Public Viewing bis in die Nacht möglich

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Fußball-Europameisterschaft Public Viewing bis in die Nacht möglich

Die Vorfreude auf die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland ist groß. Auch Public Viewing wird wieder möglich sein, auch bei späteren Anstoßzeiten. Das Bundeskabinett hat einer Verordnung zugestimmt, die während der Spiele Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln zulässt.

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Deutsche Fans auf der Fan-Meile Berlin

Public Viewing wird wieder möglich sein, auch bei späteren Anstoßzeiten.

Foto: REGIERUNGonline/Bolesch

Am 14. Juni ist es soweit: Die Fußball-Europameisterschaft startet. Bis zum 14. Juli werden spannende Spiele in Deutschland erwartet.

Viele Fußballbegeisterte freuen sich darauf, doch nicht alle werden bei den Spielen im Stadion dabei sein können. Public Viewing – gemeinsam Fernsehübertragungen zu verfolgen – ist eine beliebte Alternative.

Damit dies möglich ist, hat das Bundeskabinett – wie bereits in früheren Jahren – für die Zeit der Europameisterschaft eine Verordnung beschlossen, die es Kommunen ermöglicht, ausnahmsweise den nächtlichen Lärmschutz zu lockern. Damit sind auch Übertragungen nach 22 Uhr möglich.

Die kommunalen Behörden entscheiden im Einzelfall, ob eine Ausnahme vorliegt. Hierbei geht es jeweils um die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohnerinnen und Anwohner. 

Die Bundesregierung unterstützt die Fußball-EM unter der Federführung des Bundesinnenministeriums. Auf unserer Themenseite zur Fußball-Europameisterschaft sind alle aktuellen Informationen zu finden.