als Extremistinnen und Extremisten erkannt werden. In Anlehnung an das Bundesverfassungsschutzgesetz knüpft der Entlassungstatbestand an das Unterstützen und Verfolgen von verfassungsfeindlichen Bestrebungen an. Das Wehrdienstverhältnis wird in diesen Fällen beendet. Dies erfolgt künftig aufgrund einer statusrechtlichen Regelung durch Verwaltungsakt und nicht wie bislang durch ein Disziplinarverfahren. Hierbei werden alle Grundsätze eines rechtstaatlichen Verfahrens gewahrt.

Außerdem regelt das Gesetz, dass eine Berufung in das Dienstverhältnis zum Berufssoldaten grundsätzlich nicht möglich ist, wenn die entsprechende Person durch ein deutsches Gericht wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Bereits ernannte Soldatinnen und Soldaten verlieren bei Verurteilung ihren Status. Diese Regelung gilt entsprechend für alle übrigen Soldatinnen und Soldaten sowie auch für frühere Soldatinnen und Soldaten.

Darüber hinaus - darüber hat der Minister ja hier schon ausführlich gesprochen - hat das Kabinett heute den Entwurf des Cannabisgesetzes beschlossen. Daher hier nur in Kürze: Mit dem Gesetzentwurf wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrages aufgegriffen und in einem ersten Schritt umgesetzt. Die Bundesregierung will neue Wege hin zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Cannabis gehen; denn trotz Verboten steigt der Konsum von Cannabis gerade bei jungen Menschen an. Cannabis vom Schwarzmarkt ist häufig verunreinigt und hat einen unbekannten THC-Gehalt. Es geht der Bundesregierung darum, die Qualität von Cannabis zu kontrollieren und den illegalen Cannabismarkt einzudämmen. Die Regierung will damit den Gesundheitsschutz verbessern und den Kinder- und Jugendschutz stärken sowie über die Gefahren und Risiken des Cannabiskonsums aufklären und Prävention betreiben.

Künftig sollen Erwachsene in begrenzten Mengen privat oder in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen dürfen. Über diese Anbauvereinigungen soll Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden dürfen. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis soll künftig straffrei sein. Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten. Aufklärung und Prävention in Bezug auf Cannabiskonsum sollen gestärkt werden, unter anderem durch ausgebaute Frühinterventionsprogramme für Minderjährige. Die Neuregelungen sollen nach vier Jahren evaluiert werden.

Schließlich ging es um das Wärmeplanungsgesetz. Mit dem Gesetz zur flächendeckenden Wärmeplanung unterstützt die Bundesregierung die Umstellung der Wärmeversorgung auf Klimaneutralität. Die Wärmeplanung ist neben der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zentral für die Energiewende. Durch bundeweit, flächendeckende Wärmeplanungen erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen vor Ort die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für eine klimagerechte Wärmeversorgung. Die Länder werden verpflichtet, sicherzustellen, dass Wärmepläne erstellt werden. Diese müssen in Großstädten, Gemeindegebieten mit mehr als 100 000 Einwohnern, bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, und in Gemeinden mit weniger als 100 000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohner können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen. Darüber entscheiden die Länder.

Es ist zentral für eine kosteneffiziente und klimagerechte Wärmeversorgung, dass die Wärmenetze ausgebaut und auf Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden. Daher soll bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Bis 2045 müssen dann alle Wärmenetze klimaneutral sein. In jedes neue Wärmenetz muss bereits ab dem 1. Januar 2024 mindestens zu 65 Prozent erneuerbare Wärme eingeleitet werden. Der Bund unterstützt die kommunale Wärmeplanung aus dem Klima- und Transformationsfonds, KTF, mit insgesamt 500 Millionen Euro.

Ich danke für Ihre Geduld! Die Regierung arbeitet.

Frage: Frau Hoffmann, können Sie uns erklären, warum in Haushaltsfinanzierungsgesetz jetzt die eigentlich geplante gesetzliche Festschreibung gestrichen wurde, dass man die Nato-Quote von zwei Prozent bezüglich der Verteidigungsausgaben pro Jahr erreichen will?

SRS’in Hoffmann: Bezüglich der Einzelheiten des Gesetzes würde ich gerne an die Kollegen entweder vom BMF oder vom BMVg abgeben.

Nimindé-Dundadengar: Sehr gerne, dann beginne ich kurz. Ich kann mich zu Einzelheiten grundsätzlich nicht äußern. Wir haben dazu ja eine Pressemitteilung herausgegeben. Das Haushaltsfinanzierungsgesetz war ja schon mit dem Kabinettsbeschluss zum Regierungsentwurf angekündigt worden. Ich wollte noch einmal darauf hinweisen, dass wir weiterhin Einnahmen auf Rekordniveau verzeichnen, insbesondere im Vergleich zum Vorkrisenniveau. Hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen verweise ich, wie gesagt, auf die Pressemitteilung, die wir versandt haben. Darin sind sie beispielhaft oder jedenfalls die wesentlichen aufgelistet. Zu regierungsinternen Abstimmungen - das wissen Sie - äußern wir uns nicht.

Routsi: Ich würde gerne etwas ergänzen wollen. Es ist ja so, dass das BMVg eines der wenigen Ressorts ist, das im kommenden Jahr keine Einsparungen vornehmen muss, sondern im Gegenteil einen leichten Anstieg verzeichnen kann. Es ist allerdings auch wichtig, zu erwähnen, dass wir einen darüber hinausgehenden Bedarf haben. Das hat ja auch der Verteidigungsminister mehrfach formuliert. Der macht es erforderlich, dass wir im kommenden Jahr verstärkt das Sondervermögen für die Bundeswehr nutzen.

Die entsprechenden, nun geplanten Änderungen des Errichtungsgesetzes zum Sondervermögen ermöglichen uns einen flexibleren Einsatz der hiermit bereitgestellten Haushaltsmittel und damit letztlich natürlich auch die Möglichkeit, die materielle Ausstattung sowie Modernisierung der Bundeswehr weiterhin zu verbessern.

Zugleich wird es auch entsprechend unserer zuletzt in Vilnius im Gleichschritt mit unseren Partnern eingegangenen Verpflichtung möglich sein, bereits ab dem kommenden Jahr zwei Prozent des BIP für Nato-Verteidigungsausgaben aufzuwenden. Was man natürlich dabei nicht vergessen darf, ist, dass auch der Einzelplan 14 kontinuierlich wächst, damit wir auch unseren Verpflichtungen und Zusagen als Bündnispartner gerecht werden.

Zusatzfrage: Darf ich kurz nachfragen, weil das eigentlich nicht die Frage erklärt: Ich hatte ja gefragt, warum entgegen der ursprünglichen Planung die jährliche Verpflichtung, das Zwei-Prozent-Ziel einzuhalten, was ja ein hochpolitisches ist, nun in diesem Gesetzentwurf, der vom Kabinett gebilligt wurde, gestrichen wurde.

SRS’in Hoffmann: Zu den Einzelheiten der Abstimmung zwischen den Ressorts äußern wir uns hier ja grundsätzlich nicht. Aber ich will noch einmal bekräftigen, was Frau Routsi gesagt hat, nämlich dass Deutschland natürlich zu seinen Verpflichtungen und seinen Zusagen steht, und dazu gehört das Zwei-Prozent-Ziel.

Zusatzfrage: Aber nicht mehr jährlich, richtig?

SRS’in Hoffmann: Wie gesagt, ich würde zu den Einzelheiten nichts sagen wollen.

Frage: Auch eine Nachfrage zu einem Termin: Warum hat der Bundesfinanzminister heute darauf verzichtet, seine Gesetze, wie eigentlich um 13.30 Uhr angekündigt, selbst vorzustellen?

Nimindé-Dundadengar: Weil wir bei den Terminen im Kabinett sind, sehe ich keinen unmittelbaren Zusammenhang zu dem Haushaltsfinanzierungsgesetz. Dazu ist hier von Frau Hoffmann ausgeführt worden, und wir haben ergänzt. Mit Rücksicht auf den Vorsitzenden würde ich dazu gegebenenfalls später - - –

Zusatz: Sie hatten eben schon das Zukunftsfinanzierungsgesetz erwähnt.

Nimindé-Dundadengar: Genau. Dazu gab es keine Nachfragen. Wenn Sie Fragen dazu haben - - –

Zusatz: Dann wäre das jetzt meine Nachfrage.

Nimindé-Dundadengar: Eine Nachfrage konkret zum Zukunftsfinanzierungsgesetz, oder was ist Ihre Nachfrage?

Zusatz: Warum er das eigentlich ursprünglich hier vorstellen wollte und nun doch nicht vorstellt.

Nimindé-Dundadengar: Diesbezüglich kann ich mich lediglich allgemein äußern, dass es hinsichtlich der einzelnen Kommunikationsformate durchaus zu Änderungen kommen kann. Mehr würde ich konkret dazu an dieser Stelle nicht sagen wollen

Frage: Ich hätte ganz gerne konkret zum Haushaltsfinanzierungsgesetz nachgefragt, weil mir das nicht so ganz einleuchtet. Ich will keine Information über interne Abstimmungen innerhalb der Regierung haben. Aber heute ist im Kabinett etwas beschlossen worden, was eine Änderung gegenüber dem Entwurf vorsieht. Ich hatte nachgefragt, was die Begründung dafür ist, dass dies geändert wurde. Will die Bundesregierung das Zwei-Prozent-Ziel der Nato nicht mehr jährlich einhalten, sondern nur noch im Schnitt der nächsten Jahre? Das ist doch eine politisch gravierende Veränderung.

SRS’in Hoffmann: Die Bundesregierung ist entschlossen, das Zwei-Prozent-Ziel der Nato einzuhalten. Tatsächlich ist Ihre Frage, warum es irgendwelche Veränderungen gegeben hat, eine Frage, die genau nach internen Abstimmungsprozessen fragt. Dazu würden wir uns hier nicht äußern.

Nimindé-Dundadengar: Ich kann ansonsten ganz allgemein ergänzen, dass sich der Bundesfinanzminister auch dazu geäußert hat, dass man zu dem Zwei-Prozent-Ziel steht. Wie gesagt, mehr habe erst einmal nicht zu ergänzen. Zu den internen Abstimmungen wurde hier auskömmlich ausgeführt.

Frage: Könnte es denn sein, dass es sich hier gar nicht um regierungsinterne Abstimmungen handelt, die dem zugrunde liegen, sondern um Abstimmungen zwischen Regierung und den sie tragenden Fraktionen, weil es zumindest aus der SPD-Fraktion Widerspruch gegen diesen Plan gegeben hat?

SRS’in Hoffmann: Es handelt sich um regierungsinterne Abstimmungen.

Frage: Was das Wärmeplanungsgesetz angeht, ist, wenn ich das richtig sehe, zwar das 50-Prozent-Ziel Erneuerbare in Wärmenetze bis 2030 dringeblieben, aber die Verpflichtung für bestehende Wärmenetze beträgt jetzt nur noch 30 Prozent bis 2030, in vielen Fällen sogar nur bis 2035, wenn bestimmte Ausnahmen vorliegen, was auf die meisten Wärmenetze zutreffen dürfte. Meine Frage ist nun: Wenn man das verpflichtende Ziel so weit runtersetzt, also von 50 Prozent im Jahr 2030 auf 30 Prozent im Jahr 2035, wie will man das Klimaziel im Gebäudesektor mit diesem abgeschwächten Fernwärmeziel erreichen? Wie soll das an anderer Stelle kompensiert werden?

SRS’in Hoffmann: Ich würde gerne an die Fachkollegen entweder vom BMWSB oder BMWK abgeben.

Steffen: Ich fange an. Unsere beiden Ministerien haben die gemeinsame Federführung, aber wir sind sozusagen die Hauptzuständigen dafür. Sie haben es absolut korrekt dargestellt. Es gab von anderen Kollegen einige Verwirrung.

Ich muss gestehen, dass ich Ihnen auf die dahinterstehende politische Frage nicht antworten kann. Ich würde das gegebenenfalls nachreichen. Wenn meine Kollegin aus dem BMWK das jetzt hier kann, freue ich mich. Ansonsten müsste ich das nachreichen.

Baron: Die Ziele sind so, wie Sie sie beschrieben haben. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Das ist das Ergebnis des Prozesses, der einen schrittweisen Prozess beschreibt, in dieser Abwägung vorzugehen und die Ziele zu bestimmen. Sie sind aber eben schrittweise festzulegen, damit sie auch gut gangbar sind.

Zusatzfrage: Aber Ihr Ministerium ist ja nun für die Klimaziele insgesamt verantwortlich. Können denn mit diesen neuen Zielen nach Ihren Berechnungen die Klimaziele im Gebäudesektor eingehalten werden?

Baron: Sie wissen, dass es bezüglich des Klimaschutzgesetzes einen Prozess gemeinsam mit dem Expertenrat gibt, der dafür zuständig ist und der sich das genau anschauen wird - das hat er angekündigt; das bitte ich dann auch abzuwarten -, um das im Rahmen dieses Prozesses zu klären.

Zusatzfrage: Was ist denn der Grund für diese massive Aufweichung der Ziele innerhalb von wenigen Wochen zwischen dem Referentenentwurf und der jetzigen Kabinettsentscheidung gewesen?

Baron: Ich kann nur sagen: Es ist das Ergebnis des Prozesses.

Zusatz: Das ist ja noch kein Grund!

Baron: Es ist ein Prozess der Ressortabstimmung. In Ressortabstimmungen muss man sich einigen. Und das ist der Prozess, der am Ende mit diesem Ergebnis steht.

Zusatz: Ohne Grund.

Baron: Wie gesagt, man muss sich einigen. Das ist das Ergebnis der Einigung.

Frage: An das Familienministerium die Frage: Warum hat Ministerin Paus heute das Wachstumschancengesetz des Finanzministeriums blockiert? Inwiefern hängt das mit der Kindergrundsicherung zusammen?

SRS’in Hoffmann: Ich kann vielleicht einmal den Anfang machen und würde gerne dazu allgemein sagen, dass die Regierung sich darüber einig ist, dass eine Kindergrundsicherung und auch ein Wachstumschancengesetz beschlossen werden sollen, in Bezug auf beide Projekte die Ressortabstimmung und die Gespräche darüber sehr weit gediehen sind und dass noch Einzelheiten der Ausgestaltung ausstehen. Über diese wird es aber in Kürze – in absehbarer Zeit – eine Einigung geben. Dann können wir Ihnen dazu auch Näheres sagen.

Was das Wachstumschancengesetz angeht, hat die Regierung sich darauf verständigt, bei der anstehenden Kabinettsklausur in Meseberg Ende August einen wirtschaftspolitischen Schwerpunkt zu setzen und dort dann auch das Wachstumschancengesetz zu verabschieden.

Vorsitzender Feldhoff: Dann wollen wir Herrn Schäfer auch noch die Möglichkeit geben, die Sicht seiner Ministerin darzustellen.

Schäfer: Gerne. – Die Regierungssprecherin hat es eben sehr ausführlich dargestellt. Mir bleibt eigentlich erst einmal nichts hinzuzufügen.

Nimindé-Dundadengar: Ich möchte gerne ergänzen, weil die Kollegin das vorhin auch angesprochen hatte. In diesem Zusammenhang kann ich den Bundesfinanzminister zitieren:


„Deutschland braucht wieder Wachstum. Wir müssen die strukturellen Bedingungen für die deutsche Wirtschaft verbessern. Investitionen müssen attraktiver werden. Unsere Wettbewerbsfähigkeit benötigt dafür einen Impuls. Ein erster Baustein dazu ist das Wachstumschancengesetz. Das Kabinett wird sich mit dem Gesetzentwurf auf seiner Klausur in Meseberg befassen.

Es ist bedauerlich, dass heute ein Kabinettsbeschluss trotz des Einvernehmens mit dem Bundeswirtschaftsministerium nicht möglich war. Jeder und jede sollte wissen, dass alle sozialen Ausgaben ein starkes wirtschaftliches Fundament benötigen. Auch Familien mit Kindern benötigen gute Arbeitsplätze.“


Zum weiteren Verlauf verweise ich noch einmal auf die Äußerungen von Frau Hoffmann in Bezug auf Meseberg. Das ist alles, was ich hier dazu sagen würde.

Im Zusammenhang damit verweise ich gerne noch auf die Pressemitteilung, die wir zum Zukunftsfinanzierungsgesetz versandt haben. Das ist ein weiterer Baustein bei den Bemühungen, die wirtschaftliche Dynamik zu verbessern.

Zusatzfrage: Frau Hoffmann, der Kanzler hatte auch angekündigt, dass nach dem Knatsch im ersten Halbjahr – Stichwort „Heizungsgesetz“ und andere – im zweiten Halbjahr alles besser werden sollte, auch was den Ton der Auseinandersetzungen betrifft. Inwiefern belastet dieser Knatsch aus Ihrer Sicht das Koalitionsklima? Das ist ja schon ein zentrales Gesetz. Der Sprecher des BMF hat das dargestellt.

SRS’in Hoffmann: Ich sehe hier einen sehr sachlichen Ton der Auseinandersetzung. Dass über so wichtige Gesetzesvorhaben wie das Wachstumschancengesetz und die Kindergrundsicherung und deren Einzelheiten angesichts einer knappen Haushaltslage gerungen wird, halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Sie unterstellen, dass hier der Tonfall nicht stimmte. Das sehe ich nicht.

Frage: Frau Hoffmann, Herr Kubicki hat gesagt, dass das Veto von Frau Paus „einfach nur dumm“ gewesen sei. Ich weiß nicht, ob das wirklich der Tonfall ist, den Sie pflegen wollen.

Ich wollte das BMFSFJ fragen, ob es von Frau Paus ein Zitat gibt, das möglicherweise als Antwort auf Herrn Lindner zu verstehen ist.

Schäfer: Nein, wir haben kein Zitat von Ministerin Paus. Die Fragen zielen auf interne Vorgänge innerhalb der Regierung, die wir, wie Sie wissen, wie üblich nicht weiter kommentieren.

Zur Kindergrundsicherung - das wurde auch angesprochen - hat Frau Hoffmann auch schon ausgeführt. Ich kann nur noch einmal betonen: Die Kindergrundsicherung ist ein zentrales Vorhaben für die gesamte Koalition und diese Regierung. Bundeskanzler Scholz hat bereits entsprechende Leistungsverbesserungen zugesagt. Die Gespräche über die genaue Ausgestaltung laufen aktuell noch. Eine Einigung wird – das hat Frau Hoffmann auch schon gesagt – voraussichtlich bald und zeitnah erfolgen. Die Zielmarke ist klar: Gemeinsam wollen wir Kinderarmut in Deutschland bekämpfen und dafür, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Zusatzfrage: Die Kindergrundsicherung soll aber nicht in Meseberg beschlossen werden beziehungsweise man will sich nicht darüber einigen?

Schäfer: Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Dazu liegen mir keine Informationen vor. Ich weiß nicht, ob das Programm für Meseberg schon feststeht. Das kann ich Ihnen im Augenblick nicht beantworten.

Frage: Frau Hoffmann, der Hinweis auf Herrn Kubicki kam gerade eben. Es ist ja nicht nur Herr Kubicki, sondern etliche SPD- und FDP-Politikerinnen und -Politiker haben das Vorgehen von Frau Paus scharf kritisiert. Deswegen hätte ich ganz gerne gefragt, ob Sie nicht besorgt sind, dass der Eindruck entsteht, dass der gewünschte Neustart nach der Sommerpause von der Ampelregierung eigentlich an diesem Punkt schon missglückt ist.

SRS’in Hoffmann: Ich würde gerne auf die lange Liste der Vorhaben verweisen, die ich hier gerade verlesen habe, wirklich eine Fülle von entscheidenden und wichtigen Gesetzesvorhaben im Bereich erneuerbare Energien, Justiz, Soldatengesetz, Haushalt usw. Diese Regierung hat gerade mit ihrer Arbeit in den vergangenen Wochen und Monaten unter Beweis gestellt, wie sehr sie entschlossen ist, ihre Arbeit voranzutreiben. Dahin würde ich einmal den Blick lenken und nicht auf die Details, über die man sich an der einen oder anderen Stelle noch nicht geeinigt hat.

Zusatzfrage: Das ist ja der Blick aus Ihren eigenen Regierungsfraktionen. Haben die die Lage nicht verstanden, oder wie erklären Sie sich, dass die Kritik heute doch etwas heftiger ausfiel?

SRS’in Hoffmann: Na ja, Äußerungen aus den Fraktionen kommentieren wir hier nicht. Das ist, glaube ich, in diesem Fall auch ganz gut.

Baron: Wenn ich darf, weil das in den Berichterstattungen ebenfalls aufgegriffen wurde, möchte ich auch für das BMWK sagen: Ich sehe beim Thema Wachstumschancengesetz eine große Einigkeit. Es gibt innerhalb der Regierung eine große Einigkeit, dass wir die Wirtschaft mit Impulsen unterstützen müssen, dass wir Investitionen unterstützen müssen. Denn das sichert letztlich Wohlstand und gute Jobs. Darüber gibt es eine große Einigkeit und auch darüber, dass das Wachstumschancengesetz ein wichtiger erster Schritt ist, um in dieser konjunkturellen Lage zu unterstützen. Damit ist es an dieser Stelle, glaube ich, auch eine Frage des Timings und nicht des Inhalts. Es gibt die gemeinsame Beschlusslage, das Wachstumschancengesetz in Meseberg als Teil eines Wirtschaftspakets zu beschließen. Insofern möchte ich noch einmal unterstreichen, dass es die Einigkeit gibt.

Auch für das BMWK kann ich noch einmal betonen, dass die Grundsicherung ein zentrales Vorhaben für die gesamte Koalition ist und, wie bereits gesagt, eine Einigung zeitnah erfolgen soll.

Frage: Frau Hoffmann, der Kanzler hatte versprochen, dass es nach der Sommerpause geräuschloser zugeht. Gerade wegen der langen Liste, die Sie gerade vorgetragen haben, wäre es natürlich für die Regierung schön gewesen, jetzt wirklich durchstarten zu können. Dass das nicht gelungen, geht doch, finde ich, mit dem Kanzler nach Hause. Deswegen die Frage: Hat er versucht, diese Blockade zu verhindern, oder hat er es nicht geschafft?

SRS’in Hoffmann: Ich würde gerne noch einmal sagen, dass ich das dezidiert anders sehe. Da ist kein Durchstarten verhindert worden, sondern es wurde mit einer Vielzahl von Gesetzentwürfen durchgestartet, die wir heute durch das Kabinett gebracht haben. Was heute alles auf der Kabinettsliste stand, ist ja schon fast rekordartig. Ich würde in Abrede stellen, dass wir nicht durchgestartet sind.

Was die zwei Projekte angeht, über die wir jetzt hier eben gesprochen haben, ist der Kanzler überzeugt, dass es gelingen wird, sich in Kürze über die letzten Details zu einigen und das durch das Kabinett zu bringen.

Frage: Hat sich zum Teil erledigt. Was mich noch einmal interessieren würde, weil wir mitten in der Urlaubszeit sind und es zum einen diese lange Liste und zum anderen das gescheiterte Gesetz gab: Können Sie uns die Information zur Verfügung stellen, welche Ministerinnen und Minister persönlich im Kabinett waren und wer vertreten wurde?

SRS’in Hoffmann: Ich möchte mich noch einmal ausdrücklich gegen die Formulierung „gescheitert“ verwehren. Es geht hier um eine Verschiebung um wenige Tage oder Wochen und nicht um ein Scheitern. Nichts wird hier scheitern, sondern diese Gesetze werden kommen. Das ist wirklich die gemeinsame Überzeugung der Bundesregierung.

Wie wir das mit der Anwesenheit beim Kabinett handhaben, bin ich gerade, ehrlich gesagt, überfragt.

Vorsitzender Feldhoff: Gucken Sie mich nicht fragend an.

SRS’in Hoffmann: Ich schaue immer Sie an, wenn es zum Thema Nachreichungen kommt. Dann schreiben Sie das hier immer auf.

Vorsitzender Feldhoff: Stimmt!

Zusatz: In der Vergangenheit ist hier berichtet worden, wer da war und wer vertreten wurde.

SRS’in Hoffmann: Wir checken das und liefern das gerne so schnell wie möglich nach.

Frage: Frau Hoffmann, meine Frage zielt in die gleiche Richtung. Der Kanzler hat nicht nur die Devise ausgegeben, es solle weniger laut zugehen, sondern auch mit mehr Tempo. Vertagen ist nicht unbedingt mehr Tempo, vor allen Dingen, wenn zwei Fachressorts sagen: „Wir sind einig und der Meinung, dass das Gesetz entscheidungsreif ist.“ Deshalb auch von mir die Frage: Befeuern Sie nicht gerade den Eindruck, dass die Koalition da weitermacht, wo sie aufgehört hat? Zumal es durchaus auch Konflikte gibt, wenn wir hier eine abgesagte Pressekonferenz haben und der Sprecher des Ministers gar nicht erst erklären möchte, warum sie abgesagt wurde.

SRS’in Hoffmann: Es ist eben eine Frage, wie man darauf schaut. Es geht hier noch nicht einmal um halbvoll und halbleer, sondern es geht darum, dass wir heute neun O-TOP-Punkte verabschiedet haben. Ich würde sagen, dieses Glas ist zu 90 Prozent voll. Sie entscheiden sich jetzt, auf die zehn Prozent zu gucken, die gerade noch in der Verhandlung sind. Ich teile einfach diese Sichtweise nicht.

Zusatzfrage: Teilt denn Herr Lindner auch diese Sichtweise, dass das Glas so gut gefüllt ist? Die Frage kann ich direkt weiterreichen.

Nimindé-Dundadengar: Frau Hoffmann hat sich hier zu den Vorhaben der Bundesregierung eingehend geäußert. Zum Wachstumschancengesetz habe ich eben den Minister zitiert. Seine Worte stehen für sich. Die Bedeutung hinter der Zielrichtung des Gesetzes hat der Minister auch schon an verschiedenen Stellen skizziert. Die Bedeutung ist klar. Mehr werde ich dazu jetzt hier nicht ausführen.

Was die Kabinettsthemen angeht, müsste ich tatsächlich an Frau Hoffmann verweisen. Es gibt nicht nur unseren Zuständigkeitsbereich, sondern, wie die Ausführungen von Frau Hoffmann schon verdeutlicht haben, diverse Ressorts hatten heute große Projekte auf der Tagesordnung. Wie gesagt, die Bedeutung des Wachstumschancengesetzes spricht für sich, genauso wie die Worte des Ministers.

Frage: Ich habe an das Familienministerium eine Nachfrage zur Kindergrundsicherung. Laut des Briefs von Olaf Scholz vor der Sommerpause soll Ende des Monats die Kindergrundsicherung beschlossen werden. Vorher soll Frau Paus verschiedene Gesetzentwürfe vorlegen. Gibt es diese Gesetzentwürfe schon? Wann werden die vorgestellt?

Schäfer: Ich glaube, da gibt es ein Missverständnis. In dem Brief ist die Rede von verschiedenen Varianten und nicht von verschiedenen Gesetzentwürfen. Das würde ja auch keinen Sinn machen. Es wurden, wie in dem Brief angeregt, verschiedene Varianten gerechnet. Wir legen jetzt einen Gesetzentwurf vor.

Zusatzfrage: Die Varianten sind das, was im Augenblick diskutiert wird? Der Gesetzentwurf ist eigentlich schon in der Schublade?

Schäfer: Der Gesetzentwurf ist so weit fertig - Frau Hoffmann hat es wiederholt deutlich gemacht – und befindet sich in der letzten Abstimmung. Es müssen abschließend noch einige Fragen und Details geklärt werden. Dann wird er fristgerecht – davon gehen wir aus – im Bundeskabinett beschlossen werden können.

Frage: Eine Nachfrage an das Familienministerium. Was hat eigentlich das Wachstumschancengesetz mit der Kindergrundsicherung zu tun? Warum kann das eine Gesetz nicht ohne das andere auf den Weg gebracht werden? Da drängt sich doch sehr stark der Eindruck eines Kuhhandels auf.

Schäfer: Ich kann mich in dem Fall nur wiederholen: Die Frage zielt auf interne Vorgänge innerhalb der Bundesregierung, die wir hier nicht kommentieren.

Frage: Auch zwei Fragen an das Familienministerium.

Erstens. Sie sagen, der Gesetzentwurf ist fertig. Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Mit zwei Milliarden Euro oder mit zwölf Milliarden Euro?

Zweitens. Mir ist nicht ganz klar, was das heutige Veto von Frau Paus im Sinne ihrer eigenen Sache gebracht hat. Können Sie einmal sagen, wo Sie da den Nutzen sehen?

Schäfer: Zu Frage eins: Details werden wir, wie immer und wie es gute Praxis ist, vorstellen, wenn man sich über sie geeinigt hat. Wenn der Gesetzentwurf final abgestimmt und beschlossen ist, können wir selbstverständlich über die Details reden und werden sie vorstellen.

Zu Ihrer Frage kann ich mich nur wiederholen: Es geht um einen internen Vorgang der Bundesregierung. Dazu nehmen wir hier keine Stellung.

Frage: Frau Baron, Sie hatten eben gesagt, dass in der Diskussion um das Wachstumschancengesetz in Meseberg ein Wirtschaftspaket geschnürt wird und dass Sie glauben, dass es Teil davon ist. Ist denn der Industriestrompreis auch Teil dieses Wirtschaftspakets? Ist das entschieden?

Baron: Darüber kann ich jetzt nicht spekulieren. Sie kennen die unterschiedlichen Haltungen zum Thema, die ausgetauscht und bekannt sind. Dabei würde ich es belassen.

Zusatzfrage: Aber die Erwartung Ihres Ministers ist schon, dass man, wenn man ein Paket schnürt, das man in Teilen vertagt hat, in Meseberg eine Einigung über diesen Punkt hinbekommt?

Baron: Wie gesagt, die Meinungen dazu sind ausgetauscht. Ich möchte noch einmal betonen, dass wir es auch immer aufgefächert haben. Wie haben nie nur von einer Maßnahme gesprochen, die in dieser konjunkturellen Lage notwendig ist, sondern wir haben immer gesagt: Wir müssen Investitionen anreizen und stärken. Wir müssen auch Abschreibungsmöglichkeiten als Erleichterungen haben. Natürlich müssen wir auch beim Thema Energiepreise etwas tun. Aber ich möchte betonen, dass wir das auch immer in dieser Auffächerung betont haben.

Frage: Eine Frage an das BMF zum Thema Kindergrundsicherung. Inwieweit ist das Bundesfinanzministerium für Leistungsausweitung im Zuge der Kindergrundsicherung?

Nimindé-Dundadengar: Ich glaube, diesen Aspekt haben wir hier an dieser Stelle schon ausgiebig erörtert. Auch der Minister hat sich dazu eingelassen. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen ist ein Merkposten vorgenommen worden. Ich glaube, alles Weitere dazu ist, was den finanziellen Aspekt betrifft, gesagt. Ich muss mich nicht wiederholen oder bereits getätigte Äußerungen wiederholen. Ich glaube, zunächst geht es vor allem unter anderem darum, dass die inhaltliche Ausarbeitung abgeschlossen wird - dazu hat sich der Kollege ja schon geäußert -, und das bleibt abzuwarten.

Zusatzfrage: Es bleibt also bei der Position des Bundesfinanzministeriums, dass es keine Leistungsausweitungen geben soll, sondern der Fokus vor allem auf automatische Auszahlung liegt? Dafür sind die zwei Milliarden Euro im Haushaltsplan im Wesentlichen eingeplant?

Nimindé-Dundadengar: Dann möchte ich noch einmal kurz differenzieren: Für den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 sind Mittel zu einzelnen Aspekten eingestellt. Das, was wir jetzt hier diskutiert haben, die Kindergrundsicherung unter der Federführung der Kollegin aus dem Familienministerium, ist erst für 2025 geplant. Das haben Herr Hebestreit und auch die Kollegen hier schon mehrfach ausgeführt. Ich kann ich mich nicht zu der Finanzierung von möglichen inhaltlichen Entscheidungen äußern. Zunächst geht es darum, wie das ausgestaltet werden soll. Da warten wir die entsprechenden Abstimmungen ab.

Frage: Ich wollte fragen, welche Ministerinnen und Minister sich dem Leitungsvorbehalt des BMFSFJ angeschlossen haben.

SRS’in Hoffmann: Das sind wiederum regierungsinterne Prozesse, über die wir hier keine Auskunft geben.

Vorsitzender Feldhoff: Möchte das jemand von sich aus beantworten? – Nicht.

Frage: Frau Hoffmann, morgen trifft sich der Bundeskanzler mit der dänischen Ministerpräsidentin. Wird in dem Gespräch auch das Thema Koranverbrennungen in Dänemark zur Sprache kommen? Was denkt der Bundeskanzler über die Koranverbrennungen? Er hat sich bisher öffentlich dazu nicht geäußert.

SRS’in Hoffmann: Ich kann dem nicht vorgreifen, was konkret Thema sein wird.

Zu den Koranverbrennungen hat die Bundesregierung eine sehr deutliche Position, die wir hier auch schon vorgetragen haben, dass wir diese nämlich für respektlos und unangemessen halten, der Meinung sind, dass diese Art von Provokationen Spaltungen hervorrufen sollen und wir dem entgegentreten. Wir verurteilen das.

Zusatzfrage: Aus Dänemark ist zu hören, dass die Koranverbrennungen unter Meinungsfreiheit fallen. Ist die Bundesregierung der gleichen Meinung?

In den muslimischen Ländern fragt man sich: Wenn andere heilige Bücher wie zum Beispiel die Tora angegriffen würden, würde das dann auch unter Meinungsfreiheit fallen?

SRS’in Hoffmann: Ich kann jetzt nicht im Einzelnen kommentieren, was in Dänemark gesagt wurde. Uns ist natürlich total klar, dass Meinungsfreiheit ein sehr hohes Gut ist. Aber Hassrede oder Hassaktionen gehören aus unserer Sicht eben nicht dazu.

Frage: Herr Kall, ist den deutschen Sicherheitsbehörden - oder wem auch immer - der Fall Jelena Kostjutschenko bekannt, die angeblich in Deutschland vergiftet wurde? Sie ist eine russische Exil-Journalistin, die bei der russischen Zeitung „Nowaja Gaseta“ gearbeitet hat und jetzt bei „Meduza“ arbeitet.

Kall: Ich kann Ihnen spontan nichts zu dem Fall sagen. Wir können gerne nachhören und uns melden. Was Einzelfälle angeht, die in der Hand der Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörden liegen, wissen Sie, dass wir in der Regel wenig Auskünfte geben können. Ich höre aber gerne mal nach.

Frage: Herr Pauly, es geht um die Vorwürfe gegen den Abteilungsleiter für Grundsatzfragen im Verkehrsministerium. Inzwischen hat sich LobbyControl zu Wort gemeldet und beispielsweise kritisiert, dass offenbar bei der Einstellung oder dem Wechsel aus der Wirtschaft ins Ministerium nicht abgefragt wurde, ob bei dem Kandidaten Patentrechte vorliegen, die zu wirtschaftlichen Vorteilen führen könnten. Das sei mit Blick auf Compliance-Regeln nicht in Ordnung. Wie bewerten Sie das?

Pauly: Ich kann Ihnen von dieser Stelle aus noch einmal versichern, dass wir die im Raum stehenden Vorwürfe sehr ernst nehmen. Zu Details der aktuell laufenden Prüfung kann ich mich zum aktuellen Zeitpunkt aber nicht äußern. Diese Vorwürfe werden mit der gebotenen Gründlichkeit untersucht. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass wir uns, bis wir dabei zu einem Ergebnis kommen, zur laufenden Prüfung nicht äußern können. Sobald es diesbezüglich eine Neuerung geben wird, werden wir selbstverständlich informieren.

Zusatzfrage: Sie haben hier schon öfter über die interne Prüfung gesprochen. Können Sie denn inzwischen benennen, bis wann sie abgeschlossen sein wird? Gibt es ein Schlussdatum dafür? Ist es eine rein interne Prüfung, oder sind auch externe Prüfer daran beteiligt und, wenn ja, welche?

Pauly: Über weitere Details der Prüfung kann ich zum aktuellen Zeitpunkt keine Auskunft geben. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, aber auch mit der gebotenen Gründlichkeit.

Frage: Sie müssen doch einmal sagen können, bis wann das abgeschlossen sein soll. Hier seit Wochen immer nur zu sagen, Sie arbeiteten daran und irgendwann gebe es Antworten, ist, ehrlich gesagt, relativ unbefriedigend und klingt teilweise weniger nach Gründlichkeit als nach der Hoffnung, dass das irgendwann in Vergessenheit geraten möge.

Gibt es einen Zeitplan dafür, wie lange diese Untersuchung dauern soll?

Pauly: Ich möchte den Vorwurf zurückweisen, dass wir hier ausweichen und uns dieser Sache nicht annehmen würden. Im Gegenteil nehmen wir die Vorwürfe sehr ernst. Das habe ich gerade noch einmal betont, und das wurde hier an dieser Stelle auch schon hinlänglich diskutiert und erklärt.

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keinen neuen Stand. Das ist darauf zurückzuführen, dass wir diese Prüfung sehr sorgfältig und sehr gründlich durchführen. Sobald es etwas zu vermelden gibt, werden wir selbstverständlich informieren.

Zusatzfrage: Reden wir dabei über Tage, über Wochen oder über Monate?

Pauly: Ich werde zur Zeitschiene jetzt keine konkreten Angaben machen. Dazu liegen mir aktuell keine Informationen vor. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir zeitnah zu einem Ergebnis kommen werden.

Zusatzfrage: Ich will an die Frage vom Anfang anknüpfen. Das ist ja ein einfaches Faktum, unabhängig von der Bewertung. Können Sie bestätigen, dass das laufende Patent bei der Einstellung nicht angegeben worden ist?

Pauly: Der jetzt gerade auch hier noch einmal wiederholte Vorwurf, der im Raum steht, ist Gegenstand der Prüfung. Deshalb kann ich dazu nichts weiter sagen.

Frage: Ist denn auch Gegenstand der Prüfung, inwieweit jemand, der sich durch seinen ganzen beruflichen Werdegang so dezidiert für eine Technologieform, nämlich Wasserstofftechnologie, platziert hat, als Leiter der Abteilung Grundsatzfragen tauglich ist? Ist das Teil der Prüfung?

Pauly: Ich kann mich an der Stelle nur wiederholen. Wir werden alle im Raum stehenden Vorwürfe umfänglich und gründlich prüfen und dann zu einem Ergebnis kommen. Das Ergebnis der Prüfung werden wir Ihnen mitteilen.

Zusatzfrage: Noch einmal die Frage - sie wurde vorhin nicht beantwortet -: Ist das eine rein interne Prüfung, oder haben Sie externe Prüfer hinzugezogen? Das hat ja nichts mit dem Zeitraum oder mit Details der Prüfung zu tun. Es ist eine reine Verfahrensfrage.

Pauly: Zum genauen Verfahren kann ich Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt keine Angaben machen. Das hat auch etwas damit zu tun, dass die Prüfung noch läuft.

Vorsitzender Feldhoff: Sind auch Ihre Fragen beantwortet, Herr Kollege?

Zuruf: Nein, keine einzige!

Vorsitzender Feldhoff: Ich dachte, Sie hätten noch eine weitere.

Frage: Ja! Wieso kann das denn eigentlich alles nur am Stück beantwortet werden? Ich würde mir vorstellen, dass es nicht länger als eine Stunde dauert, eine Frage zu klären wie die, ob das Patent bei der Einstellung angegeben wurde oder nicht, indem man das bei ihm und bei dem, der ihn eingestellt hat, nachfragt. Dann könnte man diese Frage hier beantworten.

Woran scheitert das?


Ich erinnere an andere Fälle im Wirtschaftsministerium. Dabei ist hier auch zu jedem einzelnen Vorwurf ausführlich nach und nach geantwortet worden und haben ganze Befragungen in Ausschüssen des Bundestages stattgefunden, und man hat auch nicht gesagt: Wartet ein paar Monate; dann haben wir alles gründlich angeschaut.

Ich verstehe diese Unterschiede im Verfahren, ehrlich gesagt, nicht.

Pauly: Ich verstehe, dass das Aufklärungsinteresse groß ist, bei uns im Übrigen auch. Wir nehmen die Vorwürfe sehr ernst. Deshalb prüfen wir gründlich.

Ich reiche an dieser Stelle noch nach, dass es eine rein interne Prüfung ist. Das haben mir die Kollegen gerade zugerufen.

Wir prüfen das sehr gründlich und werden zu gegebener Stunde auch Auskunft geben.

Vorsitzender Feldhoff: Nun hat Herr Kall einen Teil einer Antwort auf die Frage von dem Kollegen.

Kall (zu der mutmaßlichen Vergiftung einer russischen Exil-Journalistin): Ich habe zumindest einen Hinweis, wohin Sie sich zu dem von Ihnen genannten Fall wenden könnten, nämlich an die Staatsanwaltschaft München. Das scheint die zuständige Staatsanwaltschaft zu sein.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Es geht um das Thema Nigers. Der neue, von der Junta ernannte Ministerpräsident hat jetzt seine erste Auslandsreise absolviert, und zwar in den Tschad. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Haltung, mit den Militärmachthabern keinen direkten Kontakt zu haben und sie auch nicht anzuerkennen, oder halten Sie es mittlerweile für nötig, dass man wegen der Fortdauer von Migrationsabkommen oder anderer Fragen direkter mit den Militärs in Niamey zusammenarbeitet?

Deschauer: Ich kann die Beantwortung der Frage sehr einfach machen, weil die Bundesregierung - dazu haben wir uns hier im Grundsatz schon öfter geäußert - Staaten und nicht Regierungen anerkennt.

Zusatzfrage: Was heißt das praktisch? Heißt das, dass Sie Kontakt mit der Regierung pflegen werden?


Deschauer: Das heißt praktisch, dass unser Augenmerk derzeit darauf gerichtet ist, in Abstimmung und in engem Kontakt mit unseren internationalen Partnern, aber auch mit den Partnern vor Ort, ECOWAS und AU, auf eine diplomatische Lösung, die wir für angezeigt halten, hinzuwirken.

Sie wissen, dass beispielsweise die Europäische Union bilaterale Unterstützung finanzieller Art ausgesetzt hat, dass aber uns als Bundesregierung weiterhin intensiv daran gelegen ist, die Menschen vor Ort zu unterstützen, beispielsweise durch humanitäre Hilfe.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium zur Tatsache, dass die Außenministerin es nicht geschafft hat, nach Australien zu fliegen. Wie bewerten Sie das Ganze jetzt? Inwiefern besteht aus Ihrer Sicht Reformbedarf bei der Flugbereitschaft?

Routsi: Vielen Dank für die Frage. Es ist selbstverständlich misslich, dass die lange geplante Reise der Außenministerin aufgrund eines erneut aufgetretenen technischen Defektes nicht stattfinden konnte und abgebrochen wurde. Aber am Ende bleibe ich dabei: Flugsicherheit hat absolute Priorität, und die Sicherheit unserer Passagiere sowie natürlich auch unserer Crews steht an oberster Stelle.

Die Luftwaffe hat sich in einer Pressemitteilung eingelassen und die technischen Details erklärt. Das ist auch durch die Berichterstattung gegangen. Damit einhergegangen ist die logische Konsequenz, die man zieht, die A340 vorzeitig außer Dienst zu stellen. Am Montag hatte ich Ihnen berichtet, dass einer der beiden Flieger Ende September außer Dienst gestellt werden würde. Die Außerdienststellung des zweiten war für Ende des kommenden Jahres geplant. Man arbeitet jetzt daran, eine Außerdienststellung beider Luftfahrzeuge in den kommenden Wochen durchzuführen.

Was ich Ihnen heute an dieser Stelle gern noch mitgeben möchte, ist, dass wir zukünftig für den politisch-parlamentarischen Flugbetrieb auf unsere A350er setzen werden. Wir nutzen im Moment zwei solche Luftfahrzeuge. Ein drittes läuft uns im kommenden Jahr zu. Das wird eine gute Verstärkung auch für die Langstrecke werden.

Darüber hinaus verfügt die Flugbereitschaft über weitere Fahrzeuge. Wir haben die Familie der A319 und A321. Das sind unsere Mittelstreckenflieger. Wir haben Global 5000 und Global 6000 und unsere Hubschrauber. Damit sehen wir den politisch-parlamentarischen Flugbetrieb für die Zukunft gesichert.

Zusatzfrage: Die Frage ist noch offen, inwiefern Sie organisatorischen Reformbedarf bei der Flugbereitschaft sehen oder ob da alles so weiterlaufen kann. Sie haben die Außerdienststellung der Flugzeuge erwähnt. Aber sehen Sie organisatorisch Verbesserungsbedarf?

Routsi: Wir sprechen hier von zwei Pannen. Man kann in die Technik nicht hineinblicken. Ich hatte mich am Montag schon dazu eingelassen, dass nach meiner Bewertung die Flugbereitschaft der Bundeswehr auf einem sehr hohen Niveau ist, vergleichbar mit dem einer renommierten Airline.

Ich kann Ihnen noch Folgendes mitgeben: Wir haben die Zuverlässigkeit recherchiert. Wir reden von einer Zuverlässigkeit der Flugbereitschaft von über 95 Prozent. Das ist eine Erhebung seit November. Das wurde mir mitgeben. Ich denke, dass das für sich spricht. Einen grundlegenden Reformbedarf sehe ich aufgrund der zwei Pannen nicht.

Wichtig ist, dass wir die Flugsicherheit gewährleistet haben. Das spricht auch für die Frauen und Männer, die hochprofessionell ihren Dienst in der Flugbereitschaft leisten.

Frage: Auf welchen Zeitraum bezieht sich der Prozentwert?

Routsi: Rückblickend bis November 2020.

Zusatzfrag: Also von November 2020 bis jetzt? - Danke!

Frage: Frau Baron, mir fehlt die Nachreichung Ihres Amtes zur Ausfuhrgenehmigung für die 30 zusätzlichen Leopard-1-Panzer, über die wir letzte Woche gesprochen haben. Ist sie erteilt oder noch nicht?

Baron: Dazu muss ich leider das sagen, was wir hier oft sagen: Ich kann zu Einzelheiten und zu Einzelfällen hier keine Auskunft geben. Ob erteilt oder nicht, darüber kann ich keine Auskunft geben.

Frage: Frau Hoffmann, der Finanzminister hat jetzt in Kiew Sympathie für eine Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern gezeigt. Inwieweit hat sich die Position des Kanzlers verändert?

Herr Lindner hat vor allem auch auf eine sehr baldige Klärung der ganzen Sache gedrängt. Über welchen Zeithorizont bezüglich der Entscheidung reden wir aus Sicht des Kanzlers?

SRS’in Hoffmann: Die Haltung des Kanzlers hat sich nicht geändert. Wir haben diesbezüglich keinen neuen Stand mitzuteilen.

Ich könnte jetzt tatsächlich, wie von dem Kollegen gewünscht, kurz sagen, wer im Kabinett anwesend war. Neben dem Bundeskanzler, der die Sitzung geleitet hat, waren es Finanzminister Lindner, Innenministerin Faeser, Außenministerin Baerbock, Justizminister Buschmann, Familienministerin Paus, Gesundheitsminister Lauterbach, Verkehrsminister Wissing, Bauministerin Geywitz und Kanzleramtsminister Schmidt. Die nicht genannten Minister wurden durch Staatssekretäre vertreten.