Rede von Bundeskanzlerin Merkel zum Festakt „125 Jahre gesetzliche Rentenversicherung“ am 2. Dezember 2014

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Sehr geehrter Herr Reimann,
sehr geehrte Frau Buntenbach,
sehr geehrter Herr Gunkel,
sehr geehrter Herr Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Parlamenten,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

ganz herzlich möchte ich mich für die Einladung bedanken. Es freut mich, heute bei Ihnen zu sein.

Vor knapp vier Jahren war ich in der Zeche Zollverein in Essen zu Gast. Auch dort gab es schon ein beachtliches Jubiläum zu feiern: 750 Jahre Knappschaft. Heute feiern wir ein nicht minder bedeutsames Jubiläum: den 125. Geburtstag der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung. Im Grunde können wir alle uns dazu gratulieren. Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt ein prägendes Merkmal unseres lebendigen Sozialstaats.

Ich möchte als Erstes den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung danken. Sie sorgen dafür, dass die heute über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner ihre Leistungen pünktlich erhalten. Das betrifft auch die kürzlich verbesserten Leistungen aus dem Rentenpaket der Bundesregierung. Die Mütterrente zum Beispiel wurde seit Sommer bereits millionenfach an die Berechtigten ausgezahlt. Außerdem bearbeiten Sie ebenso zügig und verlässlich die Konten und Anfragen von über 52 Millionen Versicherten im In- und Ausland. Im Interesse von Alt und Jung tragen Sie zur gelebten Generationengerechtigkeit bei. Und dafür sage ich an diesem Tag einfach einmal ein herzliches Dankeschön.

Der heutige Festakt bietet uns die Möglichkeit, die Bedeutung der gesetzlichen Rentenversicherung für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land besonders zu würdigen. Ein Blick zurück auf die historischen Wegmarken zeigt uns, dass sich in der gesetzlichen Rentenversicherung Wandel und Kontinuität gleichermaßen widerspiegeln: Wandel, weil die Rentenversicherung im Laufe ihres langen Bestehens immer wieder an neue politische und gesellschaftliche Realitäten angepasst werden konnte; und Kontinuität, weil das Rentensystem naturgemäß die langfristige Perspektive einnimmt. Das Rentensystem muss so ausgerichtet sein, dass heute arbeitende Menschen auch in 30, 40 oder gar 50 Jahren eine verlässliche Absicherung im Alter erwarten können. Anpassungsfähigkeit und Stabilität – sie also zeichnen die gesetzliche Rentenversicherung aus.

Wenn etwas 125 Jahre währt und sich während dieser langen Zeit bewährt, dann kann es sich im Großen und Ganzen nur um eine Erfolgsgeschichte handeln. Das war zur Zeit der Gründung vor 125 Jahren keineswegs absehbar. Damals sollte erstmals eine allgemeine Absicherung für die Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung auch gegen Risiken des Alters und der Invalidität geschaffen werden. Schutz vor Krankheits- und Unfallrisiken gab es damals schon. Reichskanzler Bismarck bezeichnete die Pläne zur Einführung gesetzlicher Sozialversicherungen zunächst selbst noch spöttisch als „Staatssozialismus“. Doch letztlich war er von ihrer politischen Notwendigkeit überzeugt und verfolgte pragmatisch und beharrlich ihre Umsetzung. Denn ohne sozialgesetzliche Absicherung wäre der soziale Frieden in Deutschland womöglich stark in Gefahr geraten – zu tiefgreifend waren in den frühen Jahren der Industrialisierung die Umbrüche, die viele Menschen durchlebten.

Bemerkenswert ist: Grundsätzliche Entscheidungen von damals prägen unser Rentensystem noch heute. Eine Absicherung erfolgt seit jeher unabhängig von persönlichen Risiken bzw. Vorschädigungen. Schon damals wurden die Beiträge gemeinsam von Arbeitgebern und Versicherten – also von den Sozialpartnern – getragen. Sie verwalteten das System bereits selbständig und dezentral in eigenen Rententrägern in den Regionen. Der Staat war beteiligt, indem er einen pauschalen Zuschuss je Rente leistete. Außerdem wurde keine Einheitsrente gewährt. Stattdessen richteten sich die Renten ebenso wie die Beiträge an den Löhnen der Versicherten aus, wenngleich auf recht bescheidenem Niveau; natürlich kein Vergleich zu heute.

Doch die Leistungen der Rentenversicherung wurden stetig ausgebaut. 1911 wurde mit der neuen Reichsversicherungsordnung die Hinterbliebenenrente eingeführt. Im selben Jahr etablierte sich auch eine eigene Versicherung für Angestellte. Zwar gab es lange die sogenannte Kragenlinie – also unterschiedliche Leistungen für Arbeiter und Angestellte –, insgesamt aber nahm der Umfang der sozialen Sicherung für beide Gruppen mit der Zeit zu. Heute gibt es in der Rentenversicherung diese statusbezogene Unterscheidung nicht mehr. Überholt war sie seit langem, abgeschafft aber wurde sie erst mit der Organisationsreform im Jahr 2005.

Meine Damen und Herren, Anfang der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts fiel das Rentensystem wegen der galoppierenden Inflation in eine tiefe Krise. Die Geldentwertung fraß die an starren Lohngrenzen orientierten Renten buchstäblich auf. Die Weltwirtschaftskrise machte dem Rentensystem schwer zu schaffen. Später griffen die Nationalsozialisten tief in das Rentensystem ein. Sie schafften die Selbstverwaltung im Handstreich ab und fassten die Rente organisatorisch mit anderen Zweigen der Sozialversicherung zusammen. Schließlich musste die Rentenkasse auch zur Finanzierung der Kriegskosten herhalten. Die Arbeit entrechteter Zwangsarbeiter und anderer ausgebeuteter Opfer des Nationalsozialismus blieb ohne Gegenwert.

Das himmelschreiende Unrecht der Zwangsarbeit kann und darf uns auch heute nicht kalt lassen. Nein, mögen auch noch so viele Jahre vergangen sein, so sind wir doch nicht aus unserer Verantwortung entlassen. Auch wenn es für das unsägliche Leid, das Überlebende erfahren mussten, im Grunde natürlich keine Wiedergutmachung im Wortsinn geben kann, so können wir dennoch zumindest ein Zeichen setzen. Deshalb war es so wichtig, dass die Bundesregierung im Sommer dieses Jahres mit einem Gesetz nochmals für verbesserte Rentenzahlungen für diejenigen Überlebenden des Holocaust gesorgt hat, die als Überlebende eines Ghettos furchtbares Leid erlebt haben. Ich bin der Rentenversicherung dankbar dafür, dass sie nach Kräften für eine zügige und reibungslose Auszahlung der Gelder an die heute hochbetagten Menschen sorgt.

Meine Damen und Herren, nach dem Zweiten Weltkrieg lag die gesetzliche Rentenversicherung am Boden. Ihre Reserven waren erneut entwertet. Die gezahlten Renten allein reichten nicht, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Selbst das Wirtschaftswunder, das in der damaligen Bundesrepublik seinen Lauf nahm, kam bei den Rentnerinnen und Rentnern kaum an. Die Altersbezüge wurden zwar mehrmals erhöht, aber die Löhne stiegen deutlich schneller. Deshalb waren viele Menschen im Alter vom wachsenden Wohlstand in Deutschland abgekoppelt. Sie lebten zumeist am Rande des Existenzminimums.

Eine Zäsur setzte schließlich die von Konrad Adenauer angestoßene Rentenreform 1957. Sie war ein Meilenstein und hat wesentlich dazu beigetragen, das Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit des Sozialstaats zu stärken. Wer die Debatten von damals nachliest, der weiß, wie komplex die gesellschaftliche Diskussion um diesen Schritt ausgetragen wurde. Die Grundidee war, dass die Altersrente nicht mehr bloßer Zuschuss zum Lebensunterhalt sein sollte, sondern vielmehr ein Lohnersatz. Das war ein völlig neuer Ansatz. Er machte auch eine deutliche Anhebung des Rentenniveaus erforderlich.

Realisiert werden konnte dies über einen Wechsel zu einem Umlageverfahren. Dies sollte sich auch mit Blick auf die spätere Wiedervereinigung Deutschlands als eine kluge Entscheidung erweisen. Denn statt zunächst einen Kapitalstock ansparen zu müssen, wurden die Rentenzahlungen direkt aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Die Umlage ermöglichte es, noch 1957 die Renten um über 60 Prozent anzuheben.

Seit jenen Tagen haben wir eben auch eine dynamische Rente: Zum einen hängen Beiträge und Rentenzahlungen eng zusammen, zum anderen wird die Lohnentwicklung bei der regelmäßigen Rentenanpassung berücksichtigt. Insofern können Rentnerinnen und Rentner an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Im Ergebnis der Rentenreform 1957 gelang es also, die damals weit verbreitete Altersarmut zurückzudrängen und die Solidarität zwischen Alt und Jung neu zu festigen.

An diesem Beispiel zeigt sich in besonderer Weise auch die praktische, die gemeinwohlstiftende Bedeutung der kirchlichen Soziallehre. Die katholische Soziallehre und die evangelische Sozialethik stehen für ein Verständnis vom Menschen, der in Freiheit Verantwortung für sich und andere übernimmt und zugleich die Solidarität anderer erfährt. Diese zentralen Werte sind es, die unseren sozialen Sicherungssystemen und unserer gesamten Sozialen Marktwirtschaft zugrunde liegen. Insofern sind wir gut beraten, für die Gestaltung der Rentenpolitik immer wieder einen parteiübergreifenden Konsens zu suchen. Damit sind wir in Deutschland stets gut gefahren.

Das gilt gerade auch mit Blick auf schwierige Reformen, die vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unvermeidlich sind. Auch hierbei zeichnet sich die gesetzliche Rentenversicherung durch Anpassungsfähigkeit aus. Das war schon vor 25 Jahren so. Sie, lieber Norbert Blüm, werden sich gut daran erinnern können. Denn am 9. November 1989 – bevor am Abend die Mauer fiel – wurde tagsüber im Bonner Wasserwerk eine Rentenreform verabschiedet, mit der wichtige Weichen gestellt wurden. Möglichkeiten zur Frühverrentung wurden erstmals eingeschränkt, Altersgrenzen angehoben und Abschläge eingeführt.

Anpassungsfähigkeit an demografische Veränderungen wurde auch nach der Jahrtausendwende demonstriert. Sie, lieber Herr Riester, sorgten im Jahr 2001 als Bundessozialminister dafür, das Rentensystem durch eine staatlich geförderte private Zusatzvorsorge zu ergänzen – besser bekannt als Riester-Rente. Mittlerweile gibt es fast 16 Millionen entsprechende Verträge. Die Riester-Rente steht zuweilen in der Kritik. Ich bin aber davon überzeugt, dass auch dieser Schritt wegweisend war, weil sich eine angemessene Absicherung im Alter künftig nur durch eine Mischung gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsoge aufbauen lässt.

Später folgten weitere wichtige Reformschritte – unter anderem mit der Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors und der Rente mit 67. All diese Reformen dienen dazu, die gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft auf ein solides Fundament zu stellen. Die Einführung der Rente mit 67 wird auch dem Anspruch gerecht, langsam, schrittweise und damit kalkulierbar vorzugehen.

Die Stabilität und Verlässlichkeit der Rentenversicherung hat sich nicht zuletzt während der internationalen Finanzkrise gezeigt. Wir haben erlebt, dass diese Krise die Alterssicherungssysteme in vielen Staaten schwer in Mitleidenschaft gezogen hat. Die Altersersparnisse sind dort teilweise dramatisch zusammengeschmolzen. Von ähnlichen Erfahrungen blieben wir in Deutschland verschont.

Insgesamt bleibt also festzuhalten, dass das Umlageverfahren und das Kapitaldeckungsverfahren jeweils positive wie auch risikobehaftete Seiten haben: Während sich das Umlageverfahren relativ unbeeindruckt von Turbulenzen auf den Finanzmärkten zeigt, vermag das Kapitaldeckungsverfahren demografische Risiken aufzufangen. Daher bin ich überzeugt, dass sich künftig nur durch eine Mischung von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge eine angemessene Absicherung im Alter aufbauen lässt.

Derzeit zeigt sich die gesetzliche Rentenversicherung in bemerkenswert guter Verfassung. Das liegt vor allem an der guten Arbeitsmarktlage. Noch nie waren so viele Menschen in Deutschland erwerbstätig wie heute. Auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt auf Rekordniveau. Das macht sich natürlich auf der Einnahmenseite der Rentenversicherung bemerkbar. Deshalb sind wir in der Lage, den Beitragssatz zum Jahreswechsel um 0,2 Punkte abzusenken. Damit entlasten wir die Beitragszahler im nächsten Jahr um über zwei Milliarden Euro.

Dem Rentenversicherungsbericht zufolge werden wir auch mit den Leistungsverbesserungen aus dem Rentenpaket die gesetzlichen Ziele für den Beitragssatz und das Sicherungsniveau langfristig einhalten. Sich an beide Vorgaben zu halten, bedeutet, dass Junge und Alte die finanziellen Lasten des demografischen Wandels in einem ausgewogenen Verhältnis gemeinsam schultern können. Insofern bleibt die gesetzliche Rentenversicherung verlässlich finanziert und gleichzeitig leistungsfähig.

Damit verbunden ist auch die positive Entwicklung der Erwerbsbeteiligung Älterer. Diese ist in der Gruppe der 55- bis 64-Jährigen in Deutschland stärker angewachsen als in allen anderen europäischen Ländern. Besonders erfreulich ist, dass die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Älteren ab 60 gestiegen ist, und zwar seit dem Jahr 2000 um über 1,2 Millionen auf heute rund 1,9 Millionen Beschäftigte – also vorher 700.000, jetzt 1,2 Millionen mehr.

Dennoch – auch das gehört zur Wahrheit – haben Ältere noch immer geringere Chancen als Jüngere, eine Beschäftigung zu finden. Deshalb hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um dieser Altersgruppe noch bessere Perspektiven zu bieten, zum Beispiel mit dem Programm „Perspektive 50plus“.

Wichtig aber ist vor allem, dass die Unternehmen mehr und mehr dazu übergehen, älteren Arbeitnehmern mit ihrer Berufs- und Lebenserfahrung eine Chance zu geben. Ohnehin drängt dazu das allmählich knapper werdende Fachkräfteangebot infolge des demografischen Wandels. Die Zeiten sind längst vorbei, in denen 50-Jährige zum alten Eisen gezählt wurden. Wer zu frühzeitig aus dem Betrieb scheidet, reißt Lücken, die immer schwieriger zu füllen sind.

Es müssen natürlich die Voraussetzungen stimmen, um auch im fortgeschrittenen Alter weiterarbeiten zu können. Darauf haben sich Unternehmen einzustellen – ob es nun um die Ausstattung des Arbeitsplatzes, um Arbeitszeitgestaltung und Weiterbildung oder auch um Gesundheitsvorsorge und den Umgang mit erkrankten Beschäftigten geht. Hierbei leistet auch die gesetzliche Rentenversicherung wertvolle Arbeit – zum Beispiel in ihren Reha-Kliniken oder beim betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Vorschläge dafür, wie wir künftig Arbeit und Rente noch besser als bisher kombinieren können, erarbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe der großen Koalition. Mehr Flexibilität im Übergang von der Arbeit in die Rente wünschen sich beide Seiten – sowohl die Arbeitgeber wie auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Insgesamt sind wir also auf einem guten Weg zu besseren Erwerbsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer.

Daneben sehe ich derzeit zwei weitere zentrale Herausforderungen, die wir meistern müssen.

Erstens: Wir wollen die noch bestehenden Unterschiede im Rentenrecht zwischen Ost und West überwinden und die vollständige Angleichung der Rentenwerte auf absehbare Zeit herbeiführen. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, den Fahrplan in einem Gesetz festzulegen und die Angleichung möglichst bis zum Ende des Solidarpakts vorzunehmen.

Zweitens: Wir müssen finanzielle Nachhaltigkeit und angemessene Rentenleistungen gleichermaßen im Blick behalten. Die Altersvorsorge muss den Menschen im Alter ein angemessenes Auskommen ermöglichen. Das ist heute für den weit überwiegenden Teil der Rentnerinnen und Rentner der Fall. Doch knapp drei Prozent der über 65-Jährigen bezieht derzeit ergänzend Grundsicherung. Das mögen nicht allzu viele sein, aber wer dazugehört, hat es sicherlich nicht leicht. Deshalb sind wir gefordert, Altersarmut vorzubeugen und dafür geeignete Lösungen zu entwickeln.

Meine Damen und Herren, den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu erhalten und zu stärken – dazu trägt die gesetzliche Rentenversicherung seit nunmehr 125 Jahren in herausragender Weise bei. Das war nur möglich, weil es gelang, sie immer wieder an die sich ständig ändernde soziale Wirklichkeit anzupassen. Aus dieser Anpassungsfähigkeit erwuchs Stabilität. Beides zusammen, Anpassungsfähigkeit und Stabilität, ist die Grundlage der Erfolgsgeschichte der Rentenversicherung. Wir haben allen Grund zur Annahme, dass uns dieses Gemeinschaftswerk auch in Zukunft gelingen kann. Ich danke allen, die daran mitwirken.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.